Ein Mammutprojekt geht in die nächste Phase
Markus Staub, Leiter Prudenzielle Regulierung, blickt auf den bisherigen Weg des bundesrätlichen Massnahmenpakets zur Bankenstabilität zurück und zeigt auf, was in den nächsten Monaten ansteht.
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Regulierungspakete von der Grösse der «Bankenstabilität» sind selten. Es handelt sich um die mit Abstand wichtigste Baustelle der schweizerischen Bankenregulierung. Die Relevanz ergibt sich aus der thematischen Breite der vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen, der potenziellen Betroffenheit aller Banken sowie den erheblichen betriebs- und volkwirtschaftlichen Auswirkungen der neuen Vorgaben.
Im April hat der Bundesrat einerseits seine Beschlüsse zur Verordnungsstufe (Eigenmittelverordnung) und anderseits seine Botschaft zur kapitalmässigen Behandlung ausländischer Beteiligungen systemrelevanter Banken (Massnahme 15) vorgelegt. Mit anderen Worten: Während die Massnahmen auf Verordnungsstufe weitgehend abgeschlossen sind, befindet sich erst eine Massnahme des ganzen Pakets in der parlamentarischen Beratung. Diese Etappierung ist für das Dossier «Bankenstabilität» leider typisch und erschwert eine ganzheitliche Beurteilung der ökonomischen Auswirkungen und Kosten.
Gerade auf der Verordnungsstufe, wo es beispielsweise um Bewertungsfragen oder Informationspflichten geht, waren sich Finanzsektor und breite Teile der Realwirtschaft einig: Die ursprünglich vorgesehenen Massnahmen wären deutlich über das Ziel hinausgeschossen und hätten die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Banken ernsthaft gefährdet. Es ist erfreulich, dass der Bundesrat diesen Bedenken in wesentlichen Punkten Rechnung getragen hat.
Der Bundesrat hat zudem entschieden, Verbesserungen an den AT1-Kapitalinstrumenten (Additional Tier 1) aufzuschieben, um internationale Entwicklungen abzuwarten. Die Branche ist mit dem Bundesrat einig, dass AT1-Kapitalinstrumente, die im Krisenfall Verluste absorbieren und damit einen bedeutenden Mehrwert in der Stabilisierungsphase einer Bank leisten können, international abgestimmt sein müssen.
Mit Blick nach vorn stehen zwei weitere Meilensteine des Bundes im Zentrum: Erstens soll im August die Vernehmlassung zu den verbleibenden Massnahmen auf Gesetzesstufe eröffnet werden. Dabei wird es um eine Vielzahl von Themen, insbesondere aus den Bereichen Corporate Governance und Recovery & Resolution gehen. Im Grundsatz unterstützen wir sowohl die Einführung eines Verantwortlichkeitsregimes (Senior Managers Regime) als auch die Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit systemrelevanter Institute. Gleichzeitig legen wir weiterhin grossen Wert darauf, dass die Massnahmen verhältnismässig sind und den unterschiedlichen Ausgangslagen der Banken angemessen Rechnung tragen.
Zweitens wird sich eine weitere Vernehmlassung mit Fragen der Liquidität, spezifisch der Liquiditätsversorgung in der Krise, befassen. Gerade vor dem Hintergrund der Credit-Suisse-Krise, in der Liquiditätsaspekte eine Schlüsselrolle gespielt haben, unterstützen wir entsprechende Verbesserungen ausdrücklich. Im digitalen Zeitalter, in dem Bank-Runs mit hoher Dynamik stattfinden können, ist ein zuverlässiger und unkomplizierter Zugang zur Liquidität der Nationalbank von zentraler Bedeutung. In diesem Zusammenhang befürworten wir auch explizit die Überführung der staatlichen Ausfallgarantie (Public Liquidity Backstop) in ordentliches Recht. Bei allen Liquiditätsthemen wird es entscheidend sein, einen hinreichenden Grad an Proportionalität sowie eine bestmögliche Entstigmatisierung staatlicher Liquiditätshilfe zu erreichen.
Insgesamt befindet sich das Grossprojekt «Bankenstabilität» an einem interessanten Punkt: Einzelne Massnahmen sind beschlossen und werden bereits demnächst in Kraft treten. Der Grossteil des Pakets wird hingegen erst ab Sommer in die Vernehmlassung gehen und über die nächsten Jahre den ordentlichen parlamentarischen Prozess durchlaufen. Die Schweizerische Bankiervereinigung wird sich auch in der bevorstehenden Phase der Vernehmlassungen weiterhin mit Nachdruck für wirksame, glaubwürdige und verhältnismässige Lösungen einsetzen. Leitmotiv bleibt die richtige Balance zwischen Systemstabilität und Wettbewerbsfähigkeit.