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19.03.2021

Endlich am Ziel – SBVg begrüsst Verabschiedung der Geldwäschereigesetz-Revision

Nach langen und zähen Verhandlungen hat das eidgenössische Parlament heute der Revision des Geldwäschereigesetzes zugestimmt. Die SBVg begrüsst diesen Schritt ausdrücklich, stärkt die Revision doch den Schutz der Schweiz vor Geldwäscherei entscheidend.

Scheinbar unzählige Windungen musste die 2019 eingeleitete Revision des Geldwäschereigesetzes durchlaufen, bevor heute der National- und der Ständerat in der Schlussabstimmung der Revision zustimmten. Die nun verabschiedete Revision geht zwar weniger weit, als die Finanzbranche sich dies gewünscht hätte, ist jedoch ein wichtiger erster Schritt. Durch die Gesetzesanpassungen sollte die Schweiz den sogenannten intensivierten Folgeprozess der FATF verlassen können. Damit ist das primäre Ziel erreicht.

Vereinfacht gesagt, sind mit der nun verabschiedeten Version zwar nicht alle, aber doch wesentliche  Anliegen der Behörden und der Branche adressiert worden. Besonders wichtig sind die Verbesserungen bei der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten. Aus Sicht der SBVg ist es zwar bedauerlich, dass die restlichen Aspekte nicht aufgenommen wurden, jedoch war für die Branche immer klar, dass in dieser Thematik der sprichwörtliche Spatz in der Hand zielführender ist als die Taube auf dem Dach.

Die SBVg zeigt sich daher auch erfreut über den Abschluss dieses langjährigen Geschäftes. Rechtzeitig vor der nächsten Länderprüfung der FATF verfügt die Schweiz nun über ein modernes und zeitgemässes Geldwäschereigesetz. Die Banken werden die Änderungen in der Gesetzgebung nun rasch und umfassend umsetzen und damit die Integrität des Schweizer Finanzplatzes festigen.  

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