VSB 27: Revidierte Standesregeln zur Geldwäschereibekämpfung ab 2027
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) hat die Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken (VSB) überarbeitet. Die neue Fassung (VSB 27) passt unter anderem die bestehenden Regeln zur Feststellung der Kontrollinhaberinnen und Kontrollinhaber sowie, Formulare und Dokumentationspflichten an und trägt digitalen Geschäftsprozessen stärker Rechnung. Sie tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
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Die VSB ist ein wesentlicher Bestandteil des schweizerischen Dispositivs zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Sie regelt insbesondere die Pflichten der Banken bei der Identifizierung der Vertragspartei sowie bei der Feststellung der Kontrollinhaberinnen und Kontrollinhaber und der wirtschaftlich berechtigten Personen. Die VSB 27 wurde in enger Zusammenarbeit mit der Branche überarbeitet. Sie berücksichtigt neue gesetzliche und regulatorische Anforderungen, die internationalen Standards der Financial Action Task Force (FATF) sowie Erkenntnisse aus der Praxis.
Das ändert sich mit der VSB 27
- Kontrollinhaberinnen und Kontrollinhaber: Die Vorgaben werden im Einklang an die FATF-Standards weiterentwickelt. Bestehen Hinweise darauf, dass eine Gesellschaft trotz massgeblicher Kapital- oder Stimmbeteiligungen durch andere Personen auf andere erkennbare Weise kontrolliert wird, müssen Banken diese Verhältnisse abklären.
- Formulare und Dokumentation: Die Formulare werden punktuell angepasst. Bei Kontrollinhaberinnen und Kontrollinhabern ist neu der Wohnsitz statt der vollständigen Wohnsitzadresse zu erfassen. Zudem werden im Formular K künftig das Geburtsdatum und die Nationalität erhoben.
- Stiftungen: Auch bei nicht operativ tätigen Stiftungen mit ideellem Zweck ist grundsätzlich ein Formular S einzuholen. Für bestimmte Angaben gelten begründete Ausnahmen.
- Digitalisierung: Digitalen Geschäftsprozessen wird verstärkt Rechnung getragen. Dies betrifft insbesondere die elektronische Übermittlung und Aufbewahrung von Formularen sowie die Möglichkeit, Erklärungen in einer Form abzugeben, die den Nachweis durch Text ermöglicht.
- Rechtssicherheit: Weitere Anpassungen betreffen unter anderem Ausnahmeregelungen, die Wiederaufnahme von Geschäftsbeziehungen sowie die Prüf- und Verfahrensbestimmungen.
Die VSB 27 tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die bisherige VSB 20. Die Übergangsbestimmungen sehen eine Frist von vier Monaten vor. Damit sollen die revidierten Vorgaben rechtzeitig mit Blick auf die bevorstehende FATF-Länderprüfung umgesetzt werden. Die VSB 27 wird auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch publiziert. Der dazugehörige Kommentar erscheint zunächst auf Deutsch, Französisch und Italienisch; die englische Fassung folgt zeitnah.