BFSA: Neuartiges Abkommen mit grosser Wirkung
Mit dem Berne Financial Services Agreement (BFSA) erhalten Schweizer Finanzdienstleister ab 2026 besseren Zugang zum britischen Markt – und ein Modell für weitere bilaterale Marktzugangsabkommen.
Social Bookmarks
Das BFSA wurde am 21. Dezember 2023 von der Schweiz und dem Vereinigten Königreich unterzeichnet und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Mit diesem Abkommen schaffen beide Staaten eine neuartige Form des gegenseitigen Marktzugangs für die Bereiche Vermögensverwaltung, Wertpapierdienstleistungen, Versicherung, Asset Management und Finanzmarktinfrastrukturen. Grundlage ist die gegenseitige, ergebnisorientierte Anerkennung des jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmens.
Neue Chancen für Finanzdienstleister in der Schweiz
Konkret haben Finanzdienstleister in der Schweiz neu die Möglichkeit, grenzüberschreitende Wertpapierdienstleistungen für professionelle und wohlhabende Kundinnen und Kunden mit einem Vermögen von mehr als 2 Millionen Britischen Pfund im Vereinigten Königreich zu erbringen. Für diese Tätigkeiten ist keine zusätzliche Autorisierung durch britische Behörden mehr erforderlich. Das reduziert administrative Hürden und erleichtert den Markteintritt. Für Schweizer Banken bedeutet dies einen strategischen Vorteil gegenüber Wettbewerbern, die weiterhin komplexe Zulassungsverfahren durchlaufen müssen. Dieser Schritt schafft zugleich eine neue Balance im bilateralen Verhältnis: Für britische Banken ist die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit in der Schweiz bereits heute weitgehend möglich. Mit dem BFSA wird nun auch der umgekehrte Weg geöffnet.
Von den neuen Erleichterungen profitieren in der Schweiz insbesondere Banken, Wertpapierhäuser, Verwalter von Kollektivvermögen, Fondsleitungen und Vermögensverwalter, also Bereiche, für die der grenzüberschreitende Zugang zum britischen Markt besonders wichtig ist. Doch auch für den Schweizer Finanzplatz als Ganzes ist dieses Abkommen von grosser Bedeutung: Rund 45,5 Prozent der in der Schweiz verwalteten Vermögen – etwa 4’200 Milliarden Schweizer Franken – stammen von ausländischen Kundinnen und Kunden. Neben der EU entfällt ein wesentlicher Teil davon auf das Vereinigte Königreich. Das BFSA trägt somit dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu sichern und auszubauen sowie die Wertschöpfung, die Steuereinnahmen und die Beschäftigung im Inland zu stärken.
Ein Rahmenwerk mit Entwicklungspotenzial
Neben den unmittelbaren Marktzugangserleichterungen besitzt das BFSA eine klare strategische Dimension. Es wurde bewusst so konzipiert, dass es pragmatisch aktualisiert und weiterentwickelt werden kann. Die beiden Vertragsparteien haben dafür transparente Verfahren geschaffen. Damit bestehen realistische Perspektiven, zusätzliche Sektoren – etwa digitale Finanzdienstleistungen oder neue Marktinfrastrukturen – in den Geltungsbereich des Abkommens einzubeziehen. Zudem ebnet das BFSA den Weg für eine engere Zusammenarbeit in zentralen Finanzplatzthemen wie Sustainable Finance oder technologischen Innovationen. Ergänzt wird dies durch eine verstärkte regulatorische und aufsichtsrechtliche Kooperation, die Systemstabilität, Integrität und den Kundenschutz gewährleistet.
Anforderungen kennen, Chancen nutzen
Für Schweizer Banken ergeben sich daraus konkrete Anforderungen. Die erleichterte Marktöffnung ersetzt nicht die Notwendigkeit, regulatorische Vorgaben sorgfältig umzusetzen. Dazu gehören eine rechtzeitige Registrierung im Vereinigten Königreich, die Anpassung interner Prozesse sowie die Einhaltung spezifischer Melde- und Offenlegungspflichten. Auch die korrekte Organisation des grenzüberschreitenden Geschäfts bleibt zentral.
Mit dem BFSA ist ein Rahmenwerk entstanden, das über den bilateralen Austausch hinausweist und internationale Signalwirkung entfaltet: Es zeigt, dass es im Bereich des Marktzugangs Raum für robuste und praktikable Lösungen gibt, die über herkömmliche Ansätze hinausgehen, vorausgesetzt die jeweiligen Rechts- und Aufsichtsrahmen sind ausreichend kompatibel. In diesem Sinne ist das BFSA auch eine zukunftsweisende Blaupause für weitere bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und anderen interessierten Staaten.