Medienmitteilungen
28.06.2022

Bankiervereinigung führt Selbstregulierungen im Bereich «Sustainable Finance» ein

Neue Mindestvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlage- und Hypothekarberatung
  • Mit zwei neuen Selbstregulierungen erlässt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) Mindestvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlage- und Hypothekarberatung.
  • Zum einen regeln die neuen Richtlinien den Einbezug von Nachhaltigkeitspräferenzen und -risiken bei der Anlageberatung und in der Vermögensverwaltung. Zum anderen sehen sie vor, dass Anbieter von Hypotheken im Rahmen der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und damit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes mit Kundinnen und Kunden thematisieren.
  • Die Selbstregulierungen sind für Mitglieder der SBVg verbindlich. Nicht-Mitglieder können sich freiwillig anschliessen. Beide Selbstregulierungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft, wobei verschiedene Übergangsfristen gelten.
  • Mit den neuen Selbstregulierungen stärkt die SBVg die Position des Finanzplatzes im Bereich «Sustainable Finance» und leistet einen wichtigen Beitrag für eine nachhaltige Volkswirtschaft.

Als Dachverband der Banken in der Schweiz engagiert sich die SBVg dafür, dass die Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzprodukte laufend verbessert werden. Dabei spielen eigene Brancheninitiativen eine wichtige Rolle. Eine dieser Brancheninitiativen sind die neuen Selbstregulierungen im Bereich «Sustainable Finance». «Nachhaltigkeit wird künftig integraler Bestandteil in den Beratungsgesprächen mit Kundinnen und Kunden», sagt Jörg Gasser, CEO der SBVg.

Die neuen Richtlinien definieren erstmals verbindliche Vorgaben sowohl für den Einbezug von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in der Anlageberatung und Vermögensverwaltung als auch zur Thematisierung der Energieeffizienz im Rahmen der Hypothekarberatung. «Damit leisten wir als Branche einen sehr konkreten Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele und stehen im Einklang mit der Finanzmarktpolitik des Bundesrats und dem gemeinsamen Ziel, die Schweiz als führenden Standort für Sustainable Finance zu positionieren», ergänzt Jörg Gasser.

Nachhaltigkeit in der Kundenberatung

Die neuen Selbstregulierungen setzen im Beratungsprozess an der Schnittstelle zu den Kundinnen und Kunden an.

  • Anlageberatung und Vermögensverwaltung: Die neuen «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» sind rechtlich an das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) angelehnt. Kundinnen und Kunden werden künftig nach ihren ESG-Präferenzen gefragt und die ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen damit in Einklang gebracht. Zudem bestehen auch Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von ESG-Präferenzen. Die Mitglieder sind im Weiteren verpflichtet, ESG-Themen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater zu integrieren. Indem sie Kundinnen und Kunden kompetent beraten und transparent über nachhaltige Anlagen informieren, leisten die Finanzdienstleister einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Greenwashing. Die neuen, verbindlichen Richtlinien ersetzen den bisherigen «Leitfaden für den Einbezug von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden». In Anlehnung an die neuen SBVg-Richtlinien erarbeitet Swiss Sustainable Finance (SSF) konkrete Umsetzungshilfen. Diese werden Finanzinstitute auch über den Bankensektor hinaus bei der Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Beratung von Privatkunden unterstützen.
  • Immobilienfinanzierung: Die ebenfalls neuen «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» sehen vor, dass Anbieter von Hypotheken in der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes mit Kundinnen und Kunden thematisieren. Dadurch sollen die Kundinnen und Kunden für die Bedeutung energetischer Sanierungen sensibilisiert werden. Im Vordergrund stehen vorerst Privatkundinnen und -kunden mit zu finanzierenden Einfamilien- und Ferienhäusern. Im Rahmen der Beratung zur Immobilienfinanzierung wird künftig der absehbare Erneuerungsbedarf einer Liegenschaft thematisiert werden müssen. Ebenso werden die Kundinnen und Kunden über verfügbare Fördermassnahmen für Gebäudesanierungen informiert und an unabhängige Fachstellen zwecks spezifischer Beratung verwiesen. Zudem verpflichten sich die Mitglieder zu einer regelmässigen Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und Kundenberater zu den Themen langfristige Werterhaltung und Energieeffizienz von Immobilien.

Die Selbstregulierungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft

Die neuen Selbstregulierungen wurden von den Mitgliedern für die Mitglieder der SBVg erarbeitet. Sie sind damit das Ergebnis einer breit abgestützten Zusammenarbeit, hinter dem die Bankbranche steht. Die neuen und für die Mitglieder der SBVg verbindlichen Selbstregulierungen treten per 1. Januar 2023 in Kraft, wobei verschiedene Übergangsfristen gelten, um die nötigen Vorbereitungen zu ermöglichen. Zur Unterstützung bei der Umsetzung bietet die SBVg für die Banken Informationsmaterialien und Fachseminare an. Nicht-Mitglieder können sich ebenfalls freiwillig den Richtlinien anschliessen.

Die neuen Richtlinien werden regelmässig im Hinblick auf die Entwicklungen am Markt evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt.

Sustainable FinanceInsight

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