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27.06.2023

Übernahme der Credit Suisse – Eine Einordnung der politischen Geschehnisse

Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bewegt uns alle. Die Öffentlichkeit, die Verwaltung und vor allem die Politik stellen Fragen. Es ist höchste Zeit für eine Einordnung der politischen Forderungen.

Seit dem 19. März 2023 steht der Schweizer Finanzplatz im internationalen und nationalen Fokus. Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS bewegt uns alle. Für viele ist die Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes für die Schweiz und das internationale Finanzsystem unbestritten. Krisen führen jedoch oft dazu, Gegebenes zu hinterfragen, um Ähnliches in Zukunft zu verhindern. Noch bevor eine grundlegende und ergebnisoffene Analyse der Ereignisse durchgeführt werden konnte, überbot sich die Politik bereits mit unterschiedlichsten Forderungen. Der Finanzplatz muss sich entsprechend auf eine Vielzahl politischer «Forderungswellen» gefasst machen, die in der Aufarbeitungsphase auf ihn zurollen werden. Die Überschaubarkeit nimmt ab, während die Komplexität stetig wächst. Vor diesem Hintergrund ist es höchste Zeit für eine Einordnung der politischen Geschehnisse seit dem 19. März 2023.

Die ausserordentliche Session im April

Nachdem die betroffenen Unternehmen in Zusammenarbeit mit der Bundesverwaltung, der FINMA und der Politik am 19. März eine Lösung gefunden hatten, liessen die politischen Forderungen nicht lange auf sich warten und mündeten – auch aufgrund des vom Bundesrat beschlossenen Notkredites – in einer ausserordentlichen Session. So wurde über den Nachtragskredit und gleichzeitig über mehrere Postulate entschieden. Die Büros der Parlamente lehnten es ab, bereits früher eingereichte Vorstösse in der ausserordentlichen Session zu behandeln.

Der Notkredit, der vom Bundesrat und der Finanzkommission ab dem 19. März der Credit Suisse zugesprochen wurde, stand dabei im Zentrum der Diskussionen. Denn dieser musste vom Parlament im Nachtrag formell noch genehmigt werden, auch wenn der Entscheid des Parlamentes faktisch keinen Einfluss mehr hatte. Das dürfte mitunter ein Grund gewesen sein, warum das Parlament den Notkredit, nach langem Hin und Her ablehnte.

Die Wirtschafts- und Rechtskommissionen der jeweiligen Räte haben im Vorfeld mehrere Postulate eingereicht. Diese hatten als Ziel, die Vorgänge vor und rund um die Übernahme zu beleuchten sowie regulatorische Forderungen an den Finanzplatz zu platzieren. Alle Postulate wurden von den jeweiligen Räten angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat hatte bereits angekündigt, die Vorkommnisse zu untersuchen und wird im Rahmen der Ergebnisse auch die eingereichten Postulate beantworten.

Beratene und eingereichte Geschäfte der ausserordentlichen Session
  • Po. 23.3438 Anwendung von Notrecht (NR) – angenommen
  • Po. 23.3439 Prüfung einer möglichen Klage gegen die Führungsorgane der Credit Suisse (NR) – angenommen
  • Po. 23.3440 Faktische Anwendbarkeit der Too-big-to-fail-Regulierung auf internationale Grossbanken (NR) – angenommen
  • Po. 23.3441 Mantelpostulat (SR) – angenommen
  • Po. 23.3442 Mantelpostulat (NR) – angenommen
  • Po. 23.3444 Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung (NR) – angenommen
  • Po. 23.3443 Zukunft des Finanzplatzes Schweiz (NR) – angenommen
  • Po. 23.3445 Überprüfung des Instrumentariums der SNB (NR) – angenommen
  • Po. 23.3446 Die Too-big-to-fail-Regulierung auf die Situation eines Bankruns und weitere Sachverhalte überprüfen und anpassen (NR) – angenommen
  • Po. 23.3447 Analyse der allfällig massgebenden Faktoren des Credit Suisse-Versagens (NR) – angenommen

Sondersession im Mai und alte Vorstösse

Die Übernahme war auch Anfang Mai wieder Thema Nummer eins im Bundeshaus. Bei genauer Betrachtung der Sondersession – die auch unabhängig von der CS-Übernahme stattgefunden hätte – fällt auf, dass die Thematik rund um die Vergütungen am Finanzplatz und das Too-big-to-fail-Regime das Parlament bereits zuvor beschäftigt hat. So wurden die beiden bereits 2021 eingereichten Motionen von Nationalrätin Birrer-Heimo zu den Bonuszahlungen und Eigenkapitalanforderungen im Nationalrat angenommen. Die Sondersession wurde aber auch als Gelegenheit genutzt, um weitere Vorstösse einzureichen, die in den kommenden Sessionen zur Debatte stehen werden.

