«Wir wollen kein Szenario Luxemburg für Digitalwährungen»
Der Bundesrat will mit einer Anpassung des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) klare Regeln für Stablecoins schaffen. Unser Verband hat dazu Stellung genommen. Martin Hess, Chefökonom und Gesamtprojektleiter Digitale Währungen, und Natalie Graf, Senior Legal Counsel und Koordinatorin der Vernehmlassungsantwort, ordnen die Vorlage ein und erklären, warum es nicht nur um Technologie, sondern um die Zukunft des Finanzplatzes geht.
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Natalie Graf und Martin Hess erläutern die wichtigsten Aspekte der SBVg Position zur Stablecoin Regulierung.
Die Schweiz galt lange als «Crypto Nation». Nun legt der Bundesrat neue Regeln für Stablecoins vor. Martin Hess, warum ist das gerade jetzt so wichtig?
Martin: Weil sich der internationale Wettbewerb dramatisch verschärft hat. Wir hatten in der Schweiz mit dem DLT-Gesetz von 2021 zwar früh einen international einzigartigen Meilenstein. Aber der eigentliche «Game Changer» fand kürzlich in den USA statt: Mit dem «GENIUS Act» haben die Vereinigten Staaten erstmals klare, bundesweite Gesetzesregeln für Stablecoins geschaffen. Das verspricht Rechtssicherheit für den US-Dollar-Raum und zeigt anderen Jurisdiktionen, dass die USA keine grundsätzlichen Einwände gegen Stablecoins mehr haben. Die Schweiz muss aufpassen, dass sie hier nicht ins Hintertreffen gerät. Unsere Institute brauchen exzellente Rahmenbedingungen, um im globalen Standortwettbewerb mithalten zu können.
Natalie, du hast auf Seiten der SBVg die Positionierung zur Vernehmlassung zur Änderung des FINIG koordiniert. Wie beurteilt ihr den Vorschlag des Bundesrates in diesem zentralen Punkt?
Natalie: Genau hier setzen wir mit unserer Stellungnahme zur Schweizer Vorlage an. Wir begrüssen, dass der Bundesrat die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz im Bereich der Stablecoins stärken will. Aber der aktuelle Entwurf hat einen Haken: Er würde Schweizer Banken faktisch dazu zwingen, eine Tochtergesellschaft als Zahlungsmittelinstitut zu gründen, wenn sie Stablecoins herausgeben wollen.
Warum ist das für die Banken ein Problem?
Natalie: Es schafft unnötige Bürokratie ohne mehr Sicherheit. Banken sind bereits umfassend reguliert und erfüllen die höchsten Anforderungen. Wenn eine Bank heute Kredite vergeben oder Einlagen entgegennehmen darf, sollte sie auch wertstabile kryptobasierte Zahlungsmittel, also Stablecoins, direkt unter der Banklizenz herausgeben dürfen. In der EU ist das möglich. Eine Auslagerungspflicht für Schweizer Banken wäre ein Wettbewerbsnachteil, der nur Komplexität, aber keinen Mehrwert bringt.
Gibt es denn bereits konkrete Anwendungsfälle für Stablecoins, oder ist das noch Zukunftsmusik?
Martin: Das ist keine Zukunftsmusik, das ist Gegenwart. Die Technologie funktioniert und die Verbreitung von Stablecoins steigt rasch. Anwendungsfälle sind real, und sie entstehen oft schneller, als wir denken. Schauen wir nach Deutschland: Das regulierte e-money Institut AllUnity hat vor wenigen Tagen die Lancierung eines Schweizer Franken Stablecoins angekündigt. Diese Ankündigung ist kein Zufall, sondern eine gezielte strategische Positionierung, im Wissen, dass die Schweiz mit der Regulierungsthematik auf diesem Gebiet beschäftigt ist. Stablecoins werden zunehmend für andere Geschäfte als auf Kryptobörsen verwendet.
Innovation ist das eine, Sicherheit das andere. Die SBVg fordert in der Stellungnahme auch «Stresstests». Was ist damit gemeint?
Natalie: Die mit der Emission von Stablecoins verbundenen Risiken müssen umfassend analysiert und adressiert werden. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung der Wertstabilität von Stablecoins, die Wahrung der Finanzmarktstabilität und das Risiko der Disintermediation. Wenn neue Anbieter, also Zahlungsmittelinstitute, im grossen Stil Gelder einsammeln, könnte das zu einer Disintermediation führen. Das heisst: Geld fliesst von den Bilanzen der traditionellen Banken ab hin zu diesen neuen Akteuren. Was bedeutet dies für die Kreditfinanzierung? Was passiert in einer Krise? Sind diese Gelder dort sicher? Bevor wir die Tore weit öffnen, fordern wir eine fundierte Regulierungsfolgenabschätzung mit Stresstests, um die Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität zu prüfen.
Martin: Das von Natalie genannte Disintermediationsrisiko ist real. Es existiert für CHF-Stablecoins aber unabhängig davon, in welchem Land der Franken ausgegeben wurde. Ohne angepasste Regulierung in der Schweiz wird alleine im Ausland über dieses Risiko entschieden.
Ein weiterer technischer Punkt in der Vernehmlassungsantwort betrifft den Kundenschutz und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG). Worum geht es da?
Natalie: Das FIDLEG regelt die Erbringung von Finanzdienstleistungen in Bezug auf Finanzinstrumente wie beispielsweise Aktien oder Fonds. Die in der Vorlage neu explizit geregelten Stablecoins dienen aber primär Zahlungszwecken und sind keine Anlageprodukte. Wenn wir sie dem FIDLEG unterstellen, wecken wir bei Kunden falsche Erwartungen und schaffen bürokratische Hürden, die am Ziel vorbeischiessen und in der Praxis kaum bewältigbar sind. Was wir aber befürworten, ist Transparenz: Die Pflicht eines Stablecoin-Emittenten zur Veröffentlichung eines «Whitepapers», also eines Informationsblattes für Nutzerinnen und Nutzer, ist sinnvoll und internationaler Standard.
Zum Abschluss der Blick in die Zukunft. Was passiert, wenn die Schweiz diese Regulierung nicht optimal hinbekommt?
Martin: Dann droht uns das, was ich das «Szenario Luxemburg» nenne. Ich erinnere an das Fondsgeschäft. Das Geschäft wird in dem Land betrieben, in dem die Rahmenbedingungen besser sind. Ab den 1980er Jahren war dies zugunsten von Luxemburg gekippt. Auch die Emission von Anleihen ist aus der Schweiz abgewandert. Wollen wir dasselbe bei digitalen Währungen erleben, gerade jetzt, wo die USA mit dem GENIUS Act vorpreschen?
Wir müssen nun die Weichen so stellen, dass die Wertschöpfung in der Schweiz bleiben kann. Dafür brauchen wir eine kluge Regulierung, die Innovation ermöglicht und etablierten Banken keine unnötigen Steine in den Weg legt.