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22.04.2020

Lehrabschluss Kaufleute EFZ trotz Corona: schweizweite Lösung für alle Branchen

Seit dem 21. April 2020 gibt es eine schweizweite Lösung für den Lehrabschluss Kauffrau/Kaufmann EFZ. Diese ist Ergebnis eines nationalen Konsultationsverfahrens, eines Bundesratsentscheids und einer engen Zusammenarbeit der SBVg mit der Schweizerischen Konferenz für kaufmännische Ausbildungs- und Prüfungsbranchen.

Das Corona-Virus wirkt sich auch auf die Berufsbildung aus: Lernende arbeiten aus dem Home-Office und stehen mit ihren Praxisausbildnern virtuell im Kontakt. Die Umstellung ins Home-Office verlief für die meisten Lernenden im Bankfach reibungslos und auch die überbetrieblichen Kurse waren bereits früh digitalisiert und konnten problemlos in den virtuellen «Krisenmodus» schalten.

Seit dem 21. April 2020 ist nun offiziell auch die Frage nach den Lehrabschluss-Prüfungen, die im Mai und Juni anstehen, geklärt. Die schriftlichen und mündlichen betrieblichen Abschlussprüfungen 2020 werden nicht durchgeführt

Um den Lernenden einen Abschluss trotz Corona-Krise zu ermöglichen, wird das Qualifikationsverfahren den aussergewöhnlichen Umständen entsprechend angepasst. Dies bedeutet, die Abschlussnote wird auf den betrieblichen Erfahrungsnoten (Arbeits- und Lernsituationen, kurz ALS, und überbetriebliche Kompetenznachweise) basieren, welche in den drei Lehrjahren erzielt wurden. Das Fach «Information/Kommunikation/Administration» sowie im E-Profil die zweite Fremdsprache wurden bereits vor der Corona-Krise geprüft. Auch die Fachnote «Projektarbeiten» liegt vor. Diese Noten zählen ebenfalls für das eidgenössische Fähigkeitszeugnis, welches trotz Corona-Krise gemäss Bundesrats Verordnung vom 16. April als gleichwertig anerkannt ist.

Diese branchen- und kantonsübergreifende Lösung für das Qualifikationsverfahren Kauffrau/Kaufmann EFZ ist Ergebnis eines schweizweiten Koordinationsprozesses zwischen allen Verbundpartnern. Die SBVg begrüsst den Bundesratsentscheid vom 16. April und arbeitet als Ausbildungs- und Prüfungsbranche eng mit der Konferenz der kaufmännischen Ausbildungs- und Prüfungsbranchen (SKKAB) an einer partnerschaftlichen und optimalen Ausgestaltung dieses Entscheides für die Bankenbranche.

Für Repetentinnen und Repetenten sowie für Kandidatinnen und Kandidaten nach Art. 32 BBV wird noch nach Lösungen gesucht. Das gilt auch für die vorgezogenen Prüfungen und für weitere Umsetzungsfragen. Weitere Informationen folgen auf der Corona-Infoplattform.

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