Implikationen der Credit Suisse-Übernahme
Die Stabilität und Prosperität des Schweizer Finanzplatzes sind für die gesamte Schweizer Wirtschaft zentral. Die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS und die Massnahmen der Schweizer Behörden waren ein für den Schweizer Finanzplatz einschneidendes Ereignis. Sie waren aus Sicht der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) zielführend und wirksam, um die Stabilität des Schweizer Finanzplatzes sicherzustellen und das Vertrauen zu stärken. Damit hat die Schweiz Verantwortung übernommen, um aus eigener Kraft die Ausbreitung einer internationalen Finanzkrise zu verhindern und Stabilität herzustellen. Auf dieser Themenseite nimmt die SBVg Stellung zur gefundenen Lösung sowie zu aktuellen politischen Geschäften und Fragen.
Position der Schweizerischen Bankiervereinigung
Das Parlament hat im Rahmen der ausserordentlichen Session Mitte April verschiedene Postulate (vgl. 23.3438; 23.3439; 23.3440; 23.3441; 23.3442; 23.3443; 23.3444; 23.3445; 23.3446; 23.3447) behandelt und gutgeheissen. Diese fordern vom Bundesrat, in entsprechenden Berichten eine Auslegeordnung zu den Ereignissen vorzunehmen. Die SBVg unterstützt eine solche Aufarbeitung.
Bevor Aussagen zu Massnahmen möglich sind, sind die Ereignisse umfassend und ergebnisoffen zu analysieren. Die SBVg wünscht und unterstützt eine unabhängige und ergebnisoffene Aufarbeitung der Ereignisse unter Einbezug aller relevanten Akteure, wenn notwendig mit einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK). Ein genaues Verständnis der Vorgänge und Abläufe ist die notwendige Grundlage für Empfehlungen zur Verbesserung der Regulierung und dem Feststellen von Verantwortlichkeiten. Die Aufarbeitung sollte das gesamte Zusammenspiel von Bank, Behörden, geltenden Regularien sowie der herrschenden Marktdynamik sowohl bei der Entwicklung zur Krise als auch bei der Planung der Massnahmen umfassen. Davon abgeleitete Empfehlungen sollen darauf ausgerichtet sein, das auf Proportionalität aufgebaute und entsprechend differenziert ausgestaltete bestehende regulatorische System gezielt weiterzuentwickeln.
Die SBVg setzt sich für eine ergebnisoffene Aufarbeitung der Ereignisse und staatlichen Massnahmen ein. Diese Aufarbeitung sollte insbesondere untersuchen, ob die bestehende Regulierung nicht geeignet war, die Ereignisse zu verhindern, oder ob sie nicht zeitgerecht und/oder zielführend angewandt wurde. Sie wird zeigen, ob und in welchen Bereichen allenfalls ein strengerer Regulierungsbedarf besteht.
Die Aufarbeitung soll vor dem Hintergrund geschehen, dass die zahlreichen und vielfältigen Akteure des Schweizer Bankenplatzes in den vergangenen Jahren insgesamt erfolgreich eine fundamentale regulatorische Transformation durchlaufen und die richtigen Lehren aus der Finanzkrise gezogen haben. So verfügen alle Banken heute über massiv höhere Liquiditäts- und Kapitalpolster. Der Schweizer Bankenplatz ist damit auch im internationalen Vergleich gut aufgestellt. Dabei gilt es zu betonen, dass die in der letzten Dekade eingesetzten Regulierungen und die getroffenen Massnahmen grundsätzlich wirksam sind. Dies zeigt sich daran, dass mit der Credit Suisse nur eine einzige, wenn auch bedeutende Bank in Schwierigkeiten geraten ist. Die übrigen rund 240 Banken in der Schweiz sind hingegen insgesamt stabil, solide und leisten tagtäglich gute Arbeit im Interesse ihrer Kundschaft.
Die TBTF-Regulierung wurde nicht umfassend angewendet. Bei der gefundenen Lösung haben jedoch einzelne Elemente der TBTF-Regulierung dazu beigetragen, grösseren Schaden abzuwehren. Das geltende TBTF-Regime und die damit verbundene hohe Kapital- und Liquiditätsausstattung sowohl von Credit Suisse als auch von UBS haben den Entscheidungsträgern Zeit und Freiheitsgrade verschafft, eine Lösung zu ermöglichen, die die Ausbreitung einer internationalen Finanzkrise verhinderte und die Schweizer Volkswirtschaft vor einem nachhaltigen Schaden bewahrte.
Natürlich ergeben sich aus diesem einschneidenden Ereignis wichtige Hinweise, wo gezielte Massnahmen zur Verbesserung der bestehenden Regulierung ansetzen können. Die SBVg will und unterstützt deshalb eine unabhängige und detailliere Aufarbeitung der Ereignisse. Wir müssen verstehen, welche Entscheide wann, warum und von wem getroffen wurden, um Schlüsse ziehen zu können, wie die TBTF-Regulierung weiterentwickelt werden kann und muss.
