Neue Kapitalvorschriften des Bundesrats führen zu erheblichen Standortnachteilen für den Finanzplatz Schweiz
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) beurteilt die Anpassung des Bankengesetzes zur Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus systemrelevanter Banken als äusserst kritisch. Der Bundesrat ignoriert die überwiegend kritischen Rückmeldungen aus der Vernehmlassung, insbesondere der Realwirtschaft und von rund 16 Kantonen. Diese weisen zu Recht darauf hin, dass dieser Maximalvorschlag und Schweizer Alleingang den Finanzplatz schwächen, die Kreditversorgung erschweren und Finanzdienstleistungen für Unternehmen verteuern. Die SBVg begrüsst, dass der Bundesrat von seinen Extremvorschlägen in der Eigenmittelverordnung abgerückt ist. Die neuen Bewertungen für spezielle Bilanzpositionen wie Software gehen zwar über den internationalen Standard hinaus, sind jedoch jetzt mit konkurrenzierenden Finanzplätzen aligniert und daher für den Schweizer Finanzplatz tragbar. Positiv ist, dass die allermeisten Banken neu von zusätzlichen Verschärfungen ausgenommen werden.
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In seinem Beschluss zur Eigenmittelverordnung hat der Bundesrat Kritikpunkte aus den Vernehmlassungen berücksichtigt. Banken können bestimmte Bilanzpositionen, wie eigene Software und latente Steueransprüche, weiterhin dem harten Kernkapital anrechnen. Die Verpflichtung, Software spätestens nach drei Jahren vollständig abzuschreiben, stellt eine klare Verschärfung dar. Die Schweiz geht damit über den geltenden Standard hinaus, die Verschärfung ist allerdings mit konkurrenzierenden Finanzplätzen aligniert und daher für den Schweizer Finanzplatz eine tragfähige Lösung. Die gezielten Verbesserungen bei der Informationsbereitstellung zur Liquiditätslage der systemrelevanten Banken sind sinnvoll. Ganz im Sinne der schweizerischen Proportionalität werden neu die allermeisten Banken, welche keine Bedrohung für die Systemstabilität darstellen, von zusätzlichen Verschärfungen ausgenommen.
AT1-Kapitalinstrumente sind ein etablierter und zentraler Bestandteil des internationalen Regelwerks. Sie sind weltweit anerkannt, die Nachfrage ist stabil, und sie werden in allen wichtigen europäischen Märkten eingesetzt, um im Krisenfall Verluste zu absorbieren. Die SBVg ist mit dem Bundesrat einer Meinung, dass diese Instrumente international abgestimmt sein müssen.
Eigenmittelregeln für Auslandsbeteiligungen schaffen Standortnachteile
Besonders kritisch beurteilt die SBVg den Entscheid des Bundesrats, die Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen zu verschärfen. Die Schweiz verfügt bereits heute im internationalen Vergleich über strenge Kapitalanforderungen. Die vorgeschlagenen Verschärfungen widersprechen sowohl den Basler Standards als auch der internationalen Praxis. Trotz entsprechender deutlicher Kritik aus der Finanzbranche, weiten Teilen der Realwirtschaft sowie einer klaren Mehrheit der Kantone hält der Bundesrat an seinem umstrittenen Vorschlag fest. Dieser wird sich auf die Kreditkonditionen von Bankkundinnen und Bankkunden sowie KMU auswirken. Gleichzeitig stehen zielführendere Lösungen zur Verfügung.
Die Vernachlässigung der Wettbewerbsfähigkeit liegt nicht im Interesse des international ausgerichteten Wirtschaftsstandorts Schweiz. Der bundesrätliche Ansatz steht im klaren Widerspruch dazu, dass wichtige Finanzplätze ihre Regulierung derzeit überprüfen und teilweise lockern, damit ihre Wettbewerbsfähigkeit gestärkt wird. Um diesen schwerwiegenden Entscheid zu adressieren, unterstützt die SBVg das Ziel des Bundesrats einer zügigen Beratung der Gesetzesvorlage ab Sommer 2026.
Praxistaugliche Lösungen sind entscheidend
Aus Sicht der SBVg macht das Vorgehen des Bundesrats in Bezug auf die Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen die Schweiz nicht stabiler, sondern führt zu einem Schweizer Alleingang. Dieser schafft vor allem neue Standortnachteile. Breite Kreise aus Wirtschaft und Kantonen haben auf die Bedeutung einer sorgfältigen Interessenabwägung hingewiesen. Nun ist das Parlament gefordert. Es braucht eine tragfähige Balance zwischen Finanzstabilität und Wettbewerbsfähigkeit. Ein solcher Kompromiss liegt im Interesse der Schweiz, ihrer Volkswirtschaft sowie der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.