Schweizer Banken publizieren weitere Namen zu nachrichtenlosen Vermögenswerten
Social Bookmarks
Seit Anfang 2015 sind Schweizer Banken verpflichtet, mindestens einmal jährlich diejenigen Vermögenswerte zu publizieren, die seit 60 Jahren kontaktlos sind. Neu publiziert wurden Namen, bei denen sich seit 1956 kein Kontakt mehr zum Kunden oder seinen Rechtsnachfolgern herstellen lässt.
Seit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Behandlung nachrichtenloser Vermögenswerte Anfang 2015 müssen Schweizer Banken Vermögen, die seit mindestens 60 Jahren kontaktlos sind und deren Wert CHF 500 übersteigt, auf www.dormantaccounts.ch publizieren. Mit dem heutigen Tag haben die Banken weitere Namen publiziert, bei denen sich seit 1956 kein Kontakt mehr zum Kunden herstellen lässt. Es wurden rund 300 neue Namen publiziert; damit verbunden sind Vermögenswerte im Umfang von zirka CHF 8 Mio. (Schätzung der Schweizerischen Bankiervereinigung per Mitte November 2016). Diese Zahlen sind deutlich tiefer als bei der ersten Publikation im vergangenen Jahr, denn in diesem Jahr werden nur Namen publiziert, bei denen der Kontaktabbruch im Jahr 1956 liegt. Sämtliche Namen, bei denen der Kontaktabbruch früher als 1956 stattfand, wurden 2015 publiziert. Seit Dezember 2015 wurde dank www.dormantaccounts.ch zu rund jedem zwanzigsten seit mehreren Jahrzehnten nachrichtenlosen Vermögenswert der Kontakt zu einem Berechtigten wiederhergestellt. Die Banken können jederzeit weitere Vermögenswerte publizieren, die den vorgegebenen Kriterien entsprechen.
Die Namen nachrichtenloser Vermögenswerte sind während eines Jahres auf www.dormantaccounts.ch publiziert. Wenn der Kontakt 1954 oder früher abbrach, beträgt die Publikationsdauer fünf Jahre. Mit der Publikation versuchen die Banken ein letztes Mal, den Kontakt zum Kunden oder dessen Rechtsnachfolger wiederherzustellen. Sie erhalten durch die Publikation nochmals die Möglichkeit, Ansprüche auf nachrichtenlose Vermögen geltend zu machen. Meldet sich während dieser Zeit kein Berechtigter, müssen die Vermögenswerte spätestens zwei Jahre nach Fristablauf an den Schweizer Staat abgeliefert werden. Damit erlöschen die Ansprüche der Kunden.
Beanspruchung von Vermögenswerten
Publiziert werden, soweit vorhanden, der Name, der Vorname, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit oder die Firma und der letzte bekannte Wohnsitz oder Sitz des Kunden. In Ausnahmefällen wird die Konto- oder Heftnummer publiziert, sofern die vorhandenen Angaben für die Legitimationsprüfung ungenügend erscheinen. Das gilt für sämtliche Arten von Vermögenswerten einschliesslich Schrankfächer. Ansprüche auf einen Vermögenswert können mittels eines Formulars (abrufbar unter www.dormantaccounts.ch) gestellt werden, das elektronisch an die betreffende Bank weitergeleitet wird. Für die Beanspruchung von Vermögenswerten werden Nachweise über die Berechtigung verlangt.
Suche nach Vermögenswerten jederzeit möglich
Personen, die die Existenz von Vermögenswerten in der Schweiz vermuten, müssen nicht bis zur Publikation nach 60 Jahren warten. Eine Suche ist jederzeit über den Schweizerischen Bankenombudsman möglich. Dieser hat Zugang zu einer zentralen Datenbank, in der alle kontakt- und nachrichtenlosen Vermögenswerte erfasst sind, das heisst sowohl die bereits publizierten als auch die noch nicht zur Publikation anstehenden. Zu beachten ist, dass auch für eine Suche durch den Bankenombudsman Dokumente nötig sind, um die Berechtigung an den gesuchten Vermögenswerten zu belegen. Weitere Informationen sowie die notwendigen Formulare finden Kunden auf www.bankingombudsman.ch.