Medienmitteilungen
28.03.2019

Zukunft souverän gestalten:
Schweizerische Bankiervereinigung
unterstützt das institutionelle
Abkommen mit der EU

Basel28. März 2019  Die Bankenbranche hat ein grosses Interesse daran, den erfolgreichen bilateralen Weg mit der EU fortzuführen. Als wichtige Exportindustrie sind die Banken auf Marktzugang angewiesen. Heute haben die Banken jedoch nur einen beschränkten Zugang zum EU-Markt. Die SBVg unterstützt deshalb den Abschluss des InstA. Eine institutionelle Regelung mit der EU, wie im zur Diskussion stehenden Abkommen, ist ein entscheidender Schritt, um den bestehenden Marktzugang dank verlässlicher Prozesse und verbesserter Rechtssicherheit zu sichern. Zugleich schafft das InstA die Grundlage, um darüber hinaus praktikable Marktzugangslösungen konkretisieren zu können. Die SBVg beurteilt das Abkommen in seiner Gesamtheit eindeutig positiv. Auch aus Sicht der Bankenbranche bestehen aber gewisse Punkte, die es mit der Unterzeichnung zu klären gilt.

Die SBVg befürwortet den Abschluss des InstA auf Basis des vorliegenden Textentwurfes. Der Verwaltungsrat der SBVg hat eine klare Zustimmung zum Abkommen beschlossen. Herbert Scheidt, Präsident des Verwaltungsrates der SBVg, betont: «Für die Schweiz und für den Finanzplatz ist das vorliegende Rahmenabkommen wichtig und vorteilhaft. Die klar definierten Prozesse stärken die Rechtssicherheit für beide Seiten. Für die Banken schafft das institutionelle Abkommen die Grundlage für den Erhalt und die Verbesserung ihres Marktzugangs.» Der Marktzugang ist für die Schweiz als Weltmarktführerin im grenzüberschreitenden Vermögensverwaltungsgeschäft von zentraler Bedeutung, denn ein substantieller Anteil der verwalteten Vermögen stammt von Kunden, die im EU-Raum domiziliert sind. «Ohne dieses Abkommen wird es für die Schweiz schwierig, den Markzugang zu sichern und weiterzuentwickeln», sagt Herbert Scheidt.

Auch aus Bankensicht gibt es gewisse offene Punkte, die es mit der Unterzeichnung noch zu klären gilt. Die SBVg schliesst sich diesbezüglich der Position von Economiesuisse an. Nun ist der Bundesrat gefordert, auf Basis der Konsultationsergebnisse Position zu beziehen. «Aus Bankensicht ist es ein zweifaches Ja. Ein Ja zum Abkommen. Und ein Ja zu wenigen noch notwendigen Klärungen – im Interesse eines qualitativ hochstehenden und mehrheitsfähigen Rahmenabkommens», so Scheidt. 

Rahmenabkommen versachlicht die Handelsbeziehungen

Für die Bankbranche, anders als für andere Wirtschaftszweige, geht es nicht nur um eine «Weiterentwicklung» des bilateralen Wegs, sondern auch um die Sicherstellung des bestehenden Marktzugangs. Die SBVg geht davon aus, dass ein Rahmenabkommen zu einer Versachlichung der bestehenden Äquivalenzverfahren führen wird. Dies betrifft nicht nur das Thema der Börsenäquivalenz, sondern auch andere Äquivalenzverfahren des gegenwärtigen EU-Drittstaatenregimes. Bei den aktuell offenen Verfahren erwartet sie einen zügigen Abschluss.

Im Bereich der grenzüberschreitenden Bank-, Wertpapier- und Anlagedienstleistungen fehlt heute der aktive Marktzugang weitgehend. Für die Schweizer Banken ist eine institutionelle Regelung mit der EU ein entscheidender Schritt, damit für die Branche notwendige und praktikable Marktzugangslösungen konkretisiert werden können – sowohl in Bezug auf wichtige Partnerstaaten als auch auf EU-Ebene. Dabei geht die SBVg im Bereich der staatlichen Beihilfen davon aus, dass das InstA (insb. Art. 8) kein Präjudiz setzt und damit eine auf die Bankenbranche zugeschnittene Marktzugangslösung möglich bleibt.

Roadmap zur Verbesserung des Marktzugangs

Derzeit weist das InstA keine Elemente für Finanzdienstleistungen auf. Deshalb ist es für die Bankenbranche wichtig, dass mit der EU geklärt wird, wie der Marktzugang konkret verbessert werden kann. Dies sollte in einer Roadmap definiert werden. Dabei stehen folgende Punkte im Vordergrund:

  • Der Abschluss finanzspezifischer Äquivalenzverfahren wie oben erwähnt.
  • Die Sicherstellung, dass das InstA Optionen für sinnvolle und praktikable Marktzugangslösungen ermöglicht. Diese sollen die Realitäten der Bankenbranche berücksichtigen und weniger weit gehen, als ein sektorielles Finanzdienstleistungsabkommen (FDLA). Der Marktzugang muss auf jeden Fall über den Rahmen der bestehenden Äquivalenzverfahren hinausgehen, weil dieser nicht alle relevanten Geschäftsbereiche der Schweizer Banken umfasst. Insbesondere bei Bank- und Vermögensverwaltungs- sowie Anlageberatungsdienstleistungen schafft das InstA Raum für Marktzugangslösungen.
  • Als mittel- bis langfristiges Ziel soll eine Verbesserung des gegenwärtigen Äquivalenzregimes (im Sinne von «enhanced equivalence») durch Berechenbarkeit, Transparenz, Versachlichung angestrebt werden.

Es steht viel auf dem Spiel

In der Schweiz werden Vermögen von Kunden aus dem EU-Raum in der Grössenordnung von etwa CHF 1‘000 Milliarden betreut. Rund 20‘000 Bankmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind direkt in diesem Geschäftsbereich aktiv. Dies generiert in der Schweiz jährlich Steuern von schätzungsweise 1.5 Milliarden Franken. Im Bereich des Asset Managements in der Schweiz werden nebst dem Heimmarkt Vermögen von vorwiegend institutionellen EU-Kunden in der Grössenordnung von rund CHF 100 Milliarden betreut. Die Bedeutung des Marktzugangs wächst, da der Heimmarkt zunehmend gesättigt ist und die Nachfrage nach institutionellem Asset Management in der EU zunehmen wird. Ohne ein institutionelles Abkommen besteht das Risiko, dass dieses bedeutende Geschäft entsprechend schrumpft.

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