Herbstsession 2025
Der Ständerat beschäftigt sich zum zweiten Mal mit dem Transparenzregister. Damit das Register die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz effektiv stärkt und nicht zu einem wirkungslosen Papiertiger verkommt, müssen sich Berater und Finanzintermediäre bei der Konsultation des Registers auf die darin enthaltenen Daten verlassen können. Zusammen mit economiesuisse, dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV), EXPERTsuisse, TreuhandSuisse, dem Schweizer Notarenverband sowie der SRO SVV und der SRO SAV/SNV begrüssen wir im Sinne eines Kompromissvorschlags den Antrag der Mehrheit bei Art. 31.
Der Nationalrat entscheidet über die Motion Stark, welche einen Lohndeckel für die Banken einführen will. Die Motion verletzt den in der Schweiz tief verankerten und bewährten Grundsatz der liberalen Marktwirtschaft, weshalb wir sie entschieden ablehnen. Auch den Änderungsvorschlag der WAK-N lehnen wir ab. Stattdessen erscheint uns zielführend, die gesetzlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken zu stärken, so wie dies der Bundesrat auch vorschlägt. Zudem entscheidet der Nationalrat über eine Motion seiner Wirtschaftskommission, welche ein Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität verlangt. Wir unterstützen die Motion ausdrücklich, weil sie dem Parlament ermöglicht, in Kenntnis aller Massnahmen und den damit verbundenen Kosten in einer Gesamtschau zu entscheiden.
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Im Ständerat
Nachdem Stände- und Nationalrat auf die Vorlage eingetreten sind, besteht gegenwärtig noch eine Differenz bei der Wirkung des Registers. Der Ständerat hatte in der Wintersession 2024 beschlossen, dass für die Einträge im Register eine sogenannte Richtigkeitsvermutung gelten soll. Der Nationalrat hingegen hat in der Sommersession die entsprechende Formulierung wieder aus der Vorlage gestrichen.
Für uns ist weiterhin klar, dass das Register in der Praxis einen Mehrwert leisten und den Finanzintermediären als ergänzende Informationsquelle zur Verfügung stehen soll. Aus diesem Grund muss im Gesetz zwingend verankert sein, dass sich Finanzintermediäre bei der Konsultation des Registers auf die darin enthaltenen Daten verlassen können. Ansonsten resultiert nämlich ein Papiertiger, der nur Kosten verursacht, aber nichts zur Geldwäschereibekämpfung beiträgt.
Finanzintermediäre sind aufgrund von Art. 38 der Vorlage verpflichtet, Diskrepanzen zu melden, die sie zwischen den Angaben im Register und den Informationen, die sie im Rahmen der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten erhalten, feststellen. Finanzintermediäre tragen damit einen wesentlichen Teil zur Qualität der Daten im Register bei. Wir sind der Ansicht, dass auch der Staat seinen Beitrag leisten muss – umso mehr, da es sich um ein staatliches Register handelt und der Staat den Hauptnutzen aus dem Register ziehen wird.
Die Bedenken im Zusammenhang mit der ursprünglichen Formulierung der Richtigkeitsvermutung, wonach die Finanzintermediäre damit ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen könnten, erachten wir zwar als unbegründet. Nichtsdestotrotz begrüssen wir, dass die RK-S nun einen Kompromiss vorschlägt, der diese Bedenken aufnimmt und die Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz nochmals explizit festhält. Wir sind überzeugt, dass damit ein gangbarer Weg gefunden wurde, und empfehlen dem Ständerat, der Mehrheit der RK-S bei Art. 31 zu folgen.
Im Nationalrat
Hintergrund
Die Motion von Ständerat Stark möchte den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Vergütungen («total compensation») im Bankenwesen zu limitieren. Konkret soll die Vergütung pro Jahr 3-5 Millionen Franken nicht überschreiten. Der Ständerat hat die Motion in der Frühjahrssession knapp angenommen. Eine Mehrheit der WAK-N empfiehlt, den Motionstext abzuändern. Zum einen schlägt sie vor, die Motion auf systemrelevante Banken zu beschränken. Zum andern sollen die Vergütungssysteme der betroffenen Banken so geregelt werden, dass sie keine falschen Anreize setzen. Insbesondere sollen variable Vergütungen (Erfolgsprämien) nicht erfolgen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt. Auf eine fixe Obergrenze soll verzichtet werden.
Im Nationalrat
Hintergrund
Die WAK-N hat eine Kommissionsmotion beschlossen, welche den Bundesrat beauftragen soll, dem Parlament ein Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität vorzulegen. Dieses soll eine umfassende Beurteilung der Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die Volkswirtschaft, den Finanzplatz, die betroffenen Banken, die Firmen und Haushalte sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen und eine in sich stimmige Ausgestaltung des Gesetzesrahmens durch das Parlament sicherstellen. Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen, auch auf Verordnungsebene, insbesondere im Bereich der Kapitalisierung, sei abzusehen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen.