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25.03.2021

Revision der Einlagensicherung mit grossem Rückhalt im Nationalrat

Die von Bundesrat und Branche ausgearbeiteten Verbesserungen an der Einlagensicherung stossen auch politisch auf breiten Anklang. In der Frühjahrssession hat der Nationalrat die Vorlage ohne Gegenstimme und mit nur einer für den Bankenplatz relevanten Ergänzung angenommen. Das Geschäft befindet sich damit auf Kurs und geht nun an den Ständerat. 

Die Frühjahrssession stand wiederum ganz im Zeichen der COVID-19-Pandemie. Medial vermochte die Revision der Einlagensicherung deshalb nicht mit dem Ringen um die Härtefallhilfen und die (möglichen) Lockerungsschritte mitzuhalten. Dennoch ist der Entscheid des Nationalrats vom letzten Freitag «Good News». Von der gezielten Optimierung der Einlagensicherung profitieren die Banken und ihre Kundinnen und Kunden gleichermassen.

Die Verbesserungen im Überblick: «typisch schweizerisch»

Mit der vorgeschlagenen Revision kann das Schutzniveau auf dem Finanzplatz Schweiz weiter erhöht werden. Die Einlagensicherung wird damit noch sicherer, noch schneller und noch robuster.

  • Erhöhte Sicherheit: Für die Finanzierung der Einlagensicherung stehen künftig mehr Mittel zur Verfügung. Die Systemobergrenze wird von CHF 6 Mia. auf neu 1,6 Prozent der gesicherten Einlagen angehoben, was derzeit rund CHF 7,3 Mia. entspricht.
  • Schnellere Auszahlung: In Übereinstimmung mit internationalen Standards wird die Auszahlungsfrist auf sieben Tage reduziert. Dadurch erhalten Kundinnen und Kunden einer konkursiten Bank ihre gesicherten Einlagen (bis CHF 100'000 pro Konto und Bank) künftig schneller ausbezahlt.
  • Robustere Finanzierung: Neu soll die Einlagensicherung zur Hälfte vorfinanziert werden. Banken müssen zu diesem Zweck Wertschriften oder Bargeld hinterlegen oder ein Bardarlehen leisten. Esisuisse als Trägerin der Einlagensicherung kann diese Mittel im Bedarfsfall «verflüssigen» und für die Auszahlung der gesicherten Einlagen verwenden.

Diese Verbesserungen fügen sich nahtlos in den übergeordneten Regulierungsrahmen ein, der gerade auch im internationalen Vergleich über zusätzliche Schutzelemente verfügt (hier geht es zu den Bausteinen der Bankenregulierung und des Einlegerschutzes). In den Worten von Bundesrat Ueli Maurer liegt damit eine Revision vor, welche «internationalen Standards absolut genügt», gleichzeitig «an das bisherige, bewährte Recht» anknüpft und insofern «typisch schweizerisch» ist.

«Nicht nur für Technokraten interessant»

Für die Beratung der Teilrevision des Bankengesetzes (BankG) – mit der Revision der Einlagensicherung als eigentlichem Herzstück – waren im Nationalrat zwei «Anläufe» notwendig, was jedoch nicht der vermeintlichen Komplexität der Vorlage geschuldet war. Vielmehr musste die Detailberatung aufgrund der zeitintensiven COVID-19-Diskussionen auf den letzten Sessionstag verschoben werden.

Die Meinungen waren dann aber rasch gemacht. Über alle Fraktionen hinweg wurde die Revision als Verbesserung für die Kundinnen und Kunden bezeichnet, wenn auch mit unterschiedlicher Intensität. Einigkeit herrschte zudem hinsichtlich der Tragweite der Vorlage. Beat Walti, Fraktionschef der FDP-Liberale Fraktion, hielt denn auch fest, dass die Einlagensicherung «nicht nur für Technokraten interessant ist, sondern eben auch für das Publikum und für das Funktionieren unseres qualifizierten Finanzplatzes».

Nationalrat mit Gehör für kleinere und mittlere Banken

In der Debatte zeigten sich die Ratsmitglieder mit den von Bundesrat und Banken ausgearbeiteten Verbesserungen einverstanden. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 194 zu 0 Stimmen (bei einer Enthaltung) deutlich angenommen, was durchaus als Lob an die Exekutive und Verwaltung verstanden werden kann.

Darüber hinaus folgte der Nationalrat den Empfehlungen seiner vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf nahmen die Ratsmitglieder nur eine Ergänzung vor: Wiederum einstimmig wurde im Bankengesetz der Grundsatz der Kostenneutralität verankert, wonach die Auswirkungen der neu hälftigen Vorfinanzierung «auf die Liquiditäts- und Eigenmittelanforderungen zu neutralisieren sind» (vgl. neuer Art. 37h Abs. 6 BankG). Dieser Entscheid ist gerade für die kleineren und mittleren Banken mit ausgeprägte Einlagengeschäft von Bedeutung. Sie sollen für die Verbesserung der Einlagensicherung regulatorisch nicht bestraft werden.

Keine weiteren Verschärfungen

Hingegen hat der Nationalrat mit 127 zu 66 Stimmen eine weitere Erhöhung der Systemobergrenze auf 2,5 Prozent verworfen (Minderheit Birrer-Heimo). Damit folgte eine klare Mehrheit der Argumentation von Kommissionssprecher Martin Landolt, der in seinem Einstiegsvotum auf die umfassenden regulatorischen Massnahmen der vergangenen Jahre zurückblickte und deutlich machte, dass die Einlagensicherung «nicht die Insolvenz einer Bank und schon gar nicht den allfälligen Kollaps des ganzen Systems kompensieren soll, sondern sicherstellt, dass von einer Insolvenz betroffene Bankkunden sofort und umgehend bis zu 100’000 Franken zur Verfügung haben».

Ebenfalls abgelehnt wurden die beantragten Verkürzungen der Übergangsfrist von fünf auf drei Jahre (Minderheit Grossen) bzw. von fünf auf zwei Jahre (Minderheit Birrer-Heimo). Mit Blick auf die vorgesehene gesetzgeberische Kaskade, welche nach Verabschiedung des Bankengesetzes auch Anpassungen an verschiedenen Verordnungen und der Selbstregulierung von esisuisse erforderlich macht, soll den Banken genügend Zeit für eine saubere Umsetzung der neuen Vorgaben eingeräumt werden.

Wie geht es weiter?

Dessen Vorlage geht nun an den Ständerat. Deren Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) wird das Geschäft voraussichtlich bereits Mitte April ein erstes Mal vorberaten. Im Anschluss wird der Gesamtständerat über die Vorlage befinden müssen. Das Inkrafttreten der Teilrevision des Bankengesetzes ist frühestens per Anfang 2022 zu erwarten.

Weitere Informationen zur laufenden Teilrevision des Bankengesetzes (Einlagensicherung, Insolvenz und Segregierung) finden Sie auf den jeweiligen Themenwebseiten von swissbanking.org sowie esisuisse.ch publiziert.

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