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Sprachregelung der SBVg zu den neuesten Entwicklungen im Fall des Datendiebstahles bei der HSBC
Basel, 11. März 2010
- Die SBVg nimmt Kenntnis vom Ausmass des Datendiebstahls und verurteilt nochmals die Vorgehensweise der französischen Behörden. Insbesondere kritisieren wir, dass Frankreich die Schweiz so lange im Unklaren über das Ausmass des Datendiebstahls gelassen wurde.
- Der Schutz der finanziellen Privatsphäre ist in der Schweiz nach wie vor hoch. Kriminelle Machenschaften von Einzelpersonen können aber nie ganz ausgeschlossen werden. Zu verurteilen ist aber, dass solches kriminelles Verhalten von ausländischen Regierungen angeregt resp. mit finanziellen Mitteln belohnt wird.
- Die SBVg erinnert nochmals, dass es für die Amtshilfe in Steuerfragen zwischen Staaten klare Regelungen gibt, die einzuhalten sind. Die SBVg nimmt somit den Bundesrat beim Wort und legt Wert darauf, dass keine Amtshilfe basierend auf diesen Daten gewährt wird.
- Die SBVg erwartet von Frankreich, dass es die unrechtmässig erworbenen Daten nicht anderen Ländern zur Verfügung stellt.
- Die SBVg hat keine Kenntnisse über die Qualität der gestohlenen Daten.
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