Wie steht die Zukunft mit der JUSO-Initiative?
Mit ihrer Idee einer Steuer von 50 % auf Schenkungen und Erbschaften über 50 Millionen Franken gefährden die Jungsozialisten den Wohlstand und die Attraktivität der Schweiz. Dies betrifft uns alle!
Social Bookmarks
Am 30. November stimmen wir über eine Volksinitiative mit dem Titel «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» ab. Hinter diesem verlockenden Titel verbirgt sich die jüngste Idee der JUSO, die im Glauben unser Land zu bereichern, es in die Armut treibt.
Es ist schwer zu verstehen, was ein Vermögen von 50 Millionen Franken oder mehr bedeutet. Man stellt sich Bündel von Banknoten und vielleicht ein paar Goldbarren vor. Dabei könnte man die Sonderausgabe des Magazins Bilanz «Die 300 Reichsten der Schweiz» lesen, um festzustellen, dass diese sehr vermögenden Personen vor allem Unternehmer sind. Und diese besitzen in erster Linie ihr eigenes Unternehmen.
Nehmen wir einmal ein Unternehmen im Wert von 2 Milliarden Franken: Beim Tod seines Eigentümers beziehungsweise seiner Eigentümerin oder vorher im Falle einer Schenkung müssten seine neuen Besitzer fast eine Milliarde Franken Steuern zahlen! Mit welchem Geld? Sie wären in den meisten Fällen gezwungen, das Unternehmen ganz oder teilweise zu verkaufen oder zu liquidieren. Dabei könnten tausende Arbeitsplätze, umfassendes Wissen, geistiges Eigentum und der Stolz einer Region verloren gehen oder ins Ausland abwandern. Stark davon betroffen wären zudem die verschiedenen Zulieferer sowie die lokalen Geschäfte, die die Mitarbeitenden als Kundschaft verlieren würden.
Natürlich werden die Betroffenen nicht einfach in der Schweiz bleiben und zusehen, wie ihr Lebenswerk, ja sogar das Werk mehrerer Generationen zerstört wird. Wird die Initiative angenommen, werden sie die Schweiz verlassen, wie viele von ihnen bereits angekündigt haben. Professor Brülhart von der Universität Lausanne, der von der Eidgenössischen Steuerverwaltung beauftragt wurde, kommt zudem zum Schluss, dass 77 % bis 93 % des betroffenen Steuersubstrats ins Ausland abwandern würden. Anstatt also zusätzliche Steuereinnahmen in der Höhe von 2,5 bis 5 Milliarden Franken zu generieren, könnte die Initiative nach Schätzungen des Bundesrats zu Steuerausfällen von 2,8 bis 3,5 Milliarden Franken pro Jahr führen. Und wer soll dann diese Lücke stopfen? Diejenigen, die hierbleiben.
Um diese Abwanderung zu verhindern, haben die Initianten Massnahmen zur Verhinderung der Steuervermeidung vorgesehen, die sie rückwirkend anwenden wollten, da sie ab dem Zeitpunkt der Abstimmung gelten sollten. In seiner Botschaft zur Initiative (S. 25) hat der Bundesrat jedoch klargestellt, dass diese Massnahmen nicht rückwirkend gelten und erst mit Inkrafttreten der Ausführungsgesetze, spätestens drei Jahre nach der Abstimmung, Anwendung finden würden. Er schliesst auch die Einführung einer Wegzugssteuer aus, da eine Person die Schweiz aus anderen als steuerlichen Gründen verlassen kann.
Allein die Existenz dieser Initiative hat die Planbarkeit und Attraktivität der Rahmenbedingungen in der Schweiz bereits herausgefordert. Es wäre gut, wenn diese bei der kommenden Abstimmung am 30. November wiederhergestellt würden.
Über den Autor