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21.12.2023

SBVg, AMAS und SIX begrüssen Finanzdienstleistungsabkommen zwischen Schweiz und UK

Die Unterzeichnung des «Finanzdienstleistungsabkommens Schweiz-UK» ermöglicht eine engere Zusammenarbeit der beiden bedeutendsten Finanzplätzen Europas und setzt ein Zeichen für offene Märkte.

  • Das Vereinigte Königreich (UK) und die Schweiz haben am 21. Dezember 2023 ein umfassendes Finanzdienstleistungsabkommen («Finanzdienstleistungsabkommen Schweiz-UK») unterzeichnet, das weitgehend auf gegenseitiger Anerkennung von Regulierungen basiert.
  • Das Abkommen setzt die Basis für Marktöffnungsschritte in den Bereichen Banken- und Wertpapierdienstleistungen, Asset Management, Versicherungen und Börsen.
  • Das UK ist einer der wichtigsten Exportmärkte für die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung von Schweizer Finanzinstituten. Das Abkommen wird für Schweizer Banken vor allem Verbesserungen und Rechtssicherheit bei einer bedürfnisgerechten Bedienung von vermögenden Privatkunden bringen, die einen Grossteil des grenzüberschreitenden Bankgeschäfts ausmachen.
  • Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), die Asset Management Association (AMAS) und SIX begrüssen diesen wesentlichen Schritt. 

Das «Finanzdienstleistungsabkommen Schweiz-UK» setzt die Basis für Marktöffnungsschritte in den Bereichen Banken- und Wertpapierdienstleistungen, Asset Management, Versicherungen und Börsen. Es ebnet darüber hinaus den Weg zu einer engeren Zusammenarbeit bei Themen, die für die Finanzdienstleistungsbranche wichtig sind, wie Sustainable Finance und die Zusammenarbeit in multilateralen internationalen Foren.

Ein Novum und vielversprechender Ansatz im Bereich Marktzugang

Das Abkommen stellt im Finanzdienstleistungsbereich ein Novum dar. Dahinter steht die Überzeugung, dass eine weitgehende gegenseitige und ergebnisbasierte Anerkennung der Gleichwertigkeit des Regulierungs- und Beaufsichtigungsrahmen die massgeblichen Interessen am besten schützt. Diese umfassen insbesondere den Kundenschutz, die Integrität und Stabilität der Finanzplätze sowie die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer. Die beiden Länder setzen auf bilaterale Kooperation mit dem Ziel, diese gegenseitige Gleichwertigkeit nicht nur festzustellen, sondern sie auch auf Dauer beizubehalten.

Mit dem Abkommen bekennen sich die beiden bedeutendsten Finanzplätze in Europa zu offenen Märkten und unterstreichen ihre gemeinsamen Ziele: freier Kapitalfluss, grenzüberschreitende Nutzung von Kompetenz, Vermeidung von Fragmentierung und ein gesunder Wettbewerb. Mit der Unterzeichnung des Abkommens wurde aus Sicht von SBVg, AMAS und SIX ein wesentlicher Meilenstein in diese Richtung erreicht.

Das UK ist einer der wichtigsten Exportmärkte für die grenzüberschreitende Vermögensverwaltung von Schweizer Finanzinstituten. Das Abkommen wird deren Möglichkeiten deutlich verbessern, um ein interessiertes Kundensegment in Grossbritannien künftig bedürfnisgerecht zu bedienen.

Roman Studer, CEO der SBVg: «Die SBVg war bei den Arbeiten zur Ausgestaltung des Abkommens aktiv involviert. Es beinhaltet mit der weitgehenden gegenseitigen Anerkennung von Regulierung und Aufsicht einen gut durchdachten und vielversprechenden Ansatz. Einerseits bringt es wesentliche Verbesserungen und vor allem Rechtssicherheit bei der grenzüberschreitenden Bedienung von vermögenden Privatkundinnen und -kunden (High Networth Individuals). Dieses Segment ist für Schweizer Banken eminent wichtig. Über das Verhältnis Schweiz-UK hinaus setzt es andererseits ein Zeichen, dass es im Bereich des Marktzugangs Raum für robuste und praktikable Lösungen gibt, die über gängige, zum Teil festgefahrene Vorgehensweisen hinausgehen.»

Adrian Schatzmann, CEO der AMAS: «Für unsere Mitglieder ist das Abkommen enorm wichtig: Es schafft Rechtssicherheit für die Industrie und sichert die notwendigen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Erbringung von Asset-Management-Dienstleistungen. Es ermöglicht somit zwei international führenden Finanzzentren, die Interessen der jeweiligen Asset-Management-Branchen, der Kundinnen und Kunden sowie der Investorinnen und Investoren besser wahrnehmen und zum Wohl der Gesamtwirtschaft handeln zu können.

Jos Dijsselhof, CEO SIX: «Als international tätige Betreiberin von Infrastruktur rund um den Wertpapierhandel unterstützt SIX den regulierten, grenzüberschreitenden und offenen Handel. Verglichen mit unilateralen Äquivalenzanerkennungen schafft das Abkommen eine deutliche höhere Rechtssicherheit, indem es den gegenseitigen Marktzugang auf ein starkes zwischenstaatliches Fundament stellt und dadurch die Umsetzung von geschäftlichen und strategischen Entscheidungen erleichtert. Von dieser gesteigerten Planungssicherheit profitieren alle Marktteilnehmenden.»

Von Beginn weg wurde das Vorhaben von den Finanzdienstleistungsbranchen beider Länder mitgetragen. Das Abkommen ist das Ergebnis von Verhandlungen, die durch ein am 30. Juni 2020 von den damaligen Finanzministern beider Länder unterzeichnetes «Joint Statement» angestossen wurden. Mit der heutigen Unterzeichnung wird ein wichtiger Schritt hin zu einem formellen Abkommen erreicht. Als nächstes muss dieses noch von den Parlamenten beider Länder genehmigt werden.

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