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15.02.2021

SBVg hat Stellungnahme zur DLT-Mantelverordnung eingereicht

Im Zentrum der Stellungnahme stehen eine Präzisierung der «Verfügungsmacht» in der Geldwäschereiverordnung (GwV), eine Angleichung der Gewerbsmässigkeitsschwelle bei der Verwaltung von kryptobasierten Vermögenswerten an die Finanzinstitutsverordnung (FINIV) und eine Angleichung der Verwahrungs- und Abwicklungsfristen an jene für Wertpapierhäuser.

Die Schweizerische Bankiervereinigung begrüsst den Erlass einer Mantelverordnung und die damit verbundene Einbettung der Gesetzesanpassungen auf Stufe der Bundesratsverordnung. Die Gesetzesanpassungen tragen zu einer Erhöhung der Rechtssicherheit im Bereich Blockchain/DLT bei und ermöglichen dem Schweizer Finanzplatz innovative Entwicklungen in diesen Bereichen.

Die Verordnungen sind weitgehend gelungen und praxistauglich gestaltet. Jedoch bestehen noch einige Inkonsistenzen, welche angepasst werden müssen. Besonders hinsichtlich, der Geldwäschereiverordnung, der Bankenverordnung und der Finanzmarktinfrastrukturverordnung besteht Anpassungsbedarf.

Das übergeordnete Anliegen der Branche besteht darin, dass DLT-Handelssysteme durch die Überführung des DLT-Erlasses des Parlaments auf Bundesverordnungsstufe, nicht gegenüber den klassischen Handelssystemen benachteiligt werden. Diese aber auch nicht gegenüber den neuen Marktteilnehmern. Die Parität zwischen den einzelnen Akteuren muss sichergestellt werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

Digital Finance & Cyber Security
Michaela Reimann
Ehemalige Leiterin Public & Media Relations
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Leiterin Themenmanagement & Media Relations
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