Medienmitteilungen
20.04.2016

SBVg lehnt den Gegenvorschlag zur Initiative zum Schutz der Privatsphäre („Matter“-Initiative) ab

1. Ausgangslage

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat am 20. Mai 2015 – gestützt auf ein Gutachten von Professor René Matteotti – die Initiative zum Schutz der Privatsphäre („Matter“-Initiative) abgelehnt, da sie den Banken unnötige Verantwortung für die Steuererfüllung ihrer Bankkunden aufbürdet. In den letzten Monaten haben sich bürgerliche Kreise mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags zu „Matter“ beschäftigt, mit dem Ziel, die gravierenden Mängel zu beheben und den aktuellen Status quo des Steuerrechts in der Verfassung zu verankern. Am 20. April 2016 wurde ein Gegenvorschlag in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAKN) beraten.

2. Position

  • Die SBVg ist schon seit vielen Jahren skeptisch hinsichtlich der Notwendigkeit einer Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Verfassung. Denn das Bankkundengeheimnis ist im heutigen Recht genügend geschützt.
  • Die Banken lehnen alle Vorschläge ab, die die Strafrisiken für sie und ihre Mitarbeitenden erhöhen, zu potenziell neuen Konfliktfeldern mit dem Ausland führen könnten und zusätzliche Kosten verursachen würden.
  • Die Banken wollen nicht zum verlängerten Arm der Steuerbehörden werden und verantwortlich für die Erfüllung der Steuerpflicht ihrer Kunden sein.
  • Bei Annahme sowohl der Initiative als auch des jetzigen Gegenvorschlages könnten aus verfassungsrechtlicher Sicht steuerunehrliche Personen gegenüber steuerehrlichen geschützt werden. Die SBVg befürchtet daher, dass der Gegenvorschlag wie die Initiative den Verfassungsgrundsatz der rechtsgleichen Besteuerung verletzen würde. Nach diesem soll jeder Bürger nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden.
  • Diese Gründe führen dazu, dass die SBVg die „Matter“-Initiative und den Gegenvorschlag ablehnen.
  • Die Privatsphäre ist ein schützenswertes Gut mit einem hohen Stellenwert für die SBVg. Aus diesem Grund ist es aber richtig, dass gesetzliche Veränderungen in diesem wichtigen und hoch politischen Bereich durch den Souverän entschieden werden.

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Monika Dunant
Leiterin Themenmanagement & Media Relations
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