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Sprachregelung der SBVg zu den Diskussionen innerhalb der FATF Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei zu qualifizieren

Basel, 1. März 2010

  • Die SBVg hat eine Neupositionierung des Schweizer Finanzplatzes vorgenommen mit dem Ziel, die Geschäftsmodelle in Zukunft auf die Akquisition von steuerehrlichen Kundengeldern zu fokussieren. Um dies zu gewährleisten, hat die Schweiz den globalen OECD-Standard in der Amtshilfe bei Steuerdelikten übernommen und bietet dem Ausland mit der Abgeltungssteuer eine gleichwertige, aber effizientere Lösung als den automatischen Informationsaustausch an.
  • Der Kampf gegen Geldwäscherei und organisiertes Verbrechen muss weiter erfolgreich geführt werden und die Schweiz sowie die SBVg arbeiten hier an vorderster Front mit. Dies ist aber in Gefahr, wenn nun laufend weitere weniger schwere Delikte zu Vortaten zur Geldwäscherei qualifiziert werden. Sowohl die Geldwäschereibehörden als auch die meldepflichtigen Finanzdienstleister würden dadurch überfordert werden.
  • Steuerdelikte haben per definitionem nichts mit Geldwäscherei zu tun. Zur Bekämpfung von Steuerdelikten gibt es bereits heute staatsvertraglich geregelte Verfahren (Amtshilfe), die sehr gut funktionieren.
  • Die SBVg erwartet von den Schweizer Behörden, dass diese Positionen in den zuständigen internationalen Gremien entschieden vertreten werden.




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