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19.03.2026

Schweizer Banken bei der Umsetzung der Selbstregulierung in der Vermögensverwaltung auf Kurs

Die heute veröffentlichte Studie zur Umsetzung der ESG-Richtlinien (Environment, Social, Governance) in der Vermögensverwaltung, durchgeführt von der Hochschule Luzern (HSLU) im Auftrag der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), zeigt ein klares Bild: Die Schweizer Banken haben die ESG-Richtlinien in der Vermögensverwaltung weitgehend umgesetzt und fest in ihre Prozesse, Beratung und Angebote integriert. Gleichzeitig nehmen insbesondere kleinere Banken die Anforderungen als komplex wahr und sind entsprechend gefordert. Deutlich wird zudem, dass die Ausbildung der Kundenberatenden, die Kundenklassifizierung und das Nachhaltigkeitsreporting anspruchsvoll bleiben.

Gemäss der neuen Studie der HSLU zur Umsetzung der ESG-Richtlinien in der Vermögensverwaltung hat die grosse Mehrheit der Banken – 86 Prozent – die erste Fassung der Selbstregulierung für die Vermögensverwaltung bereits vollständig umgesetzt. Gleichzeitig treiben viele Institute die Weiterentwicklung aktiv voran: 42 Prozent erfüllen die weiterentwickelte Richtlinie bereits vollständig, weitere 42 Prozent befinden sich in der Umsetzung. 85 Prozent der Banken wenden die ESG-Richtlinien direkt an. Die übrigen 15 Prozent orientieren sich an den EU‑Vorgaben, die von der Schweizer Selbstregulierung als gleichwertige Alternative anerkannt sind. Entgegen einer generellen Zurückhaltung bei regulatorischen Auflagen betrachtet die Mehrheit der befragten Institute die Selbstregulierung als Chance, Prozesse, Beratung und Produktangebot weiterzuentwickeln. Zugleich nehmen vor allem kleinere Banken die Anforderungen als komplex wahr und sind entsprechend gefordert.

Nachhaltigkeit im Anlagegeschäft fest verankert

Nachhaltigkeit ist im Anlagegeschäft klar etabliert, insbesondere bei grösseren Instituten: 52 Prozent von ihnen messen nachhaltigen Anlagekriterien eine hohe strategische Priorität bei. Bei mittleren und kleineren Banken fällt diese Gewichtung tiefer aus, was auf unterschiedliche Strukturen, Geschäftsmodelle und Ressourcen hinweist. Insgesamt bestätigt die Studie jedoch, dass Nachhaltigkeit zu einem integralen Bestandteil der Vermögensverwaltung geworden ist. Trotz teils deutlicher Unterschiede in Tiefe und Ausgestaltung der Angebote hat sich in der Branche das Bewusstsein durchgesetzt, dass ESG‑Faktoren für den Anlageerfolg relevant sind. Entsprechend werden ESG-Anlagelösungen heute häufiger angeboten als konventionelle Produkte.

Die Erhebung der ESG‑Präferenzen erfolgt bei den meisten Banken bewusst einfach: 58 Prozent nutzen ein oder zwei Fragen, um die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kundinnen und Kunden zu erfassen. Diese lassen sich zielführend und effizient in Kundengespräche – und auch in bestehende bankinterne Systeme –integrieren. 67 Prozent der Banken bieten ihren Kundinnen und Kunden eine Auswahl an unterschiedlichen ESG-Profilen an, wobei grosse Banken dies wegen des damit verbundenen Aufwands häufiger machen als mittlere und kleine. Kundenberatende haben einen grossen Einfluss auf Klassifizierung und Profilzuordnung: 73 Prozent der Banken stufen diesen als wesentlich ein. Das unterstreicht die Bedeutung einer einheitlichen und fundierten Ausbildung der Kundenberatenden, einem Kernanliegen der Selbstregulierung.