Die SBVg unterstützt ein zügiges, aber detailliertes und umfassendes Vorgehen. Der sehr unterschiedlichen Ausgestaltung der Geschäftsmodelle der verschiedenen Institute ist dabei gebührend Rechnung zu tragen.
Die SBVg unterstützt eine unabhängige und ergebnisoffene Aufarbeitung der Ereignisse unter Einbezug aller relevanten Akteure. Davon abgeleitete Empfehlungen sollen darauf ausgerichtet sein, die bestehende Regulierung zu optimieren.
Die Eigenkapitalanforderungen sind seit der Finanzkrise 2008 in vielen Dimensionen markant gestiegen: Die Qualität des zu haltenden Kapitals hat zugenommen, in der Berechnung sind zusätzliche Risikokategorien zu berücksichtigen, und die Quoten wurden angehoben. Was die Credit Suisse betrifft, so hat diese die hohen Eigenkapitalanforderungen an systemrelevante Institute erfüllt, und ihre Kapitalisierung stand zu keinem Zeitpunkt in Frage.
Ob eine Verschärfung der Eigenkapitalregulierung angezeigt ist, wird die Analyse des bestehenden TBTF-Regimes und die Aufarbeitung der Ereignisse zeigen müssen. Bereits heute ist aus Sicht der SBVg hingegen klar, dass das Proportionalitätsprinzip weiterhin gelten muss.
Schliesslich muss berücksichtigt werden, dass bereits in der bestehenden TBTF-Gesetzgebung progressive Eigenkapitalerfordernisse vorgesehen sind, sodass zunehmende Bankgrösse zu überproportional höheren Anforderungen führt. Banken erhalten somit einen Anreiz, ihre Risiken und ihre Grösse klein zu halten, um profitabel und wettbewerbsfähig zu bleiben. Sie haben ihre Bilanzrisiken dementsprechend in den letzten Jahren reduziert. Auf jeden Fall sollte an der ohnehin vorgesehenen Umsetzung von Basel III Final festgehalten werden, welche die Anforderungen bis 2025 zudem nochmals erhöht.
Die SBVg steht hinter ihrer Stellungnahme zu Basel III Final, da diese die praktische Umsetzbarkeit sowie die Integrität der Risikolandschaft im Auge hat. Die Stellungnahme unterstützt daher das Ziel der Finanzmarktintegrität. Es ist deshalb wichtig, Basel III Final ohne zusätzliche Anpassungen abzuschliessen, und die Schweiz sollte sich weiterhin international dafür einsetzen, dass symmetrische regulatorische Standards sichergestellt werden.
Die SBVg unterstützt die Einführung eines «Public Liquidity Backstop» als Beitrag an die weitere Stärkung der Systemstabilität des Finanzplatzes Schweiz. Diese neue «dritte Verteidigungslinie» soll die bereits bestehenden Instrumente der bankeigenen Liquidität sowie der Liquiditätshilfe der SNB (Emergency Liquidity Assistance, ELA) ergänzen. Vergleichbare Instrumente sind auch auf Vergleichsfinanzplätzen bereits etabliert und gehören international zum Standard-Kriseninstrumentarium.
Die Idee eines Trennbankensystems wurde bereits nach der Finanzkrise von 2007/08 analysiert, dann jedoch verworfen. Die Vergangenheit hat nicht den Nachweis erbracht, dass das Trennbankensystem mehr Stabilität für das Finanzsystem bringen würde. So war zum Beispiel Lehman Brothers eine reine Investmentbank, während die Silicon Valley Bank eine reine Geschäftsbank (ohne Investmentbanking) war. Es ist also nicht der Fall, dass eine organisatorische Auftrennung von Geschäftsaktivitäten das Finanzsystem insgesamt sicherer macht.
Das Risikoprofil einer Bank wird nicht per se durch die Geschäftsfelder bestimmt, in der sie aktiv ist, sondern durch die Arten von Anlagen, die sie tätigt, sowie durch die Forderungen und Verpflichtungen, die sie eingeht. Gegenstand der Regulierung muss also das Risikoprofil sein und nicht das Geschäftsfeld. Entscheidend ist, dass sich die Geschäftstätigkeit einer Bank nach den Kundenbedürfnissen ausrichtet, und dass die Restrisiken klar ausgewiesen und unter Kontrolle sind.
