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27.08.2025

Herbstsession 2025

Der Ständerat beschäftigt sich zum zweiten Mal mit dem Transparenzregister. Damit das Register die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz effektiv stärkt und nicht zu einem wirkungslosen Papiertiger verkommt, müssen sich Berater und Finanzintermediäre bei der Konsultation des Registers auf die darin enthaltenen Daten verlassen können. Zusammen mit economiesuisse, dem Schweizerischen Anwaltsverband (SAV), EXPERTsuisse, TreuhandSuisse, dem Schweizer Notarenverband sowie der SRO SVV und der SRO SAV/SNV begrüssen wir im Sinne eines Kompromissvorschlags den Antrag der Mehrheit bei Art. 31.

Der Nationalrat entscheidet über die Motion Stark, welche einen Lohndeckel für die Banken einführen will. Die Motion verletzt den in der Schweiz tief verankerten und bewährten Grundsatz der liberalen Marktwirtschaft, weshalb wir sie entschieden ablehnen. Auch den Änderungsvorschlag der WAK-N lehnen wir ab. Stattdessen erscheint uns zielführend, die gesetzlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken zu stärken, so wie dies der Bundesrat auch vorschlägt. Zudem entscheidet der Nationalrat über eine Motion seiner Wirtschaftskommission, welche ein Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität verlangt. Wir unterstützen die Motion ausdrücklich, weil sie dem Parlament ermöglicht, in Kenntnis aller Massnahmen und den damit verbundenen Kosten in einer Gesamtschau zu entscheiden. 

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Im Ständerat

24.046

Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG, Entwurf 1)

Position der SBVg – Ja zu einem wirksamen Transparenzregister (Art. 31, Mehrheit)

Um die Geldwäschereibekämpfung effektiv zu stärken, müssen sich die Finanzintermediäre bei der Konsultation des Registers auf die darin enthaltenen Daten verlassen können. Dadurch schaffen wir ein wirtschaftlich tragfähiges und rechtlich abgestütztes Transparenzregister. In dem Sinn begrüssen wir den Kompromissvorschlag der Mehrheit der RK-S bei Art. 31 Abs. 2 und sind der Auffassung, dass dieser die Bedenken des Nationalrates aufnimmt. Der Vorschlag wird auch von economiesuisse, vom Anwaltsverband, EXPERTsuisse, TreuhandSuisse, dem Schweizer Notarenverband sowie der SRO SVV und der SRO SAV/SNV unterstützt.

Nachdem Stände- und Nationalrat auf die Vorlage eingetreten sind, besteht gegenwärtig noch eine Differenz bei der Wirkung des Registers. Der Ständerat hatte in der Wintersession 2024 beschlossen, dass für die Einträge im Register eine sogenannte Richtigkeitsvermutung gelten soll. Der Nationalrat hingegen hat in der Sommersession die entsprechende Formulierung wieder aus der Vorlage gestrichen.

Für uns ist weiterhin klar, dass das Register in der Praxis einen Mehrwert leisten und den Finanzintermediären als ergänzende Informationsquelle zur Verfügung stehen soll. Aus diesem Grund muss im Gesetz zwingend verankert sein, dass sich Finanzintermediäre bei der Konsultation des Registers auf die darin enthaltenen Daten verlassen können. Ansonsten resultiert nämlich ein Papiertiger, der nur Kosten verursacht, aber nichts zur Geldwäschereibekämpfung beiträgt.

Finanzintermediäre sind aufgrund von Art. 38 der Vorlage verpflichtet, Diskrepanzen zu melden, die sie zwischen den Angaben im Register und den Informationen, die sie im Rahmen der Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten erhalten, feststellen. Finanzintermediäre tragen damit einen wesentlichen Teil zur Qualität der Daten im Register bei. Wir sind der Ansicht, dass auch der Staat seinen Beitrag leisten muss – umso mehr, da es sich um ein staatliches Register handelt und der Staat den Hauptnutzen aus dem Register ziehen wird.

Die Bedenken im Zusammenhang mit der ursprünglichen Formulierung der Richtigkeitsvermutung, wonach die Finanzintermediäre damit ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen könnten, erachten wir zwar als unbegründet. Nichtsdestotrotz begrüssen wir, dass die RK-S nun einen Kompromiss vorschlägt, der diese Bedenken aufnimmt und die Sorgfaltspflichten gemäss Geldwäschereigesetz nochmals explizit festhält. Wir sind überzeugt, dass damit ein gangbarer Weg gefunden wurde, und empfehlen dem Ständerat, der Mehrheit der RK-S bei Art. 31 zu folgen.

Im Nationalrat

23.3452

Mo. Stark. Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen

Position der SBVg – Ablehnung der Motion, Unterstützung des bundesrätlichen Ansatzes

Wir haben Verständnis dafür, dass sehr hohe Löhne Diskussionen auslösen können. Zum Kern einer liberalen Marktwirtschaft gehört jedoch, dass private Unternehmen die Ausgestaltung und Höhe ihrer Vergütungen selbst festlegen. Dieser Grundsatz hat sich klar bewährt und sollte nicht angetastet werden. Aus diesem Grund lehnen wir diese Motion entschieden ab.