Ausbildung und Reporting als zentrale Hebel

Trotz klarer Fortschritte bleibt die Ausbildung der Mitarbeitenden eine zentrale Herausforderung für die Banken. Nachhaltigkeitsthemen sind in der Beratung bei vielen Instituten zwar fest verankert, erfordern angesichts der dynamischen Entwicklungen im ESG-Umfeld jedoch laufende Aktualisierungen. Dementsprechend stufen 79 Prozent die Ausbildung ihrer Mitarbeitenden als anspruchsvoll ein.

Besonderer Handlungsbedarf besteht beim Nachhaltigkeitsreporting. Die Informationen müssen klar, transparent und verständlich aufbereitet werden. Fehlende einheitliche Standards führen dabei zu einem deutlich höheren Aufwand als beim klassischen Finanzreporting. Dennoch zeichnet sich ab, dass sich das Nachhaltigkeitsreporting zunehmend als Branchenstandard etabliert.

Weiterentwicklung bleibt entscheidend

Die Studienergebnisse zeigen, dass die Banken in der Schweiz deutliche Fortschritte bei der Integration von ESG‑Standards erzielt haben und den Transformationsprozess aktiv mitgestalten. Die ESG‑Richtlinien sind breit verankert und leisten einen wirksamen Beitrag zur Vermeidung von Greenwashing. Die Branche ist damit gut aufgestellt. Nun kommt es auch auf die Kundinnen und Kunden an: Sie können ihre ESG-Präferenzen bei der Wahl ihrer Bank und ihrer Anlagelösung bewusst berücksichtigen. Gleichzeitig bleibt die Weiterentwicklung von Know‑how, Klassifizierungsprozessen und des Reportings entscheidend, um nachhaltige Finanzdienstleistungen weiter zu stärken.

August Benz, Leiter Transformation & International:
«Die Umsetzung der Selbstregulierung ist in der Branche weit fortgeschritten. Die Banken haben gezeigt, dass sie die komplexen Anforderungen effektiv und vergleichsweise schnell umsetzen können. Jetzt braucht es Zeit, damit diese Massnahmen ihre Wirkung entfalten können. Die Institute haben erhebliche Ressourcen investiert – dieser Einsatz sollte nicht durch unnötige staatliche Regulierungen infrage gestellt werden.»

Über die Studie

Die Studie der HSLU zur Umsetzung der ESG-Richtlinien in der Vermögensverwaltung beschreibt den Status quo der Umsetzung der ESG-Richtlinien in der Vermögensverwaltung von Banken in der Schweiz per 30. September 2025. Die Konzeption der Umfrage und die Auswertung der Studie erfolgten im Auftrag der SBVg. Im Zeitraum vom 15. Oktober bis 30. November 2025 wurden die Mitgliedsinstitute durch die SBVg zur Teilnahme an einer digitalen Umfrage eingeladen. 89 Banken haben die Umfrage vollständig beantwortet. Grosse Banken (Bilanzsumme > CHF 17 Mrd.) sind mit einer Teilnahmequote von 87 Prozent sehr stark vertreten, mittlere Banken mit 60 Prozent gut vertreten. Bei den kleinen Banken (< CHF 1 Mrd.) ist die Repräsentativität mit 13 Prozent deutlich geringer. Die Umfrage fokussierte auf die Umsetzung der ESG-Richtlinien in der Vermögensverwaltung. Banken ohne Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsgeschäft wurden exkludiert.

ESG-Richtlinien in der Vermögens-verwaltung

Die ESG-Richtlinien ergänzen als freie Selbstregulierung das Finanzdienstleistungsgesetz. Zum Schutz der Kundinnen und Kunden vor Greenwashing werden den Banken Pflichten am Point-of-Sale auferlegt, z.B. zu Aufklärung, Information, Präferenzerhebung und Dokumentation. Seit dem 1. Januar 2024 gelten einheitliche Minimalstandards, die 2025 um eine Nachhaltigkeits- und ESG-Definition erweitert wurden, um den Standpunkt des Bundesrates zur Prävention von Greenwashing im Finanzsektor zu berücksichtigen. Die aktualisierte Version ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

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