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23.10.2023

Fall CS: Resolution hätte funktionieren können

Die Resolution der Credit Suisse hätte funktionieren können. Dennoch bleiben viele Hausaufgaben zur Verbesserung von Regulierung und Aufsicht. Dies ist das Fazit der beiden Berichte zur CS-Übernahme des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht und des Financial Stability Board.

Diesen Sommer hat sich die Finanzwelt über die inländischen Analysen zur CS-Übernahme durch die UBS gebeugt. Übereinstimmend beurteilen das Gutachten von Prof. M. Ammann und der Bericht der Expertengruppe «Bankenstabilität» die Wirkung der ersten beiden Säulen der TBTF-Regulierung, Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen, als positiv. Die dritte Säule der Resolutionsmassnahmen wird kritischer beurteilt. Während Ammann sie als «unzureichend» beurteilt, stellt die Expertengruppe lediglich mangelnde Flexibilität fest.

Im Oktober haben nun internationale Gremien ihre Sicht der Dinge zum Fall Credit Suisse dargelegt. In seiner vorläufigen Einschätzung kommt das Financial Stability Board (FSB) dabei bemerkenswerterweise zum Schluss, dass die Resolution durchaus funktioniert hätte. Die Vorkehrungen seien standesgemäss und die verlustabsorbierenden Ressourcen ausreichend gewesen. Ausschlaggebend gegen eine Resolution seien mögliche Folgewirkungen von Verlusten für Aktionäre und Obligationäre gewesen, die Ungewissheit über die Markt- und Kundenakzeptanz einer eigenständigen rekapitalisierten Einheit und weitere Risiken, namentlich bei den Bail-in Mechanismen. Auch habe die FINMA die Ansicht vertreten, dass Abwicklungsmassnahmen subsidiär zu anderen Massnahmen mit gleicher Stabilisierungswirkung zur Anwendung kommen sollen.

Basierend auf dieser vorläufigen Einschätzung will das FSB nun aufgetauchte Fragestellungen im Detail angehen, um damit die Resolution einer systemrelevanten Bank robuster zu machen. Konkret sollen unter anderem Arbeiten zur wirksamen Ausgestaltung des Public Liquidity Backstop, zur Verbesserung der Anwendung und grenzüberschreitenden Anerkennung von Bail-in Kapital sowie Koordinations- und Kommunikationsmassnahmen im Kontext von Resolutionsmassnahmen angegangen werden.

Der Bericht des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) analysiert seinerseits vertieft die Frage, wieso die regulatorischen Auflagen zur Liquiditätsausstattung trotz Schieflage der Credit Suisse über sehr lange Zeit erfüllt bleiben konnten. Der BCBS stellt beispielsweise infrage, ob die Finanzierungsquote (NSFR), insbesondere bei Banken, die einem "langsameren" Liquiditätsstress ausgesetzt waren, ihre Rolle als Indikator für strukturelle Liquiditätsinkongruenz der Banken tatsächlich erfüllte. Die Kalibrierung sei für ein Niveau ausgerichtet, das dem Liquiditätsabfluss der CS nicht entsprach. Der BCBS stellt auch fest, dass ein grosser Teil der hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA) der CS für andere Zwecke als die reglementarisch vorgesehene Deckung der Abflüsse in einem 30-Tage Stressszenario reserviert wurde. Dies werfe Fragen zur Gestaltung und Umsetzung von Liquiditätsanforderungen auf. Die BCBS kommt zum ernüchternden Schluss, dass Liquiditätsvorschriften allein nicht alle Engpässe verhindern können ­ insbesondere nicht in einem Zeitalter, das durch den einfachen Zugang zu Informationen und Bankdienstleistungen über verschiedene digitale Tools gekennzeichnet ist.

Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) nimmt die beiden Berichte von BCBS und FSB zur Kenntnis und erachtet deren Einsichten für den anstehenden Analyse- und Klärungsbedarf als sehr relevant. Die SBVg unterstützt weiterhin zielführende Anpassungen des aufsichtsrechtlichen Rahmens, die auf den konkreten Lehren des Falls Credit Suisse beruhen. Das Ziel, die Resilienz weiter zu stärken, darf nicht aus den Augen verloren werden. Die SBVg wird sich weiterhin in konstruktiver Weise an diesen Arbeiten beteiligen und sich als Vertreterin des ganzen Bankensektors in den regulatorischen und politischen Diskurs einbringen.

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