Auch die von der WAK-N eingebrachte Änderung des Motionstexts lehnen wir ab. Zwar begrüssen wir, dass die abgeänderte Motion auf eine fixe Obergrenze verzichtet und den Fokus darauf legt, dass die Vergütungssysteme keine falschen Anreize setzen. Allerdings geht die abgeänderte Motion aufgrund ihres verbindlichen Charakters über das ähnlich lautende Postulat der Parlamentarischen Kommission (PUK) hinaus (24.4541), welches eine ergebnisoffene Prüfung bzw. Auslegeordnung verlangt und deshalb auch seitens SBVg unterstützt wurde. Ausserdem verfolgt der Änderungsantrag einen anderen Ansatz als der Bundesrat, welchen wir als zielführender erachten.

Der vom Bundesrat im Rahmen des Regulierungspakets zur Bankenstabilität skizzierte Ansatz sieht vor, dass die gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen an die Vergütungssysteme der Banken gestärkt werden sollen. Beispielsweise sollen Vergütungssysteme den Mitarbeitenden keine Anreize zu übermässiger Risikobereitschaft setzen dürfen und die langfristige Einhaltung der regulatorischen Vorschriften (v.a. zu Eigenmitteln und Liquidität) nicht gefährden. Dies erscheint uns grundsätzlich ein vernünftiger Weg, um Fehlanreize mittels marktwirtschaftlicher Instrumente zu vermeiden und die Vergütungssysteme stärker auf den langfristigen wirtschaftlichen Erfolg der Unternehmen auszurichten. Wichtig ist aber, dass sich die Änderungen strikt am Prinzip der Proportionalität orientieren, d.h. sich an der Grösse, der Komplexität und dem Risikoprofil eines Instituts und seines Geschäftsmodells ausrichten. Auch sollten die Rechtsform und allfällige gesetzliche Aufträge von Instituten berücksichtigt werden.

Schliesslich sind wir der Ansicht, dass den bundesrätlichen Vorschlägen im Paket zur Bankenregulierung, über welches das Parlament beraten wird, nicht vorgegriffen werden soll.

Hintergrund

Die Motion von Ständerat Stark möchte den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um die Vergütungen («total compensation») im Bankenwesen zu limitieren. Konkret soll die Vergütung pro Jahr 3-5 Millionen Franken nicht überschreiten. Der Ständerat hat die Motion in der Frühjahrssession knapp angenommen. Eine Mehrheit der WAK-N empfiehlt, den Motionstext abzuändern. Zum einen schlägt sie vor, die Motion auf systemrelevante Banken zu beschränken. Zum andern sollen die Vergütungssysteme der betroffenen Banken so geregelt werden, dass sie keine falschen Anreize setzen. Insbesondere sollen variable Vergütungen (Erfolgsprämien) nicht erfolgen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt. Auf eine fixe Obergrenze soll verzichtet werden.

Im Nationalrat

25.3942

Mo. WAK-N. Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität

Position der SBVg – Zustimmung zur Motion und zu einem Gesamtpaket

Wir unterstützen die Motion der WAK-N ausdrücklich. Die vom Bundesrat im Juni präsentierten Regulierungspläne zur Bankenstabilität umfassen rund 30 Massnahmen, welche grossmehrheitlich Änderungen auf Gesetzesstufe bewirken und massive Auswirkungen auf die Banken und die Realwirtschaft haben werden. Aus diesem Grund trägt das Parlament im anstehenden politischen Prozess eine grosse Verantwortung, und es erscheint uns angebracht, dass dem Parlament – im Gegensatz zum gegenwärtigen Fahrplan des Bundesrates – ein Gesamtpaket vorgelegt wird, sodass es in Kenntnis aller Massnahmen und den damit verbundenen Kosten in einer Gesamtschau darüber befinden kann.

Hintergrund

Die WAK-N hat eine Kommissionsmotion beschlossen, welche den Bundesrat beauftragen soll, dem Parlament ein Gesamtpaket zu den Massnahmen über die Bankenstabilität vorzulegen. Dieses soll eine umfassende Beurteilung der Auswirkungen auf die Finanzstabilität, die Volkswirtschaft, den Finanzplatz, die betroffenen Banken, die Firmen und Haushalte sowie auf die Wettbewerbsfähigkeit ermöglichen und eine in sich stimmige Ausgestaltung des Gesetzesrahmens durch das Parlament sicherstellen. Von einer vorzeitigen Verabschiedung einzelner Teilmassnahmen, auch auf Verordnungsebene, insbesondere im Bereich der Kapitalisierung, sei abzusehen. Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen.

Public Affairs

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Šeherzada Paden
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