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07.07.2020

Erfolg für die Branche Bank im Rahmen der Reform Kaufleute 2022

Die Lerninhalte der Branche Bank werden weiterhin im obligatorischen Teil der kaufmännischen Grundbildung geprüft.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst, dass die bankbranchenspezifischen Lerninhalte in den obligatorisch geprüften Teil der EFZ-Prüfung einfliessen. Diese Vereinbarung wurde am 1. Juli 2020 zwischen Vertretern des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), der Schweizerischen Konferenz für Ausbildungs- und Prüfungsbrachen (SKKAB) und der SBVg getroffen.

Innerhalb der laufenden Reform der kaufmännischen Grundbildung stand zur Debatte, dass branchenspezifische Lerninhalte in Zukunft fakultativ geprüften Charakter haben könnten und folglich nicht mehr innerhalb des EFZ-Abschlusses obligatorisch geprüft werden würden.

Wenn Branchenlernziele nicht mehr obligatorisch geprüfte Inhalte sind, droht die Gefahr, dass unterschiedliche Standards entstehen. Je nachdem, bei welchem Institut ein Lernender seine Ausbildung absolviert, würden unterschiedliche branchenspezifische Lerninhalte gelehrt und das EFZ würde lediglich die branchenneutralen Inhalte der Lehre bescheinigen. Deshalb haben sich Vertreter aller Bankengruppen dafür eingesetzt, eine Branchenlösung zu finden und damit den Wert der branchenbezogenen Lerninhalte in der Ausbildung beizubehalten.

Diese wichtige Vereinbarung vom 1. Juli 2020 stellt sicher, dass ein Branchenstandard gewährt ist und dass die Lernenden bezüglich der gesetzlich und regulatorisch geforderten Lerninhalte geprüft werden. Dadurch wird unter anderem sichergestellt, dass das EFZ gemäss FIDLEG Anforderungen anerkannt bleibt und die Lehrabgänger nach der Lehre ohne Supervision arbeiten dürfen. Lernende sind somit nach Abschluss der Lehre sofort einsatzfähig.

Ausserdem sorgen die Lerninhalte für ein breites Grundlagenwissen und eine hohe Qualität des Abschlusses, sind sie doch ein wichtiger Erfolgsfaktor für die hohe Beliebtheit der «Banklehre».

Die SBVg begrüsst besonders in diesem Sinne diese Vereinbarung, da dadurch die Ziele der Reform Kaufleute 2022 erreicht und gleichzeitig die hohen Anforderungen der Branche Bank an die Ausbildung berücksichtigt werden können.

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