News
17.04.2020

Reform der Verrechnungssteuer: Für eine smarte und einfache Lösung

Der Bundesrat schlägt eine Reform der Verrechnungssteuer vor, um den Kapitalmarkt zu stärken. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst die Zielsetzung der Reform ausdrücklich. Für die Belebung des Kapitalmarktes ist eine Reform notwendig. Die SBVg beurteilt jedoch das vorgeschlagene, komplexe Zahlstellen-Modell kritisch. Die SBVg wird deshalb Vorschläge einbringen, wie das Zahlstellen-Modell des Bundesrates vereinfacht ausgestaltet werden kann.

Ziel der SBVg ist eine in der Umsetzung praktikable Reform der Verrechnungssteuer, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes im Vergleich zu unseren Konkurrenzfinanzplätzen im Ausland nicht beeinträchtigt. Die SBVg wird sich dementsprechend im Rahmen der vom Bundesrat Anfang April eröffneten Vernehmlassung zur Reform der Verrechnungssteuer konstruktiv einbringen.

Komplexität reduzieren

Die SBVg beurteilt insbesondere das konkret vorgeschlagene Zahlstellen-Modell kritisch. Wie der Bundesrat selber erläutert, wäre das vorgeschlagene Modell mit grösseren administrativen und technischen Auswirkungen für die Banken als Zahlstellen verbunden.

Die Banken in der Schweiz haben in der Vergangenheit mehrfach Erfahrungen gesammelt, welche Kosten mit der Umsetzung von grossen Steuerprojekten verbunden sind. Die vergleichbare Einführung der US-FATCA-Regelung und der automatische Informationsaustausch haben den Sektor je rund CHF 500 Millionen gekostet. Das vorgeschlagene Zahlstellenmodell bei der Verrechnungssteuer beurteilt die SBVg als komplexer als die oben erwähnten Beispiele. Entsprechend ist mit Einführungskosten in einem ähnlichen, wenn nicht gar grösseren Umfang für die Banken als Zahlstellen in der Schweiz zu rechnen. Hinzu kommen nach Einführung des Modells jährlich wiederkehrende Unterhaltskosten für den Betrieb der Systeme von erfahrungsgemäss rund 10 Prozent der Einführungskosten.

Ein solcher Aufwand ist für die Banken, insbesondere für die zahlreichen kleinen und mittleren Banken in der Schweiz, eine erhebliche Belastung. Aus diesen Gründen arbeitet die SBVg an konkreten Vorschlägen, wie das vom Bundesrat vorgeschlagene Zahlstellen-Modell vereinfacht werden kann. Es gilt die Komplexität zu reduzieren.

Offene Umsetzungsfragen klären

Im Weiteren ist aus Sicht der SBVg fraglich, ob die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform effektiv umsetzbar ist. Bei komplexen Anlagen wie gewissen Fonds oder strukturierten Produkten mangelt es teilweise an Zinszahlungen, auf welchen ein Steuerabzug vorgenommen werden könnte. Weiter fehlen von den Emittenten oftmals die entsprechenden Informationen, die für die Vornahme des Steuerabzuges für die Zahlstellen notwendig sind. Ausländische Emittenten können beispielsweise nicht verpflichtet werden, die für die Schweizer Steuerzwecke massgebenden Zahlungen und Informationen rechtzeitig aufzubereiten. Für diese Bereiche sind praktikable Lösungen unerlässlich.

Erfolgreiche Reform im Interesse des Finanzplatzes

Eine Stärkung des Kapitalmarktes ist im Interesse des gesamten Wirtschaftsstandorts Schweiz. Die SBVg wird deshalb in der Vernehmlassung auf Basis der vorliegenden Vorlage Vorschläge einbringen, die aus Sicht der Zahlstellen praktikabel sind und die vom Bundesrat mit der vorliegenden Revision erwünschten Ziele erreichen. Für die Banken ist wichtig, dass hinsichtlich der Umsetzung, d.h. des Wechsels auf das neue System, Komplexität und Kosten tief gehalten werden. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gegenüber den Konkurrenzstandorten sichergestellt werden.

Stempelabgaben schrittweise abschaffen

Die SBVg begrüsst im Weiteren den Vorschlag des Bundesrates zur Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen. Die schrittweise, letztlich gänzliche Abschaffung der Stempelabgaben bleibt eine zentrale Forderung für den Finanzplatz, um die Wettbewerbsfähigkeit des Kapitalmarktes nachhaltig zu stärken.

Autoren

Urs Kapalle
Leiter Tax Strategy
+41 58 330 63 00

Medienkontakte

Monika Dunant
Leiterin Themenmanagement & Media Relations
+41 58 330 63 95