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Potentatengelder

Sofern es die Wahrung der Interessen des Landes erfordert, kann der Bundesrat Vermögenswerte von politisch exponierten Personen (PEP) und deren Umfeld, die zu Potentaten werden, in der Schweiz gestützt auf Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung mittels Notrecht sperren. Solche Sperrungen von Vermögenswerten können in besonderen Situationen, beispielsweise bei einem politischen Umsturz, vorgenommen werden und verhindern, dass Gelder aus der Schweiz abgezogen werden. Ziel ist die Rückführung der Gelder an den rechtmässigen Eigentümer und allfälliger veruntreuter Staatsgelder an die betroffenen Staaten. Zum Nachweis der unrechtmässigen Herkunft der Vermögenswerte hat der betroffene Staat ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz zu richten.

PEP dürfen Bankkunden sein. Die Geldwäschereiverordnung-FINMA erlaubt Geschäftsbeziehungen mit PEP, unterstellt diese aber besonderen Abklärungen. Probleme ergeben sich erst dann, wenn politische Ereignisse dazu führen, dass diese PEP in den Augen der schweizerischen Regierung, und mitunter auch in den Augen internationaler Gremien und Organisationen, zu personae non gratae werden.

Aufgrund der stattgefundenen politischen Umwälzungen haben sich die politisch exponierten Personen der Elfenbeinküste, Ägyptens, Tunesiens, Libyens und Syriens vom Status PEP zu personae non gratae gewandelt. Ähnlich wie in anderen Ländern hat diese Entwicklung den Bundesrat Anfang 2011 veranlasst, Vermögenswerte von Potentaten und deren Umfeld in der Schweiz zu sperren. Das rasche Handeln der Schweiz hat weltweit Beachtung gefunden – weil anerkannt wurde, dass das PEP-Dispositiv und damit die Gesetzgebung in der Schweiz funktionieren –, andererseits ist aber auch die Wahrnehmung entstanden, dass die Schweiz als Hort für Potentatengelder fungiert, was falsch ist.

Um Rechtssicherheit zu schaffen und den entstanden Vorwurf zu entkräften hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Äussern (EDA) beauftragt, eine formell-gesetzliche Grundlage auszuarbeiten, aufgrund derer er die Vermögenswerte von PEP vorsorglich blockieren kann. Das am 1. Februar 2011 in Kraft getretene Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen (RuVG) – die sogenannte «Lex Duvalier» – reicht dafür nicht aus. Das RuVG greift nur in jenen Fällen, wo der Herkunftsstaat die Anforderungen an ein Rechtshilfeverfahren wegen des völligen oder weitgehenden Zusammenbruchs oder der mangelnden Verfügbarkeit seines Justizsystems nicht erfüllen kann (Versagen staatlicher Strukturen).