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17.11.2021

Börsenäquivalenz: Verlängerung der Schutzmassnahme

Der Bundesrat hat heute die Börsenschutzmassnahme verlängert und angekündigt, dass er die entsprechende Verordnung in ordentliches Recht überführen will. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst dieses Vorhaben im Grundsatz und wird im Rahmen der Vernehmlassung detailliert Stellung nehmen. Mittel- bis langfristig muss die erneute und unbefristete Äquivalenzanerkennung durch die EU das zentrale Ziel bleiben.

Die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur wurde am 30. November 2018 vom Bundesrat verabschiedet und per 1. Juli 2019 gegenüber der Europäischen Union (EU) aktiviert, nachdem die EU-Kommission die Gleichwertigkeitsanerkennung für die Schweizer Börsenregulierung hatte auslaufen lassen. Die zugrunde liegende Verordnung sieht für ausländische Handelsplätze eine Anerkennungspflicht vor, wenn diese bestimmte Aktien von Schweizer Gesellschaften zum Handel zulassen bzw. den Handel mit solchen Aktien ermöglichen wollen. Da die EU die Schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig einstuft, bleibt den Handelsplätzen in der Europäischen Union diese Anerkennung verwehrt. Diese Massnahme zielt darauf ab, den Schweizer Börsenplatz – auch ohne die Äquivalenzanerkennung durch die EU – als Referenzmarkt für Schweizer Aktien zu erhalten.

Da die befristete Verordnung Ende dieses Jahres ausläuft und die Schweizer Börsenregulierung von der Europäischen Union noch immer nicht wieder als gleichwertig anerkannt worden ist, hat der Bundesrat heute beschlossen, die Schutzmassnahme zu verlängern. Gleichzeitig soll die entsprechende Verordnung in ordentliches Recht, konkret in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG), überführt werden. Der Bundesrat hat deshalb – zusätzlich zum Verlängerungsentscheid – einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben. Sofern der Bundesrat innert sechs Monaten (ab 1. Januar 2022) eine Botschaft an National- und Ständerat richtet, bleibt die aktuell gültige Verordnung bis zum Parlamentsbeschluss bzw. bis zur neuen Gesetzesbestimmung im FinfraG in Kraft. 

Die SBVg unterstützt die Verlängerung der Börsenschutzmassnahme sowie die Überführung der entsprechenden Verordnung in ordentliches Recht. Die Schutzmassnahme trägt dazu bei, dass EU-Wertpapierfirmen weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Handelsplätzen handeln können, womit die Funktionsweise des Schweizer Kapitalmarktes gewahrt bleibt. Zu den Einzelheiten der Überführung der Verordnung ins Finanzinfrastrukturgesetz (FinfraG) wird sich die SBVg in ihrer Stellungnahme äussern.

Klar ist, dass das strategische Ziel auch weiterhin die unbefristete Äquivalenzanerkennung der Schweizer Börsenregulierung durch die Europäische Kommission sein muss. Die Schweiz erfüllt diesbezüglich alle technischen Voraussetzungen. Zudem ist die Schweiz einer der bedeutendsten Börsenplätze Europas, wovon der Finanzplatz und die Realwirtschaft gleichermassen profitieren. Offene und frei funktionierende Kapitalmärkte sind international von grosser Bedeutung sowie im beidseitigen Interesse der EU und der Schweiz.

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