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11.02.2026

Unterstützung des Stablecoin-Gesetzesentwurfs im Grundsatz

In ihrer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Finanzinstitutsgesetzes unterstützt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) das Ziel, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich der Stablecoins zu stärken. Voraussetzung dafür ist ein global wettbewerbsfähiger Rechtsrahmen, der die Währungssouveränität schützt, Innovation in der Schweiz erleichtert und die Standortattraktivität der Schweiz sichert. Finanzstabilität, Marktintegrität und Kundenschutz dürfen nicht gefährdet werden.  

Mit der geplanten Änderung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) wird die Ausgabe bestimmter Stablecoins – die sog. wertstabilen kryptobasierten Zahlungsmitteln (nachfolgend Stablecoins) – neu explizit gesetzlich geregelt. Es handelt sich um in der Schweiz ausgegebene kryptobasierte Vermögenswerte, die sich einerseits auf eine Währung beziehen und deren Wert stabil gehalten werden soll und für die andererseits ein Rückzahlungsanspruch zum Nennwert besteht. Die SBVg unterstützt den Gesetzesentwurf, mahnt jedoch entscheidende Vorbehalte an.

Banken sollten Stablecoins direkt emittieren können

Neue Technologien sollen nahtlos in das bestehende Finanzsystem integriert werden. Entscheidend ist eine integrale Regulierung, die auch traditionellen Anbietern Entwicklungsmöglichkeiten eröffnet und dabei bankfähige, tokenisierte Einlagen und von Banken emittierte Stablecoins zulässt.

Banken erfüllen die umfassendsten und schärfsten aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Sie müssen auch in einer tokenisierten Finanzwelt berechtigt sein, sämtliche Finanzdienstleistungen zu erbringen und Tätigkeiten im Finanzbereich auszuüben. Es gibt keinen Grund, Stablecoins nicht auch direkt unter einer Banklizenz emittieren zu dürfen. Auch die europäische Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) sieht keine solchen Einschränkungen für Banken vor. Die Vorlage sieht bislang vor, dass dies nur unter einer Lizenz für Zahlungsmittelinstitute zulässig sein soll. Eine solche Schweizer Sonderlösung würde den Standort unnötig schwächen, Banken in der Schweiz schlechter stellen und deren Wettbewerbsfähigkeit gefährden.

Natalie Graf, Senior Legal Counsel der SBVg betont: «Mit dem Anspruch, die Schweiz als führenden Standort für digitale Finanzinnovation zu positionieren, setzt sich die SBVg für einen modernen, international kompatiblen und stabilitätsfördernden Regulierungsrahmen ein.»

Eine Regulierungsfolgenabschätzung mit Stresstests ist zwingend notwendig

«Stablecoins können eine strategische Rolle für die Finanzwirtschaft und den Staat in einer modernen Geldordnung spielen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die mit der Emission verbundenen Risiken umfassend analysiert und adressiert werden», sagt Dr. Martin Hess, Chefökonom der SBVg. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Wertstabilität von Stablecoins, die Wahrung der Finanzstabilität und das Risiko der Disintermediation. Letztere droht die Kreditfinanzierung für die Gesamtwirtschaft zu verteuern.

Zudem sollten Zahlungsmittelinstitute im Interesse des Kundenschutzes die Kundengelder nicht bei anderen Zahlungsmittelinstituten aufbewahren dürfen. Aus Sicht der Finanzstabilität darf die Anlage in Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zudem nur für Banken und unter engen und klar definierten Voraussetzungen möglich sein.

Eine umfassende Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) ist aus diesen Gründen unerlässlich. Sie muss sämtliche Ausgestaltungs- und Anwendungsszenarien eines Stablecoins berücksichtigen.

Die vollständige Stellungnahme (Deutsch) finden Sie hier

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