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28.03.2019

Marktzugang sichern – Ja zum Rahmenabkommen

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) unterstützt das institutionelle Abkommen mit der EU. Sie hat ihre klare Zustimmung zum Abschluss des institutionellen Abkommens Schweiz – EU (InstA) auf Basis des vorliegenden Textentwurfs beschlossen. Für die Schweizer Banken ist das InstA ein wichtiger Schritt. Denn damit können für die Branche notwendige und praktikable Marktzugangslösungen konkretisiert werden. Mit der Unterzeichnung müssen jedoch noch offene Punkte geklärt werden.

Anfang dieses Jahres hat die SBVg ihre grundsätzliche Position zum InstA publiziert. Seit Eröffnung der bundesrätlichen Konsultation hat sie das vorliegende Verhandlungsergebnis vertieft analysiert und nun ihre offizielle Unterstützung für den Abschluss des institutionellen Abkommens mit der EU beschlossen.

Die Sicherung und Weiterentwicklung des bilateralen Weges ist für die Schweizer Bankenbranche als wichtige Exportindustrie essentiell. Das zur Diskussion stehende Abkommen verbessert die Rechtssicherheit und bildet die Grundlage, um den bilateralen Weg sowie den Marktzugang zu sichern und souverän weiter zu entwickeln. Der Zugang zum EU-Markt fehlt den Schweizer Banken heute weitgehend.

Derzeit weist das InstA keine Elemente für Finanzdienstleistungen auf. Daher fordert die SBVg im Rahmen der weiteren Gespräche mit der EU konkrete Schritte zur Verbesserung des Marktzugangs für den Bankensektor. Im Vordergrund stehen hierbei der Abschluss finanzspezifischer Äquivalenzverfahren, eine grundsätzliche Verbesserung des gegenwärtigen Äquivalenzregimes sowie sinnvolle und praktikable Marktzugangslösungen.

Für die Schweiz als Weltmarktführerin im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft ist der Marktzugang zentral, denn ein substantieller Anteil der verwalteten Vermögen stammt von Kundinnen und Kunden, die im EU-Raum domiziliert sind. Insbesondere geht es auch darum, die Wertschöpfung dieses bedeutenden Wirtschaftszweigs in der Schweiz zu behalten.

Gesamthaft beurteilt die SBVg das Abkommen positiv, dennoch gibt es auch aus Bankensicht gewisse offene Punkte, die es mit der Unterzeichnung noch zu klären gilt, um die innenpolitische Akzeptanz zu steigern. Im Wesentlichen geht es um Klarstellungen zum Umfang der Rechtsübernahmepflicht namentlich im Bereich der Unionsbürgerrichtlinie, zu den Auswirkungen der vereinbarten Grundsätze über die staatlichen Beihilfen und zur Rolle der Sozialpartner unter dem Entsenderecht der EU.

Die SBVg hat zum Rahmenabkommen ein Positionspapier verfasst, welches hier zu finden ist.

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Monika Dunant
Leiterin Themenmanagement & Media Relations
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