Das Universalbankenmodell, wie es die Schweiz kennt, bietet dazu und gerade für die Kundschaft diverse Vorteile. Zu erwähnen sind insbesondere die Verbundvorteile mit entsprechender Diversifikation. Einerseits profitieren die Kundinnen und Kunden von einer breiten und durchgängigen Dienstleistungs- und Produktepalette aus einer Hand. Andererseits führen verschiedene Geschäftssparten auch zur Diversifikation der Risiken und damit zur Absenkung des Gesamtrisikos einer Bank. Die unterschiedlichen Erträge aus den verschiedenen Geschäftssparten wirken ausgleichend. Wichtig ist dabei, dass das Investment Banking auf das Kerngeschäft zugeschnitten wird.
Die Dienstleistungen der Investmentbank sind sehr vielfältig und im Interesse des Werkplatzes. Bei Dienstleistungen der Investmentbank handelt es sich sowohl um systemrelevante (z.B. ein syndizierter Kredit), als auch um nicht systemrelevante (z.B. ein Währungsabsicherungsgeschäft für einen Exporteur), aber dennoch für die Wirtschaft zentrale Funktionen. Bei einer integrierten Universalbank profitieren die Unternehmen von diesen Leistungen. Wenn Investment Banking weder innerhalb noch ausserhalb einer Bank aus der Schweiz getätigt werden kann, erleiden die Bankkundinnen und -kunden entsprechende Nachteile. Der Zugang der Unternehmen zu den internationalen Kapitalmärkten würde gänzlich vom Ausland abhängen. Global tätige Schweizer Universalbanken tragen daher wesentlich zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der ganzen Schweizer Wirtschaft bei und erbringen auch wichtige Dienstleistungen für andere Banken.
Eine glaubwürdige und wirksame Finanzmarktaufsicht ist ein wichtiger Faktor für einen erfolgreichen und integren Finanzplatz. Die Aufarbeitung der Ereignisse wird zeigen müssen, inwieweit die bestehende Regulierung nicht geeignet war, die Ereignisse zu verhindern, oder ob sie nicht zeitgerecht und/oder zielführend eingesetzt wurde. Sie wird zeigen, ob und wo neue oder erweiterte Instrumente und Kompetenzen der FINMA angezeigt sind. Der FINMA steht bereits heute eine breite Palette an möglichen Instrumenten zur Verfügung. So kann die FINMA Verstösse gegen das Erfordernis der Gewähr für eine einwandfreie Geschäftsführung («Gewährserfordernis») ahnden sowie Berufsverbote (Art. 33 FINMAG) oder Tätigkeitsverbote (Art. 33a FINMAG) aussprechen. Mit dem Gewährsentzug geht die Eingriffsmöglichkeit der FINMA heute schon sehr weit und sie hat in den letzten Jahren davon vermehrt Gebrauch gemacht. Jedoch hat sie bislang keine Kompetenz, Bussen auszusprechen (wie teilweise andere ausländische Aufsichtsbehörden). Die bestehenden FINMA-Kompetenzen (FINMA-RS 2017/1 Corporate Governance; RS 2013/8 Marktverhaltensregeln und RS 2010/1 Vergütungssysteme) sollten einer Analyse unterzogen werden, gerade auch, was deren Umsetzung und Durchsetzung angeht. Der Bundesrat hat entsprechend das Postulat 21.3893 «Schlanke Werkzeuge, um höchste Finanzmarktkader besser in die Pflicht zu nehmen» zur Annahme empfohlen und vertritt die Haltung, dass im Rahmen eines Berichts mit einer Auslegeordnung gemäss Postulat die bestehenden Instrumente einer Wirksamkeitsanalyse unterzogen werden sollten.
Zur nachhaltigen Ausgestaltung des Vergütungssystems und der Verantwortlichkeiten soll eine Diskussion über angemessene Massnahmen geführt werden, um die Reputation der gesamten Branche zu wahren, insbesondere im Kontext der wirksamen Umsetzung des Vergütungs-Rundschreibens der FINMA (2010/11) und in Übereinstimmung mit dem im Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance geäusserten Prinzip einer Kultur, die von Integrität, Langfristigkeit sowie Verantwortung geprägt ist.
Die im Rundschreiben formulierten Grundsätze sind aus Sicht der SBVg bereits heute geeignet, um dieses Thema wirksam zu adressieren. Damit sind insbesondere die Anforderungen an das Mittragen von Verlusten und die langfristige Ausrichtung hinreichend klar.
Die FINMA und die Wettbewerbskommission (WEKO) klären die möglichen wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen ab. Die SBVg setzt sich für wirksamen Wettbewerb und offene Märkte ein. Stand heute herrscht in der Schweiz mit ihren rund 240 Banken und mit generell sehr offenen Märkten für die meisten Kundengruppen bei einer Vielzahl von Dienstleistungen der Banken intensiver Wettbewerb. Falls sich für gewisse Aktivitäten zum Beispiel im Interbanken- und Firmenkundengeschäft Konstellationen ergeben, wo sich Fragen zum hinreichenden Zugang zu spezifischen Dienstleistungen stellen, so ist es an der FINMA, zusammen mit der WEKO die nötigen Abklärungen zu treffen.