Beratene und eingereichte Geschäfte der Sondersession
  • Mo. 21.3909 Birrer-Heimo Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken – angenommen
  • Mo. 21.3910 Birrer-Heimo Höhere Eigenkapitalanforderungen an global tätige Grossbanken – angenommen
  • Mo. 23.3460 Ryser Staatsgarantien für Banken an Nachhaltigkeitskriterien knüpfen – eingereicht
  • Mo. 23.3452 Stark Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen – eingereicht
  • Mo. 23.3456 SVP Keine Schweizer Too-big-to-fail-Banken mehr – eingereicht
  • Mo. 23.3451 Minder Organmitglieder und Risk Takers systemrelevanter Banken. Angemessene variable Lohnbestandteile – eingereicht
  • Mo. 23.3475 Grüne Staatshilfen im Einklang mit den Schweizer Nachhaltigkeitszielen – eingereicht
  • Mo. 23.3476 Grüne Klima- und Biodiversitätsrisiken in den Eigenkapitalvorschriften berücksichtigen – eingereicht
  • Mo. 23.3477 Grüne Höhere Einlagensicherung – eingereicht
  • Mo. 23.3474 Glättli Schweizer Geschäft der ehemaligen Credit Suisse aus der UBS herauslösen und in eine gemeinwohl-orientierte Klimabank transformieren – eingereicht
  • Mo. 23.3478 Grüne Ein Trennbankensystem für systemrelevante Banken – eingereicht
  • Mo. 23.3449 Chiesa Keine Schweizer Too-big-to-fail-Banken mehr – eingereicht
  • Mo. 23.3458 Porchet Staatsgarantien für Banken an soziale Kriterien knüpfen – eingereicht
  • Mo. 23.3479 Grüne Abgeltung für Staatsgarantie – eingereicht
  • Mo. 23.3448 Chiesa Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten – eingereicht
  • Mo. 23.3455 SVP Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten – eingereicht
  • Mo. 23.3461 Estermann Finanzplatz Schweiz. Too-big-to-fail nachhaltig lösen – eingereicht
  • Mo. 23.3462 Burgherr Verantwortung des obersten Kaders bei systemrelevanten Banken erhöhen – eingereicht
  • Mo. 23.3494 Sommaruga Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken – eingereicht
  • Mo. 23.3492 Atici Die Finma stärken – eingereicht
  • Mo. 23.3495 Noser Regelung über variable Vergütungen – eingereicht
  • Mo. 23.3483 Suter Abgeltung der impliziten Staatsgarantie durch systemrelevante Banken – eingereicht
  • Mo. 23.3487 Romano Fall Credit Suisse. Alle möglichen Massnahmen zur Sicherung der Arbeitsplätze in der Schweiz prüfen – eingereicht
  • Mo. 23.3488 Badran Vorkaufsrecht der Immobilien der Credit Suisse respektive ihrer Nachfolge-Eigentümerin UBS – eingereicht
  • Mo. 23.3485 Fischer Garantiefonds. Systemrelevanz klären und implizite Staatsgarantie abgelten – eingereicht

Die PUK

Als Kulminationspunkt der politischen Geschehnisse rund um die Übernahme der Credit Suisse gilt aber die breite Unterstützung für den Einsatz der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Zu diesem Entschluss sind beide Kammern der Bundesversammlung in der Sommersession gekommen. Die PUK wird die Geschäftsführung des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Trägerinnen und Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS über die letzten Jahre untersuchen. Den Mitgliedern ist in den kommenden Monaten und Jahren öffentliche Aufmerksamkeit garantiert, was in einem Wahljahr sicherlich kein Nachteil ist.

Nebst der PUK wurden in der Session auch noch einzelne Vorstösse zur variablen Vergütung und der Too-big-to-fail Thematik beraten. Alle Vorstösse wurden aufgrund eines Ordnungsantrages an die Kommission überwiesen. Somit wird sich voraussichtlich die WAK-S im Herbst mit den Vorstössen befassen.

Beratene und eingereichte Geschäfte der Sommersession
  • Mo. 23.3217 Minder. Finanzplatz Schweiz. "Too big to fail" nachhaltig lösen – an Kommission zurückgewiesen
  • Mo. 23.3448 Chiesa. Systemrelevante Unternehmen. Entscheidungen im Interesse der Schweiz gewährleisten – an Kommission zurückgewiesen
  • Mo. 23.3449 Chiesa. Keine Schweizer Too-big-to-fail-Banken mehr – an Kommission zurückgewiesen
  • Mo. 23.3451 Minder. Organmitglieder und Risk Takers systemrelevanter Banken. Angemessene variable Lohnbestandteile – an Kommission zurückgewiesen
  • Mo. 23.3452 Stark. Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen – an Kommission zurückgewiesen
  • Mo. 23.3494 Sommaruga Carlo. Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken – an Kommission zurückgewiesen
  • Mo. 23.3495 Noser. Regelung über variable Vergütungen – an Kommission zurückgewiesen

Ausblick

Die SBVg unterstützte von Beginn weg eine unabhängige, lückenlose und ergebnisoffene Aufarbeitung der Ereignisse unter Einbezug aller relevanten Akteure. Ein genaues Verständnis der Vorgänge und Abläufe ist die notwendige Grundlage für Empfehlungen zur Verbesserung der Regulierung und dem Feststellen von Verantwortlichkeiten. Mit dem Einsatz einer PUK und der vom Bundesrat einberufenen Expertengruppe sollten diese Ziele erreicht werden. Ein erster Bericht des Bundesrates dürfte Anfang 2024 vorliegen. In der Zwischenzeit gilt es, die Konklusionen der Expertinnen und Experten abzuwarten und regulatorische Schnellschüsse zu vermeiden. Mit den bevorstehenden Wahlen dürfte jedoch damit zu rechnen sein, dass die Politikerinnen und Politiker im Bundeshaus noch das eine oder andere Zeichen setzen möchten, bevor im Winter 2023 die neue Legislatur beginnt. 

InsightPolitik

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