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Basel, 23. Dezember 2009 - Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt den vorliegenden Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Sicherung der Bankeinlagen (BesG) ab. Die seit einem Jahr mit Dringlichkeitsrecht eingeführte Regelung ist verhältnismässig, effizient und zielgerichtet. Sie gewährleistet im Übrigen im Schadenfall auch die rasche und adäquate Auszahlung der gesichertenEinlagen. Eine Überführung ins Dauerecht sollte gegenüber einem grundlegenden Umbau des ganzen Systems der Vorzug gegeben werden. Die bestehenden Regeln haben sich bewährt und sind im Gegensatz zu den neuen Vorschlägen kostengünstig. Im Weiteren hebeln sie die ganz wichtige Eigenverantwortung des Einlegers nicht gänzlich aus.
Die SBVg stellt sich aber nicht grundsätzlich gegen eine weitere sinnvolle Verstärkung des Einlegerschutzes. In ihrer Vernehmlassung hat sie dazu einige Gedanken gemacht. Änderungen an einem bewährten System müssen aber verhältnismässig sein, internationale Entwicklungen berücksichtigen sowie deren Auswirkungen genauestens geprüft werden.
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