Selbstregulierungen im Bereich Sustainable Finance
Als Dachverband der Banken in der Schweiz engagiert sich die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) dafür, dass die Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzprodukte laufend verbessert werden. Dabei spielen Brancheninitiativen eine wichtige Rolle. Eine dieser Brancheninitiativen sind die Selbstregulierungen im Bereich Sustainable Finance. Damit werden verbindliche Vorgaben mit Nachhaltigkeitsbezug für die Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie Hypothekarberatung definiert sowie Mindestvorgaben geschaffen. Indem die Themen Nachhaltigkeit respektive ESG (Environmental, Social, Governance) und Energieeffizienz zum integralen Bestandteil der jeweiligen Beratungsgespräche mit Privatkundinnen und -kunden werden, leistet die Branche einen konkreten und wichtigen Beitrag zur Erreichung der Pariser Klimaziele und zur weiteren Stärkung des Finanzplatzes Schweiz als führenden Sustainable Finance Hub.
Die Selbstregulierungen sind für Mitglieder der SBVg verbindlich und in ihrer ersten Fassung seit 2023 in Kraft, wobei es für die Anpassung der bankinternen Prozesse verschiedene Übergangsfristen gibt. Im Hinblick auf die Entwicklungen am Markt werden die Richtlinien regelmässig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt. Dies ist bei den «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» 2024 der Fall gewesen. Nicht-Mitglieder können die Richtlinien auf freiwilliger Basis umsetzen.
Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Die Selbstregulierung im Bereich Anlageberatung und Vermögensverwaltung, die sogenannten «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken und zur Prävention von Greenwashing bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung», ist rechtlich an das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) angelehnt. Kundinnen und Kunden werden nach ihren ESG-Präferenzen gefragt und die ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen damit in Einklang gebracht. Zudem bestehen auch Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von ESG-Präferenzen. Die Mitglieder sind im Weiteren verpflichtet, ESG-Themen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater zu integrieren. Indem sie Kundinnen und Kunden kompetent beraten und transparent über nachhaltige Anlagen informieren, leisten die Finanzdienstleister einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Greenwashing. Mit der Weiterentwicklung der Richtlinien wird zusätzlich der Standpunkt des Bundesrates zur Prävention von Greenwashing im Finanzsektor aus dem Jahr 2022 abgebildet. Das heisst, dass insbesondere klarer geregelt ist, unter welchen Bedingungen Anlagelösungen als nachhaltig bezeichnet werden dürfen.
Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz
Die zweite Selbstregulierung im Hypothekarbereich, die sogenannten «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz», sehen vor, dass Anbieter von Hypotheken in der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes mit Kundinnen und Kunden thematisieren. Dadurch sollen die Kundinnen und Kunden für die Bedeutung energetischer Sanierungen sensibilisiert werden. Im Vordergrund stehen in einem ersten Schritt Privatkundinnen und -kunden mit zu finanzierenden Einfamilien- und Ferienhäusern. Im Rahmen der Beratung zur Immobilienfinanzierung wird unter anderem der absehbare Erneuerungsbedarf einer Liegenschaft thematisiert. Ebenso werden die Kundinnen und Kunden bei Bedarf über verfügbare Fördermassnahmen für Gebäudesanierungen informiert und an unabhängige Fachstellen zwecks spezifischer Beratung verwiesen. Schliesslich stellen unsere Mitglieder eine regelmässige Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater zu den Themen langfristige Werterhaltung und Energieeffizienz von Immobilien sicher.