PostFinance
Der Bundesrat hat am 30. Juni 2021 die Botschaft zur Änderung des Postorganisationsgesetzes (POG) zuhanden des Parlaments verabschiedet. PostFinance (PF) soll durch die Änderung des POG selbstständig Hypotheken und Kredite an Dritte vergeben dürfen. Am 24. Februar 2022 präsentierte zudem die Expertenkommission Grundversorgung Post ihre Vision für die postalische Grundversorgung 2030.
Grundsätzlich begrüsst die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) die gemachten Vorschläge zur Modernisierung der Grundversorgung im Zahlungsverkehr, sieht aber wesentlichen Präzisierungsbedarf.
Gesamthaft setzt sich die SBVg für eine Zurückweisung der Vorlage aus, solange die Grundversorgungsaufträge nicht konkret festgelegt sind und keine verbindliche Verknüpfung von Kreditvergabe und Privatisierung hergestellt ist.
Der Bundesrat hat im Sommer 2021 die Botschaft zur Änderung des Postorganisationsgesetzes (POG) und zu einem Bundesbeschluss über die Kapitalisierungszusicherung an die Schweizerische Post vorgelegt. Mit einer Anpassung des POG soll das Kredit- und Hypothekarvergabeverbot («Kreditverbot») von PostFinance sofort aufgehoben werden, womit die PostFinance die Möglichkeit erhalten soll, Zusatzerträge zu erzielen.
Der Eintritt der PostFinance in den Kredit- und Hypothekarmarkt soll in einem späteren und separaten Schritt durch die Abgabe der Kontrollmehrheit der Post und damit indirekt des Bundes flankiert werden (Privatisierung). Ein Privatisierungsentscheid würde erst nachgelagert der Bundesversammlung übertragen.
Zudem soll der Bund der Post zur Schliessung der (Notfall-)Kapitallücke bei der PostFinance eine Kapitalisierungszusicherung für längstens zehn Jahre gewähren.
Unabhängig von der POG-Vorlage wurde durch das UVEK und EFD (EFV) eine Expertenkommission zur «Weiterentwicklung der Grundversorgung» im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten initiiert (Expertenkommission Egerszegi), welche am 24. Februar 2022 in einem Bericht ihre Vision für die postalische Grundversorgung 2030 vorgestellt hat. Dabei wird richtigerweise «eine Entkopplung der Grundversorgung im Zahlungsverkehr von der postalischen Grundversorgung» empfohlen. Gleichzeitig wurde aber - wenig überzeugend - argumentiert, dass ein staatlicher und umfassender Grundversorgungsauftrag weiterhin nötig ist, obwohl die Kommission - richtigerweise - anerkennt, dass kein Marktversagen besteht.
Position der SBVg
Aus diesen Gründen spricht sich die SBVg für eine Zurückweisung der Vorlage aus, solange die Grundversorgungsaufträge nicht konkret festgelegt sind und keine verbindliche Verknüpfung von Kreditvergabe und Privatisierung hergestellt ist.