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18.12.2020

KMU-Kreditprogramm: Solidarbürgschaftsgesetz unter Dach und Fach Banken sind verlässliche Partner der Wirtschaft

Basel18. Dezember 2020  Mit dem Solidarbürgschaftsgesetz wurde die Notverordnung des Bundesrats zu den COVID-19 Krediten in ordentliches Recht überführt. In der heutigen Schlussabstimmung hat das Parlament das Gesetz verabschiedet.
  • Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) begrüsst das vom Parlament verabschiedete Solidarbürgschaftsgesetz.
  • Das KMU-Kreditprogramm wird weitgehend unverändert in ordentliches Recht überführt. Die SBVg begrüsst, dass das Parlament auf grundlegende Änderungen verzichtet hat.
  • Damit bleibt die Rechtssicherheit gewährleistet und es gelten klare Regeln.
  • Die Banken sind weiterhin verlässliche Partner für die von der Corona-Krise stark betroffene Schweizer Wirtschaft.

«Das Parlament hat die im Frühling vereinbarten Regeln des COVID-19-Kreditprogramms weitgehend unverändert ins ordentliche Recht überführt. Damit bleibt die Rechtssicherheit gewahrt und es gelten jetzt verlässliche Regeln. Die Schweizer Wirtschaft kann in der immer noch schwierigen Situation unverändert auf die Unterstützung der Banken bauen», sagt Jörg Gasser, CEO der SBVg.

Die SBVg begrüsst, dass das Parlament bei den Zinssätzen dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt ist. Damit hat der Bundesrat weiterhin die Möglichkeit, auf Marktentwicklungen zu reagieren und bei Bedarf die Zinsen anzupassen. Hingegen wurde die Amortisationsfrist von fünf auf acht Jahre verlängert. Wie diese neue Vorgabe angemessen umgesetzt werden kann, klärt die SBVg nun mit den beteiligten Banken und Behörden ab.

Die wirtschaftliche Situation aufgrund der Corona-Pandemie bleibt angespannt. Die Banken als stabiler Faktor in der Krise unterstützen die Wirtschaft unverändert. Dies haben sie mit dem KMU-Kreditprogramm von Bund und Branche vom Frühjahr bewiesen. Zudem hat die SBVg im November Empfehlungen zum Umgang der Banken mit Insolvenzrisiken veröffentlicht. Damit sollen die Voraussetzungen für Sanierungen und Restrukturierungen von KMU verbessert und drohende Insolvenzen oder Konkurse von Unternehmen nach Möglichkeit vermieden werden.

Das Parlament hiess auch den Antrag des Bundesrates für die Einführung einer Delegationsnorm gut, mit der er je nach Entwicklung der pandemischen Lage eine Neuauflage des KMU-Kreditprogramms in die Wege leiten könnte. Dies beurteilt die SBVg als nachvollziehbaren Schritt.

Die SBVg leistet für die Banken und KMU weiterhin volle Unterstützung bei der Umsetzung des Kreditprogramms. Sie hat sich bei der Überführung des COVID-19 Kreditprogramms ins ordentliche Recht (Solidarbürgschaftsgesetz) federführend für die Interessen des gesamten Schweizer Bankenplatzes eingesetzt. Die SBVg wird nun in enger Zusammenarbeit mit den Banken und den Behörden prüfen, inwiefern die im Frühjahr herausgegebenen SBVg-Leitlinien zum KMU-Kreditprogramm angepasst werden müssen, und sie wird die Banken bei der Umsetzung weiterhin unterstützen.

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