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27.02.2020

Das Kleinbankenregime ist ein Erfolg

Seit Anfang 2020 ist das neue regulatorische Regime für besonders sichere Kleinbanken in Kraft. Die grosse Anzahl der teilnehmenden Institute ist erfreulich und zeigt: Der konstruktive Dialog zwischen Regulatoren und Branche hat sich bewährt.

Nach langen und intensiven gemeinsamen Anstrengungen und einer längeren Pilotphase ist das sogenannte Kleinbankenregime auf Anfang des Jahres eingeführt worden. In ihrer heutigen Medienmitteilung hat die FINMA über den Stand der Anmeldungen informiert. Insgesamt werden bereits zu Beginn 64 Institute (Banken und kontoführende Wertpapierhäuser), rückwirkend per 1. Januar 2020, teilnehmen. Diese Zahl ist sehr erfreulich und zeigt die Attraktivität des neuen Regimes.

Die Zusammenarbeit zwischen den involvierten Regulatoren (SIF, FINMA und SNB) und dem Bankensektor hat damit konkrete Erfolge gezeigt. Die hohe Anzahl teilnehmender Banken zeigt, dass das neue Regime von den qualifizierenden Kleinbanken als attraktiv eingeschätzt wird. Mit ihrem Entscheid zur freiwilligen Teilnahme bringen sie zudem klar zum Ausdruck, dass sich das vereinfachte Regime für sie lohnt. Diese Selbstselektion erbringt nun erfreulicherweise den erwarteten «proof of the pudding».

Das neue Kleinbankenregime beinhaltet ein breites Spektrum regulatorischer Entlastungen für Kleinbanken der Aufsichtskategorien 4 und 5, welche bezüglich ihrer Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung «besonders sicher» sind. Die Erleichterungen und Vereinfachungen betreffen einerseits den quantitativen Bereich (z.B. Befreiung von risikogewichteten Eigenkapitalanforderungen) und anderseits auch die qualitative Ebene (z.B. bezüglich Outsourcing, operationellen Risiken oder Aspekten der Governance). Aus unserer Perspektive ist das Kleinbankenregime ein substantieller und innovativer Beitrag an die erwünschte Stärkung der Proportionalität der Bankenregulierung.

Die SBVg hat über viele Monate mit grossem Engagement an der Entwicklung des Kleinbankenregimes mitgewirkt und ihre Anliegen und Positionen einbringen können, sowohl bezüglich der regulatorischen Inhalte als auch bezüglich der Spezifikation der Eintrittskriterien. Der vertrauensvolle und konstruktive Dialog mit den Behörden hat sich gelohnt und kann Modellcharakter für zukünftige regulatorische Projekte haben.

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