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26.05.2021

Bilateralen Weg Schweiz-EU sichern und weiterentwickeln

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Mai beschlossen, das Institutionelle Abkommen (InstA) Schweiz-EU nicht zu unterzeichnen. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) nimmt mit Bedauern zur Kenntnis, dass die Klärungen zwischen der Schweiz und der EU nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Damit wurde eine Chance verpasst, den bewährten bilateralen Weg längerfristig zu festigen und nachhaltig weiterzuentwickeln. Dessen ungeachtet muss der Blick nun rasch nach vorne gerichtet werden. Die Beziehungen mit unserem wichtigsten Handelspartner müssen zeitnah zukunftsfähig gemacht werden, damit deren Weiterentwicklung ermöglicht wird.

Die SBVg hat sich seit Beginn weg für ein gutes Rahmenabkommen eingesetzt. Auch für die Schweizer Banken ist ein sicheres und stabiles Verhältnis zur EU als wichtigster Wirtschaftspartner der Schweiz unabdingbar. Der bilaterale Weg ist dabei ein zuverlässiger Garant. Um diesen zu sichern und weiter auszubauen, braucht es einen klar abgesteckten Rahmen, der für beide Seiten verbindliche und akzeptable Regeln schafft. Die SBVg bedauert deshalb, dass die offenen Punkte des vorliegenden Verhandlungsergebnisses nicht erfolgreich geklärt werden konnten und die Verhandlungen nun beendet werden. Aufgrund der staats- und wirtschaftspolitischen Bedeutung des Rahmenabkommens hätte es die SBVg für angebracht gehalten, ein fertig verhandeltes Abkommen dem Parlament und dem Volk zu unterbreiten.

Vorteile des bilateralen Wegs erhalten

Ein langfristiges und stabiles Verhältnis mit der EU bleibt für die SBVg von grösster Bedeutung. Es muss deshalb das vordringliche Ziel der Schweiz bleiben, die Vorteile des bilateralen Wegs zu erhalten. Dazu braucht es nun in der ersten Phase die Stabilisierung der bestehenden Abkommen. Zugleich ist eine Weiterentwicklung des bilateralen Weges auch für die Banken entscheidend, damit die Marktzugangsanliegen der Branche im EU-Raum zu geeigneter Zeit erfolgsversprechend platziert werden können. Verbesserungen des Marktzugangs sind wichtig, wenn die Exportfähigkeit von Bankdienstleistungen gewahrt werden soll. Ohne institutionelle Lösung bleibt dies schwierig. 

Die Schweizer Banken werden die weiteren Diskussionen aufmerksam verfolgen. Die SBVg ist überzeugt, dass die Weiterverfolgung des bilateralen Wegs richtig ist. Sie wird sich weiterhin konstruktiv einbringen und damit zu einer fundierten Abwägung der Interessen beitragen.

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