Medienmitteilungen
25.10.2023

AMAS, SBVg und SVV begrüssen das Vorgehen des Bundesrates bezüglich Greenwashing

Weiterentwicklung der Selbstregulierungen und Dialog mit den Behörden im Fokus

  • Die Integrität von Finanzprodukten und -dienstleistungen ist für den Schweizer Finanzplatz von zentraler Bedeutung. Die Asset Management Association (AMAS), die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) und der Schweizerische Versicherungsverband (SVV) lehnen daher jede Form von Greenwashing ab.
  • AMAS, die SBVg und der SVV haben aus dieser Motivation heraus bereits seit 2022 Massnahmen ergriffen, um Greenwashing zu vermeiden. Sie werden die Aufforderung des Bundesrates, die Selbstregulierungen weiterzuentwickeln, gemeinsam mit den relevanten Stakeholdern umsetzen.
  • Die drei Verbände sind weiterhin überzeugt, dass die Selbstregulierungen ein wirksames und im Vergleich zur prinzipienbasierten Regulierung flexibleres Instrument zur Vermeidung von Greenwashing darstellen.
  • AMAS, die SBVg und der SVV werden den Bundesrat auch künftig vollumfänglich in seinem Bestreben unterstützen und sich aktiv in den Dialog mit den Behörden einbringen, um gemeinsam die Position der Schweiz als führenden Standort für nachhaltige Finanzen zu stärken.

Die beteiligten Verbände teilen die Zielsetzung des Bundes, den Schweizer Finanzmarkt im Bereich der Nachhaltigkeit führend zu machen. Die Integrität von Finanzprodukten und -dienstleistungen ist für den Schweizer Finanzplatz von zentraler Bedeutung. Darum lehnen AMAS, die SBVg und der SVV jede Form von Greenwashing ab.

AMAS, die SBVg und der SVV haben aus dieser Motivation heraus bereits im Jahr 2022 Massnahmen ergriffen, um Greenwashing zu verhindern und die Glaubwürdigkeit des Schweizer Finanzplatzes sicherzustellen. Die SBVg hat im Juni 2022 zwei Selbstregulierungen im Bereich Sustainable Finance mit Mindestvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlageberatung sowie Vermögensverwaltung und Hypothekarberatung veröffentlicht. AMAS publizierte ihrerseits im September 2022 die «Selbstregulierung zu Transparenz und Offenlegung bei Kollektivvermögen mit Nachhaltigkeitsbezug». Diese Selbstregulierungen sind seit dem 1. Januar 2023 respektive dem 30. September 2023 in Kraft. Der SVV erarbeitet derzeit eine Selbstregulierung für anteilgebundene Lebensversicherungsprodukte, die auf den Selbstregulierungen der SBVg und AMAS aufbaut und im ersten Quartal 2024 verabschiedet werden soll.

Selbstregulierungen als wirksame und flexible regulatorische Grundlage

Mit Blick auf den Finanzplatz Schweiz sind AMAS, die SBVg und der SVV überzeugt, dass mit den Selbstregulierungen ein wirksames und flexibles Regelwerk besteht, das Greenwashing in der Schweizer Finanzwirtschaft vermeidet. Es ist das passende und im Vergleich zur prinzipienbasierten Regulierung flexiblere Instrument zur Vermeidung von Greenwashing. Unabhängig von allfälligen regulatorischen Entwicklungen werden die Selbstregulierungen daher in den kommenden Jahren weiter vorangetrieben, um mit Blick auf Greenwashing stets effektive Vorgaben für den Schweizer Finanzplatz zu gewährleisten.

International kompatible prinzipienbasierte Verordnung

Bei einer allfälligen zukünftigen prinzipienbasierten Verordnung fordern AMAS, die SBVg und der SVV dazu auf, diese auf alle Akteure auf dem Schweizer Finanzplatz und alle spezifischen Anlageprodukte mit Nachhaltigkeitsbezug im Sinne eines Level Playing Field auszuweiten. Weiter gehen die drei Verbände davon aus, dass eine Schweizer Regulierung mit den internationalen Regelungen kompatibel ist und auf einen «Swiss Finish» verzichtet.

AMAS, SBVg und SVV werden den Bundesrat auch künftig vollumfänglich in seinem Bestreben unterstützen und sich aktiv in den Dialog mit den Behörden einbringen, um gemeinsam die Position der Schweiz als führender Standort für nachhaltige Finanzen zu stärken.

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