Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital: ein sinnvoller Schritt
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Baut heute ein Unternehmen für die Gründung, für die Finanzierung von Investitionen oder zur Deckung eines Finanzlochs zusätzliches Eigenkapital auf, zahlt es eine Emissionsabgabe von einem Prozent dieses Kapitals an den Staat. Damit werden Investitionen, die notwendig und wünschenswert sind, verteuert. Betroffen von der Emissionsabgabe sind dabei Unternehmen aller Art und Grösse.
Breite Betroffenheit
Die Emissionsabgabe wird von der gesamten Wirtschaft und massgeblich von KMU getragen. Pro Jahr sind etwas über 2000 Unternehmen von der Emissionsabgabe auf Eigenkapital betroffen, davon ein überwiegender Teil KMU. Ebenfalls eine hohe Betroffenheit weisen innovative Start-ups aus, welche für ihr Wachstum auf Eigenmittel angewiesen sind. Die aktuell geltende Emissionsabgabe verhindert somit Wirtschaftswachstum in der Schweiz und dadurch auch das Entstehen von neuen Arbeitsplätzen.
Wichtiger Schritt für den Standort Schweiz
Das eidgenössische Parlament hat diesen Missstand erkannt und die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital beschlossen. Gerade jetzt, für den Wiederaufbau am Ende der Corona-Krise, sind Kapitalbildung und Investitionen wichtig. Eine Abgabe auf der Aufstockung des Eigenkapitals ist gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders schädlich. Dass der Staat den Aufbau von Eigenkapital steuerlich bestraft, ist nicht nachvollziehbar. Diesen Missstand gilt es zu beheben. Die Schweizerische Bankiervereinigung unterstützt deshalb die vom Parlament beschlossene Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital als sinnvollen Beitrag für einen starken Standort Schweiz.