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29.11.2023

«Basel III Final»: Megaprojekt auf der Zielgeraden 

Mit dem heutigen Entscheid des Bundesrats zur Umsetzung von «Basel III Final» in der Schweiz erreicht die Bankenregulierung einen wichtigen Meilenstein. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat sich in den letzten Jahren intensiv für eine wirksame, pragmatische und angemessene Umsetzung engagiert. 

In seiner heutigen Medienmitteilung informiert der Bundesrat über die Umsetzung der revidierten Eigenkapitalanforderungen («Basel III Final») des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) in der Schweiz. Die Inkraftsetzung ist auf Anfang 2025 vorgesehen. 

Damit kann das grösste bankenregulatorische Projekt der letzten Jahre erfolgreich abgeschlossen werden. Zentrale Stossrichtungen des Reformpakets bilden die Erhöhung der Risikosensitivität der Eigenkapitalregulierung sowie die Einführung einer Kapital-Untergrenze bei Verwendung interner Modelle. Die SBVg unterstützt die nun vorliegende Revision der Eigenmittelverordnung (ERV). Die Revision trägt wesentlich zu einer weiteren Verbesserung der Systemstabilität bei. Gleichzeitig ist die bankinterne Umsetzung allerdings mit erheblichen Kosten verbunden. 

Das Vorhaben «Basel III Final» ist eine strategische Priorität der SBVg. Entsprechend hat sich der Verband seit der Publikation der revidierten Basler Standards Ende 2017 intensiv in die entsprechenden Arbeiten eingebracht. So war die SBVg in der Nationalen Arbeitsgruppe unter Co-Leitung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) vertreten. Der Verband hat seine Position im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung im vergangenen Jahr ausführlich dargelegt. 

Trotz erheblicher Komplexität und teilweise kontroverser Auswirkungen hat sich der Bankensektor geschlossen für eine wirksame und glaubwürdige, aber gleichzeitig auch pragmatische und verhältnismässige Umsetzung eingesetzt. Die Einigkeit der Branche stellte dabei einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. 

Gerade im Bereich der Hypothekarmarktregulierung ist es der SBVg gelungen, ungerechtfertigte Markteingriffe abzuwenden. Insbesondere konnten eine rigide Tragbarkeitsberechnung sowie eine übermässige Einschränkung der anrechenbaren Sicherheiten (Vorsorgevermögen) verhindert werden. Insgesamt liegt nun eine Lösung vor, welche in Übereinstimmung mit den BCBS-Vorgaben die Eigenmittelunterlegung von Hypothekarkrediten stärker von den entsprechenden Risiken abhängig macht. Zudem werden die bewährten Anforderungen zur Prüfung und Bewertung grundpfandgesicherter Kredite weiter ausdifferenziert. Die SBVg wird die vom Bundesrat verabschiedete Eigenmittelverordnung im Frühjahr 2024 mit einer Anpassung ihrer Selbstregulierung ergänzen. 

Das SIF, die FINMA, die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die SBVg sind sich einig, dass die schweizerische Implementierung den internationalen Standards des Basler Ausschusses entsprechen soll. Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit bleibt nun von hoher Bedeutung, dass die schweizerische Ausgestaltung nicht nur in inhaltlicher, sondern auch in zeitlicher Hinsicht im Einklang mit der Implementierung auf relevanten Vergleichsfinanzplätzen (EU, USA und UK) erfolgt. Die SBVg geht davon aus, dass sich der Bundesrat eine Verschiebung der Inkraftsetzung vorbehält für den Fall, dass sich die Umsetzung im Ausland verzögert.

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