SBVg lehnt Kapitalverschärfungen ab und unterstützt Stärkung der AT1-Instrumente
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) verlangt bei der Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen einen Vollabzug, der über internationale Standards hinausgeht. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt diesen Schweizer Sonderweg ab. Die SBVg begrüsst, dass die Kommission wenigstens zusätzliches Kernkapital, in Form von AT1-Instrumenten, anrechnen und weiter stärken will.
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Es ist wichtig und richtig, die Lehren aus der Credit Suisse-Krise zu ziehen und den Schweizer Regulierungsrahmen gezielt weiter zu stärken. Entscheidend dabei ist, dass die internationale Alignierung gewahrt und eine kluge Balance zwischen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit geschaffen wird. In geopolitisch und wirtschaftlich angespannten Zeiten, in denen an anderen Finanzplätzen dereguliert und vereinfacht wird, sollte sich die Schweiz nicht mit Alleingängen selbst ins Abseits manövrieren.
Schweizer Sonderweg bleibt, rückt jedoch näher an die internationale Praxis heran
Das Problem bei der Credit Suisse waren nicht zu tiefe Kapitalanforderungen, sondern die weitreichenden und unhaltbaren Ausnahmen, welche die FINMA allein der Credit Suisse über Jahre hinweg gewährte. Die folgerichtige Lehre daraus wäre deshalb, solche Ausnahmen künftig auszuschliessen und die geltenden Regeln konsequent umzusetzen. Stattdessen hält auch die WAK-S an einem Vollabzug bei der Eigenmittelunterlegung ausländischer Beteiligungen fest, obwohl dies weder in den internationalen Standards vorgesehen ist noch von den Konkurrenzfinanzplätzen in Europa, UK oder den USA praktiziert wird. Immerhin anerkennt die Kommission, dass bei dieser Verschärfung sämtliches Kernkapital, das Verluste absorbieren kann, anrechenbar sein sollte. Dazu gehören AT1-Instrumente. Sie sind ausdrücklich darauf ausgelegt, Verluste in Krisensituationen aufzufangen. Diese Kapitalinstrumente sind international etabliert, werden von verschiedenen Schweizer Banken ausgegeben und stärken ihre Fähigkeit, Krisen ohne staatliches Eingreifen zu bewältigen. Damit tragen sie zum Schutz der Steuerzahlenden bei. Folgerichtig will die Kommission ihre Wirksamkeit erhöhen, damit sie bereits in einer frühen Phase einer Krise Verluste absorbieren können.
Für den international ausgerichteten Schweizer Bankenplatz bleibt entscheidend, dass regulatorische Massnahmen markttauglich und international abgestimmt sind. Auch der Vorschlag der WAK-S bleibt ein Schweizer Sonderweg. Immerhin weicht er weniger stark von internationalen Standards und der Praxis anderer Finanzplätze ab als die bundesrätliche Vorlage.