Die Schweiz beheimatet zahlreiche international orientierte Unternehmen, die weltweit mit ihren Produkten und Dienstleistungen erfolgreich tätig sind, global agieren und ihre Geschäfte über den Schweizer Finanzplatz abwickeln wollen. Um die Handels- und Finanzierungsbedürfnisse der Schweizer Wirtschaft optimal zu begleiten, braucht es international ausgerichtete Banken mit einer breiten Palette an Dienstleistungen. Solche Banken erzeugen dadurch einen hohen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Ohne Schweizer Grossbank würde für die international orientierten Schweizer Unternehmen und auch für die Banken selbst der Zugang zu den internationalen Kapitalmärkten gänzlich vom Ausland abhängen. Dies gilt auch für die Verfügbarkeit von hochqualifizierten einheimischen Fachkräften mit entsprechendem Know-how für den gesamten Finanzsektor. In den verschiedensten Branchen (z.B. Energie, Pharmazie) wurde aufgrund der Krisen der letzten Jahre erheblicher Aufwand betrieben, mit Blick auf die Versorgungssicherheit Produktionskapazitäten zurück in die Schweiz zu holen. Es ist nicht klar, wieso nun ausgerechnet nur im Bankgeschäft mit regulatorischen Eingriffen die Abhängigkeit vom Ausland erhöht werden sollte. Will die Schweiz als internationaler Finanzplatz eine Rolle spielen, braucht sie zumindest eine grosse internationale Bank.
Es stellt sich somit die Frage, inwieweit die Politik und die Wirtschaft gewillt sind, einheimische Angebote durch ausländische verdrängen zu lassen, und dadurch die Abhängigkeiten zu erhöhen sowie die globale Ausstrahlung des Finanzplatzes und damit auch der Gesamtwirtschaft in die Waagschale zu legen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die kombinierte Bank rund vierzig Prozent kleiner ist, als es alleine die UBS vor der Finanzkrise war, während die Wirtschaftsleistung der Schweiz im gleichen Zeitraum um einen Viertel gewachsen ist.
Theoretisch wäre auch die Verstärkung des schweizerischen Dispositivs im Bereich des Einlegerschutzes eine Option, um das Vertrauen in die Banken zu stärken. Eine solche Massnahme würde bei Risiken eines Bank Run ansetzen und darauf abzielen, die Anreize zur Beteiligung an einem Schaltersturm zu reduzieren. Allerdings ist die schweizerische Einlagensicherung mit der jüngsten Revision gerade erst verbessert worden (Systemobergrenze, Auszahlungsfristen und Finanzierungsmodell). Das schweizerische System des Einlegerschutzes ist gut und robust. Welchen zusätzlichen Beitrag an die Stabilität ein weiterer Ausbau leisten könnte, ist nicht klar. Gerade das Beispiel der Silicon Valley Bank zeigt auf, dass sich das Risiko eines Bank Runs auf diese Weise nicht eliminieren lässt.
Im verwandten Kontext sind auch andere Massnahmen zur Verlangsamung oder «Unterbrechung» eines Bank Run denkbar, wie beispielsweise die Einführung der Möglichkeit eines (temporären) «Einfrierens» von gewissen Depositen («suspension of convertibility»). Ein solches Instrument wäre zwar direkt auf die Probleme von Vertrauenskrisen ausgerichtet, jedoch auch mit einschneidenden Eingriffen in die «Rechte» der Einlegerinnen und Einleger verbunden. Auch andere Aspekte, wie die internationale Durchsetzbarkeit oder der Einbezug des Interbanken-Geschäfts, könnten problematisch sein. Eine vertiefte Analyse eines solchen Instruments wäre notwendig.
Die Schweiz hat äusserst schnell Verantwortung übernommen und hat es aus eigener Kraft geschafft, die Ausbreitung einer internationalen Finanzkrise zu verhindern, die im schlimmsten Fall für alle grossen Finanzplätze und Volkswirtschaften rund um den Globus sehr kostspielig hätte werden können. Die Ereignisse bezeugen, dass der Schweizer Finanzplatz nach wie vor grundsolide ist. Diese Tatsache wurde auch international breit anerkannt und gewürdigt.
Angesichts der sehr breit diversifizierten Bankenlandschaft mit Finanzinstituten unterschiedlicher Grössen und Geschäftsmodellen ist die Schweiz nach wie vor bestens für den internationalen Wettbewerb und damit für die Zukunft gerüstet. Denn sie verfügt über einen starken Schweizer Franken, politische Stabilität und sehr hohes Bildungsniveau.