Selbstregulierung hat im Schweizer Bankensektor eine lange Tradition. Ihre Vorteile sind Praxisnähe, Flexibilität und ein hoher Differenzierungsgrad. Die Schweizer Banken geben sich - mit dem Einverständnis ihrer Aufsichtsbehörde, der
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) - Standesregeln. Diese umschreiben Anforderungen an eine den guten Sitten entsprechende - modern ausgedrückt, ethisch korrekte - Geschäftsführung. Ein Beispiel dafür ist die Sorgfaltspflichtvereinbarung (VSB). Die FINMA kontrolliert die Einhaltung der Standesregeln durch die Banken. Demgegenüber ist die Einhaltung blosser Empfehlungen freiwillig. Ihr Erlass bedarf keiner Mitwirkung der FINMA.
Grundsätze Seit Jahrzehnten geben sich die Schweizer Banken in Teilbereichen Standesregeln. Dabei gelten folgende Grundsätze:
- Standesregeln sind dort sinnvoll, wo der Gesetzgeber bewusst Raum dafür lässt oder wo es im Interesse der Banken liegt, mittels eigener Normen ihr Verhalten selber zu regeln.
- Standesregeln werden vor Erlass jeweils der FINMA vorgelegt und sind, nach deren Zustimmung, für die Banken verbindlich. Die FINMA prüft über die bankengesetzlichen Revisionsstellen, dass die Banken ihre Standesregeln ebenso einhalten wie Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien der Aufsichtsbehörde.
- Bei Verletzung der Standesregeln kann die FINMA Sanktionen verhängen.
- Standesregeln der Schweizerischen Bankiervereinigung gibt es in Form:
- durch den Verwaltungsrat verabschiedeter Richtlinien - von den Banken unterzeichneter Vereinbarungen
Um keine Standesregeln handelt es sich bei blossen Empfehlungen, die nicht der Zustimmung der FINMA bedürfen und deren Einhaltung von ihr nicht überwacht wird.
Zu den Richtlinien
|