Für Praxisausbildende

Das Zertifizierungssystem für Praxisausbildende der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) verleiht der Praxisausbildertätigkeit einen offiziellen Charakter. Mit dem offiziellen Zertifikat der SBVg erhalten die Praxisausbildenden zusätzliche Wertschätzung.

SBVg-Zertifizierung für Praxisausbildende

Mit dem Zertifizierungssystem für Praxisausbildende mit entsprechenden Vorgaben der SBVg wird:

  • die Qualität der Praxisausbildertätigkeit generell erhöht,
  • das Ansehen / die Attraktivität der Praxisausbildertätigkeit gesteigert,
  • die Vergleichbarkeit der Praxisausbildertätigkeit in der Branche Bank sichergestellt,
  • die Arbeitsmarktfähigkeit von Mitarbeitern mit Praxisausbildertätigkeit erhöht und
  • die Transparenz gegen innen und aussen (externe Bildungsträger wie BBT, Kantone etc.) sichergestellt.

Zertifizierung von Instituten und Bankengruppen

Kurzbeschrieb Zertifizierungsverfahren für Institute / Bankengruppen

Mitgliedsinstitute der SBVg, welche eine Zertifizierung ihrer Praxisausbildenden anstreben, können der SBVg ein Gesuch einreichen. Zusammen mit dem Antrag ist ein Konzept einzureichen, welches die institutsinterne Sicherstellung der vorgegebenen Fähigkeiten und Kernkompetenzen der Praxisausbildenden offen legt und deren Überprüfung durch die SBVg ermöglicht. Das antragstellende Institut erhält Gelegenheit, dem Fachgremium in max. 60 Minuten (20' Präsentation, 40' Diskussion) die Grundlagen des Konzeptes zu präsentieren und Fragen des Fachgremiums zu beantworten.

Das Fachgremium Zertifizierungssystem nimmt eine Beurteilung vor und hält seine Ergebnisse sowie Empfehlungen in einem Bericht fest. Die Beurteilung der Konzepte erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen des Antragstellers.

Über den Antrag auf Zertifizierung entscheidet das Fachgremium Zertifizierungssystem. Die Schweizerische Bankiervereinigung orientiert die antragstellende Bank bzw. Bankengruppe schriftlich über den Entscheid.

Zertifizierung von Praxisausbildenden

Wie erlangen Praxisausbildende ihr Zertifikat?

Zertifizierte Institute können bei der SBVg zwei Mal pro Jahr (im April und Oktober) die Zertifikatserteilung für ihre Praxisausbildenden beantragen. Das Antragsformular finden Sie unter «Links & Dokumente». Das Zertifikat ist kostenpflichtig.

Das Zertifikat bescheinigt, dass die zertifizierten Praxisausbildenden folgende Bedingungen und Anforderungen erfüllen:

  • Sie üben diese Funktion als hauptverantwortliche Person während mindestens 18 Monaten aus.
  • Sie wurden drei Mal durch die vorgesetzte Person und drei Mal durch Auszubildende beurteilt.
  • Sie verfügen über eine Bestätigung, dass sie eine anerkannte Ausbildung zum Praxisausbildenden absolviert haben.
  • Sie verfügen über die von der SBVg geforderten Fähigkeiten und Kernkompetenzen (gemäss Reglement)

Expertinnen und Experten

Dominique Steiner
Leiter Bildung & Academy
+41 58 330 62 18
Rafael Giobbi
Leiter Bildungsdienstleistung
+41 58 330 62 20
Dilashi Jeyaratnaraja
Sachbearbeiterin Bildung & Academy
+41 58 330 62 33