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30.11.2018

Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur: SBVg unterstützt die Massnahme des Bundesrates

Basel30. November 2018  Ab dem 1. Januar 2019 besteht eine Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze, die Schweizer Aktien zum Handel zulassen möchten. Den EU-Handelsplätzen wird diese Anerkennung im Falle eines Auslaufens der Börsenäquivalenz aufgrund der damit einhergehenden Diskriminierung des Schweizer Börsenplatzes verwehrt bleiben.

Schweizer Aktien dürften ab dem 1. Januar 2019 nicht mehr auf EU-Handelsplätzen gehandelt werden. Mit der Schutzmassnahme des Bundesrates ist zugleich sichergestellt, dass die Schweizer Börse der Referenzmarkt für Schweizer Aktien bleibt. EU-Marktteilnehmer können weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln. Die SBVg unterstützt das entschiedene Vorgehen des Bundesrates zum Erhalt einer funktionsfähigen Schweizer Börseninfrastruktur. Die Massnahme des Bundesrates entfaltet nur dann faktisch eine Wirkung, wenn die EU bis Ende Jahr die Börsenäquivalenz nicht verlängert. Aus Sicht der SBVg erfüllt die Schweiz alle Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU. Offene und effiziente Kapitalmärkte sind im Interesse aller Beteiligten.

Mit der Verabschiedung der neuen Verordnung stellt der Bundesrat sicher, dass EU-Marktteilnehmer auch im Falle eines Wegfalls der Börsenäquivalenz weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln dürfen. Die Verordnung tritt auf den 30. November 2018 in Kraft und wird ab dem 1. Januar 2019 wirksam. Die SBVg begrüsst die Massnahme des Bundesrates. Herbert J. Scheidt, Präsident der SBVg, findet positive und eindeutige Worte zum Vorgehen des Bundesrates: „Mit der Massnahme schützt der Bundesrat die Schweizer Börseninfrastruktur, was für die Schweizer Wirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Mit der heutigen Ankündigung schafft der Bundesrat für die Märkte und Marktteilnehmer frühzeitig Klarheit und grösstmögliche Sicherheit.“

Für die Schweizer Banken bleibt eine unbefristete Verlängerung der Äquivalenzanerkennung weiterhin prioritäres Ziel. „Die Schweiz erfüllt sämtliche Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung der Börsenäquivalenz. Die entsprechende politische Anerkennung durch die EU-Kommission wäre begrüssenswert und ein Gewinn für alle“, so Herbert J. Scheidt. Und weiter: „Die Schweiz ist der viertgrösste Börsenplatz Europas. Offene und frei funktionierende Kapitalmärkte sind international von grosser Bedeutung und im beidseitigen Interesse der EU und der Schweiz.“

Die Funktionsfähigkeit des Schweizer Kapitalmarktes bleibt gewahrt

Dank der Massnahme des Bundesrates können EU-Wertschriftenhändler weiterhin Schweizer Aktien an Schweizer Börsen handeln. Damit wird die Funktionsweise des Schweizer Kapitalmarktes gewahrt und sichergestellt, dass alle Marktteilnehmer Schweizer Aktien weiterhin an den Märkten mit der besten Liquidität und dem grössten Orderbuch und entsprechend dem bestmöglichen Preis handeln können. Diese funktionierende Finanzplatzinfrastruktur ist im Interesse der gesamten Wirtschaft.

Banken erhalten Klarheit für ihr Handeln

Die Schutzmassnahme richtet sich ausschliesslich an Handelsplätze. Banken werden demgegenüber nicht explizit erwähnt. Allerdings müssen Banken beispielsweise ihre Handelsaufträge entsprechend der Verordnung auf nach Schweizer Recht konforme Handelsplätze umleiten. Die Umsetzung der Schutzmassnahme muss innerhalb eines Monats erfolgen (30. November 2018 bis 31. Dezember 2018). Es ist davon auszugehen, dass die technische Machbarkeit gegeben ist. Die direkten technisch-administrativen Kosten sind überschaubar, da die Handelssysteme der Banken für solche Handelsplatz-Wechsel bereits aus anderen Gründen vorbereitet sind. Die indirekten Kosten bestehen unter anderem darin, dass die Verteilung der Handelsvolumen auf die Handelsplätze verändert wird. Welche Kosten durch den Verlust dieser Entscheidungsfreiheit entstehen, ist heute nicht eindeutig abschätzbar.

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