Finanzplatz‑Initiative: SBVg lehnt Initiative ab
Die Finanzplatz‑Initiative (FPI) will den Schweizer Finanzplatz nachhaltiger ausrichten. Aus Sicht der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) verfehlt sie dieses Ziel jedoch: Sie entfaltet keine wirksame ökologische Wirkung, dupliziert bestehende Regulierung weitgehend und schafft neue Risiken für Anlegerinnen und Anleger, Arbeitnehmende und den Standort Schweiz.
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Die SBVg lehnt die FPI ab. Die Initiative verfolgt zwar ein wichtiges Anliegen, verfehlt ihr Ziel jedoch. Sie verspricht eine ökologisch nachhaltige Ausrichtung des Finanzplatzes, die sie in der Praxis nicht erzielen kann, und bringt gleichzeitig erhebliche Nachteile für Anlegerinnen und Anleger, Arbeitnehmende sowie den Standort Schweiz mit sich, auch weil eine solche Regelung weltweit einzigartig wäre.
Keine wirksame ökologische Wirkung
Die FPI fordert, dass Schweizer Finanzmarktteilnehmende ihre Geschäftstätigkeiten mit Unternehmen künftig an internationalen Klima- und Biodiversitätszielen ausrichten und dabei direkte und indirekte Emissionen sowie Biodiversitätsauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette berücksichtigen. Ebenso sollen Finanzierungs- und Versicherungsdienstleistungen, die der Erschliessung und Förderung fossiler Energievorkommen dienen, verboten werden. Die Initianten betonen zwar einen ausschliesslichen Auslandsbezug, der Initiativtext lässt aber auch eine Interpretation zu, bei der fast alle Schweizer Unternehmen im Fokus wären. In einem globalisierten Finanzmarkt führt ein staatlich verordneter Rückzug Schweizer Finanzinstitute weder zu einer Reduktion der globalen Emissionen noch zu einem wirksamen Schutz der Biodiversität. Vielmehr werden entsprechende Finanzierungen rasch durch ausländische Anbieter ersetzt, die oft weniger strengen oder keinen vergleichbaren Vorgaben unterliegen. Ausländische Finanzinstitute sind sogar konkret von der FPI ausgenommen und somit gegenüber Schweizer Banken bevorteilt. Gleichzeitig verlieren Schweizer Banken die Möglichkeit, über aktives Engagement und Stimmrechtsausübung gerade bei besonders klima- oder biodiversitätsrelevanten Unternehmen Einfluss zu nehmen und Veränderungen aktiv zu begleiten.
Falscher Hebel für Klima‑ und Biodiversitätsschutz
Klima- und Biodiversitätswirkungen entstehen primär in der Realwirtschaft, nicht im Finanzsektor. Der Finanzsektor kann Entscheidungen von Unternehmen und Privatpersonen durch Finanzierungen unterstützen, nicht aber diese Entscheidungen erzwingen. Auch die Initianten halten fest, dass der Finanzsektor seine Wirkung vor allem indirekt über die Realwirtschaft entfaltet. Internationale Organisationen kommen denn auch zum Schluss, dass marktwirtschaftliche Instrumente wie eine wirksame CO₂-Bepreisung deutlich effektiver sind als Eingriffe über den Finanzmarkt.
Zentrale Anliegen bereits umgesetzt
Wesentliche Forderungen der Initiative sind bereits regulatorisch verankert: So setzt die FPI zur Erreichung ihrer Ziele auf Transitionspläne. Tatsächlich sind grosse Finanzinstitute bereits heute zu deren Erstellung verpflichtet und damit ihre Klimastrategien und Transitionspläne offenzulegen, Szenarioanalysen durchzuführen sowie Klima und Biodiversitätsrisiken systematisch in ihr Risikomanagement zu integrieren. Die FPI würde damit bestehende Regulierung weitgehend duplizieren – ohne einen zusätzlichen Beitrag zur Zielerreichung zu leisten.
Auswirkungen auf Anlagemöglichkeiten, Vorsorge und Aufsicht
Gleichzeitig hätte die Initiative spürbare negative Folgen für Anlegerinnen und Anleger sowie Arbeitnehmende. Sie sieht vor, bestimmte Unternehmen pauschal von Vermögensverwaltungsmandaten und der Anlageberatung auszuschliessen. Eine derartige Einschränkung der Anlagemöglichkeiten würde die Diversifikation der Portfolios deutlich beeinträchtigen, zu höheren Kosten führen und das Risiko tieferer Renditen erhöhen. Besonders betroffen wären davon die Vorsorgegelder in der zweiten und dritten Säule, also die langfristigen Spargelder von uns allen.
Zur Durchsetzung der geforderten Vorgaben sieht die FPI eine Aufsicht mit weitreichenden Verfügungs- und Sanktionskompetenzen vor. Der vorgesehene Aufsichtsmechanismus bleibt jedoch unklar, ist administrativ aufwendig und mit erheblichen Kosten verbunden. Er würde zusätzliche Bürokratie schaffen, während in der EU und international gerade Vereinfachungen und Entlastungen angestrebt werden.
Fortschritt braucht verlässliche Rahmenbedingungen
Die Schweizer Banken leisten bereits heute einen substanziellen Beitrag zu einem nachhaltigen Finanzplatz. Sie berücksichtigen Klima‑ und Biodiversitätsrisiken in ihrer Kredit‑ und Anlagetätigkeit und setzen auf wirksame Selbstregulierung sowie aktives Engagement. Entscheidend für den weiteren Fortschritt bei der Klimatransition sind verlässliche politische Rahmenbedingungen in der Realwirtschaft – nicht neue, wirkungsarme Verbote im Finanzsektor.