Position der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) zur Änderung Bankengesetz und Eigenmittelverordnung (Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus von systemrelevanten Banken)
Die SBVg unterstützt das Ziel, die Systemstabilität des Finanzplatzes Schweiz weiter zu stärken und setzt sich für eine verhältnismässige, international abgestimmte und zielgerichtete Regulierung ein.
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Die Credit-Suisse-Krise hat gezeigt, dass nicht zu tiefe Kapitalanforderungen das Problem waren, sondern weitreichende regulatorische Konzessionen über viele Jahre, welche dazu führten, dass die Credit Suisse nicht zu rechtzeitigem Handeln gezwungen war. Die zielgerichtete Lehre daraus ist, solche Konzessionen künftig grundsätzlich zu vermeiden, und nicht Kapitalanforderungen massiv zu verschärfen, wie bei der vorgeschlagenen Eigenmittelunterlegung.
Entscheidend ist, dass die Schweiz im internationalen Vergleich keine isolierten Alleingänge mehr geht und keinen erneuten «Swiss Finish» einführt. Regulatorische Sonderwege verursachen unnötige Kosten, belasten die Realwirtschaft und gefährden die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie die Stabilität des Finanzplatzes.
Die in der Schweiz geltenden Kapitalanforderungen gehören bereits heute zu den strengsten weltweit, so wurde u.a. Basel III Final früher, umfassender und konservativer umgesetzt als in vergleichbaren Finanzzentren (EU, USA oder UK). Zusätzliche, nur für die Schweiz geltende Kapitalverschärfungen sorgen für eine regulatorische Schieflage und ungleich-lange Spiesse im internationalen Wettbewerb.
Wie der Bundesrat ausführt, ist faktisch nur UBS direkt von dieser Massnahme betroffen. Die negativen Konsequenzen der geplanten massiven Kapitalverschärfung, u.a. in Form von Kostenweitergaben oder Einschränkungen von Dienstleistungen, die nur eine international tätige Grossbank anbieten kann, sind jedoch schädlich für den gesamten Bankensektor, den Finanzplatz und die Schweizer Realwirtschaft.
Die Umsetzung der geplanten Massnahme führt zudem zu einer direkten oder indirekten Ver-teuerung des Auslandsgeschäfts für alle Banken in der Schweiz. Für Schweizer Banken, die entsprechende Geschäftsbereiche aus der Schweiz heraus aufbauen oder erweitern möchten, führt die geplante Massnahme zu einem nachhaltigen und spürbaren Standortnachteil.
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Einschränkung auf das harte Kernkapital CET1 geht weit über dessen ursprünglichen Vorschlag von 2024 hinaus und widerspricht sowohl den Basler Standards als auch internationaler Praxis. Das geltende Schweizer Recht und die Basler Standards definieren Tier 1-Kapital als verlustabsorbierendes Kapital, bestehend aus CET1 und AT1. Der faktische Ausschluss einer wesentlichen Kapitalkomponente in der Eigenmittelunterlegung für ausländische Beteiligungen ist unverständlich.
Im Erläuterungsbericht des Bundesrates werden Alternativen zur gewählten Maximal-Variante ausschliesslich mit qualitativen Begründungen verworfen. Wir beantragen daher erneut die Prüfung zielführender alternativer Ansätze, begleitet von einer vollständigen und soliden Kosten-Nutzen-Analyse und einer transparenten Darstellung in der Botschaft. Dabei sind die Zielerreichung mit Bezug auf die Risikominderung sowie die gesamtwirtschaftlichen Kostenfolgen für jede Alternative explizit zu prüfen.
Der Vollabzug ausländischer Beteiligungen in Kombination mit den weiteren vorgeschlagenen Kapitalmassnahmen aus dem Gesamtpaket verschärfen den «Swiss Finish» zusätzlich.
Für die Ausgestaltung sämtlicher Kapitalmassnahmen braucht es deshalb zwingend eine Ge-samtschau, was bereits in den zahlreichen Vernehmlassungsantworten zur Eigenmittel-verordnung insbesondere auch aus der Realwirtschaft gefordert wurde. Die Wechselwirkungen sind unbestritten und verlangen eine ausgewogene Lösung, die den Finanzplatz Schweiz stärkt, statt weiter schwächt.
In geopolitisch und wirtschaftlich angespannten Zeiten mit sich klar abzeichnender Deregulierung in Vergleichsjurisdiktionen muss die Wettbewerbsfähigkeit bei regulatorischen Kapitalanforderungen umso stärker ins Gewicht fallen. Bankenregulierung lässt sich nicht losgelöst von der Standortpolitik betrachten.
Das gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass der Bundesrat selbst beschlossen hat, die Standortattraktivität zu stärken und regulatorische Rahmenbedingungen so zu setzen, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit gewahrt bleibt.
Die vorgeschlagene Massnahme zur Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen systemrelevanter Banken ist extrem, international nicht abgestimmt und mit unverhältnismässigen Folgen für den Schweizer Finanzplatz.
Daher lehnt die SBVg diesen Vorschlag ab.