Selbstregulierungen im Bereich Sustainable Finance

Damit der Schweizer Finanzplatz international eine führende Position im Bereich Sustainable Finance einnehmen und einen effektiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann, hat die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) in den letzten Jahren verschiedene Arbeiten angestossen. Als Dachverband der Banken in der Schweiz engagiert sich die SBVg dafür, dass die Rahmenbedingungen für nachhaltige Finanzprodukte laufend verbessert werden. Dabei spielen Brancheninitiativen eine wichtige Rolle. Eine dieser Brancheninitiativen sind die neuen Selbstregulierungen im Bereich «Sustainable Finance».

Neue Mindestvorgaben für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlage- und Hypothekarberatung

Mit den neuen Richtlinien werden verbindliche Vorgaben mit Nachhaltigkeitsbezug für die Anlageberatung und Vermögensverwaltung sowie Hypothekarberatung definiert. Indem die Themen Nachhaltigkeit respektive ESG (Environmental, Social, Governance) und Energieeffizienz zum integralen Bestandteil der jeweiligen Beratungsgespräche mit Privatkundinnen und -kunden werden, leistet die Branche einen konkreten und wichtigen Beitrag sowohl zur Erreichung der Pariser Klimaziele als auch zur weiteren Stärkung des Finanzplatzes Schweiz als führender «Sustainable Finance Hub».

Beide Richtlinien sind für Mitglieder der SBVg verbindlich und traten am 1. Januar 2023 in Kraft, wobei für die Anpassung der bankinternen Prozesse verschiedene Übergangsfristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf die Entwicklungen am Markt werden die Richtlinien regelmässig evaluiert und bei Bedarf weiterentwickelt. Nicht-Mitglieder können die Richtlinien auf freiwilliger Basis umsetzen. 

Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung

Im Bereich Anlagen und Investitionen hat der Finanzplatz die grösste Hebelwirkung im Hinblick auf «Sustainable Finance». In der Schweiz wurden Ende 2021 gemäss der Swiss Sustainable Finance (SSF) Studie von 2022 CHF 1982,7 Mrd. an nachhaltigen Vermögensanlagen verwaltet. Schweizer Finanzdienstleister bieten seit langer Zeit entsprechende Angebote an.

Die neuen «Richtlinien für die Finanzdienstleister zum Einbezug von ESG-Präferenzen und ESG-Risiken bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung» sind rechtlich an das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) angelehnt. Kundinnen und Kunden werden künftig nach ihren ESG-Präferenzen gefragt und die ihnen angebotenen Produkte und Dienstleistungen damit in Einklang gebracht. Zudem bestehen auch Informations-, Dokumentations- und Rechenschaftspflichten im Zusammenhang mit der Erhebung von ESG-Präferenzen. Die Mitglieder sind im Weiteren verpflichtet, ESG-Themen in die Aus- und Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater zu integrieren. Indem sie Kundinnen und Kunden kompetent beraten und transparent über nachhaltige Anlagen informieren, leisten die Finanzdienstleister einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung von Greenwashing. Die neuen, verbindlichen Richtlinien ersetzen den bisherigen «Leitfaden für den Einbezug von ESG-Kriterien in den Beratungsprozess für Privatkunden».

Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz

Die «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» sehen vor, dass Anbieter von Hypotheken in der Beratung zur Immobilienfinanzierung die langfristige Werterhaltung und somit auch die Energieeffizienz des zu finanzierenden Gebäudes mit Kundinnen und Kunden thematisieren. Dadurch sollen die Kundinnen und Kunden für die Bedeutung energetischer Sanierungen sensibilisiert werden. Im Vordergrund stehen in einem ersten Schritt Privatkundinnen und -kunden mit zu finanzierenden Einfamilien- und Ferienhäusern. Im Rahmen der Beratung zur Immobilienfinanzierung wird künftig der absehbare Erneuerungsbedarf einer Liegenschaft thematisiert werden müssen. Ebenso werden die Kundinnen und Kunden über verfügbare Fördermassnahmen für Gebäudesanierungen informiert und an unabhängige Fachstellen zwecks spezifischer Beratung verwiesen. Zudem verpflichten sich die Mitglieder zu einer regelmässigen Weiterbildung ihrer Kundenberaterinnen und -berater zu den Themen langfristige Werterhaltung und Energieeffizienz von Immobilien.

 

Zu den Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz gibt es verschiedene Fragen, die nachfolgend beantwortet werden:

Läuft der Artikel 4 auf eine GEAK-Pflicht hinaus? 

Nein. Die «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» sagen nichts dazu. Ob der GEAK obligatorisch erklärt werden soll, ist von der Politik zu entscheiden.

Entsteht eine Pflicht für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, in Energieeffizienz zu investieren? 

In den «Richtlinien für Anbieter von Hypotheken zur Förderung der Energieeffizienz» gibt es keine Vorgaben zur Frage, wie die Mittel aus der Hypothek einzusetzen sind. Es obliegt selbstverständlich auch in Zukunft den Kundinnen und Kunden, darüber zu entscheiden, wie sie investieren wollen.

Steigen aufgrund der neuen Richtlinien die Kosten für Hypotheken? 

Wir sehen hier keine Nachteile, sondern nur Vorteile für die Kundinnen und Kunden. Die Bankiervereinigung und ihre Mitglieder wollen eine möglichst hohe Qualität in der Kundenberatung, gerade auch, wenn es um Fragen rund um die Nachhaltigkeit geht. Die Richtlinien legen fest, dass mit den Hypothekarnehmerinnen und -nehmern künftig die Themen Werterhalt und damit verbunden die Energieeffizienz einer Liegenschaft besprochen werden. Wenn die Bank ihre Kreditnehmer in diesem Zuge über verfügbare Fördermittel informiert, sehen wir weder Kosten noch Margen tangiert – sondern vielmehr einen Mehrwert für Kundinnen und Kunden. Der Hypothekarmarkt ist im Übrigen ausgesprochen effizient und hoch kompetitiv, sodass für alle Hypothekarnehmer immer eine breite Auswahl von Anbietern vorliegt.

Expertinnen und Experten

Hans-Ruedi Mosberger
Leiter Sustainable Finance
+41 58 330 62 61
Alannah Beer
Policy Advisor Sustainable Finance
+41 58 330 62 71