Sessionsvorschau | Herbstsession 2026
Der Ständerat befasst sich mit der Eigenmittelunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften von systemrelevanten Banken. Von der Vorlage direkt betroffen ist derzeit einzig die UBS. Indirekt betrifft die Vorlage aber den ganzen Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz. Die von Bundesrat vorgeschlagene Vollunterlegung mit hartem Kernkapital adressiert die Ursachen der CS-Krise nicht. Das Problem bei der CS waren nicht zu tiefe Kapitalanforderungen, sondern die weitreichenden und unhaltbaren Ausnahmen (sog. regulatorischer Filter), welche die FINMA jahrelang nur der CS gewährte. Die folgerichtige Lehre wäre daher, solche Ausnahmen künftig auszuschliessen und die bestehenden Regeln konsequent umzusetzen, anstatt neue Kapitalvorschriften zu fordern. Hält die Politik an einer Vollunterlegung dennoch fest, sollte zumindest das ganze Kernkapital anrechenbar sein, das heisst auch die AT1-Instrumente. Weitere für den Schweizer Finanzplatz relevante Geschäfte wie den automatischen Informationsaustausch über Kryptowerte und die Änderung des Nachrichtendienstgesetzes finden Sie in unserer Sessionsvorschau.
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Positionen der SBVg auf einen Blick
Nein zur Kapitalverschärfung, Ja zur Stärkung der AT1-Instrumente
Hintergrund
Der Bundesrat schlägt vor, dass die SIBs ihre Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften künftig vollständig mit hartem Kernkapital (CET1) unterlegen müssen. Heute müssen SIBs ihre ausländischen Beteiligungen zu rund 45% mit CET1 unterlegen. Von der Vorlage ist derzeit faktisch «nur» die UBS betroffen.
Die WAK-S hat die Vorlage in drei Sitzungen vorberaten. Aus ihrer Sicht schränkt der bundesrätliche Vorschlag die Konkurrenzfähigkeit der UBS zu stark ein. Auch schade der Vorschlag der Schweizer Wirtschaft. Stattdessen schlägt die Mehrheit der WAK-S einen «Kompromiss» vor, der für die Vollunterlegung zur Hälfte auch zusätzliches Kernkapital (AT1) berücksichtigt. Ausserdem sollen die AT1-Instrumente mittels eines neuen mehrstufigen Mechanismus gestärkt werden, damit sie frühzeitig einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung einer Bank leisten können.