Ablehnung der Motion – für einen funktionierenden Schweizer Kapitalmarkt
Wir lehnen die Besteuerung von derivativen Finanzinstrumenten und strukturierten Produkten mittels einer Finanztransaktionssteuer entschieden ab. Diese Instrumente dienen nicht primär der «Spekulation», sondern der Absicherung. Unternehmen, Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen nutzen Derivate, um sich gegen Währungs- oder Zinsrisiken abzusichern. Banken sind auf Absicherungsgeschäfte angewiesen, um ihre regulatorischen Vorgaben zu erfüllen (z.B. hinsichtlich der Steuerung von Liquiditäts- und Zinsrisiken). Diese Instrumente sind demnach absolut zentral für einen funktionierenden Kapitalmarkt, und sie sind ökonomisch näher an einer Versicherung als an einer klassischen Finanztransaktion. Würden sie besteuert, würden die zusätzlichen Kosten die Endkunden tragen. Eine Ausdehnung der Besteuerung würde auch grosse institutionelle Anleger treffen. Höhere Transaktionskosten verteuern deren Anlagetätigkeit und schmälern ihre Erträge. Die breite Bevölkerung bekäme dies zu spüren, da die Erträge aus diesen Anlagen der breiten Allgemeinheit zugutekommen.
Auch steuertechnisch macht die Besteuerung keinen Sinn. Die den Derivaten zugrunde liegenden Wertschriften (Aktien, Obligationen etc.) unterstehen bereits der Umsatzabgabe, weshalb eine Besteuerung auch der Derivate zu einer Doppel- oder Mehrfachbelastung führen würde. Kein anderer Finanzplatz besteuert derivative Finanzinstrumente und strukturierte Produkte mit einer umfassenden Finanztransaktionssteuer.
Die Schweiz hat bereits heute eine sehr ergiebige und breite Finanztransaktionssteuer. Gemäss dem Bundesrat bringt die Umsatzabgabe der Eidgenossenschaft jährliche Einnahmen von rund CHF 1,4 Milliarden. Gemessen am BIP beträgt dies rund 0,2%. Im Vergleich dazu sind die Einnahmen aus den Finanztransaktionssteuern in Frankreich (0,04%), Italien (0,02%) oder Spanien (0,02%) fünf- bis zehnmal tiefer. Die Schweiz besteuert Transaktionen mit in- und ausländischen Aktien, in- und ausländischen Obligationen sowie in- und ausländischen Fonds, während Frankreich, Italien, Spanien, UK und Irland nur gewisse inländische Aktien und Finanztransaktionen besteuern, die den Kauf von Aktien ersetzen. Finanzplätze wie Singapur oder die USA kennen keine Finanztransaktionssteuern, die EU hat kürzlich ihr Projekt für eine umfassende Finanztransaktionssteuer definitiv beerdigt. Die Schweiz hat hier bereits eine internationale Sonderrolle eingenommen. Diese darf nicht zu einem zusätzlichen Wettbewerbsnachteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz führen.
Die Motion fordert schliesslich, auch den Handel mit Kryptowährungen zu besteuern. Auch dies ist nicht nachvollziehbar: Kryptowährungen werden in der Schweiz rechtlich wie die anderen Zahlungsmittel behandelt, der Handel mit Devisen unterliegt jedoch nicht der Stempelsteuer. Ausserdem würde eine Besteuerung des Handels mit Kryptowährungen unseren Innovationsstandort (Jungunternehmen, Start-ups, spezialisierte Dienstleister, etc.) belasten.