Schweizerische Bankiervereinigung lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Kapitalverschärfung ab und fordert sorgfältige Prüfung tragfähiger Alternativen
In ihrer Stellungnahme lehnt die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bankengesetzes und der Eigenmittelverordnung zur Unterlegung ausländischer Beteiligungen im Stammhaus systemrelevanter Banken ab. Die SBVg fordert stattdessen eine verhältnismässige, zielgerichtete und international abgestimmte Regulierung. Zudem verlangt sie eine sorgfältige Prüfung tragfähiger Alternativen zur vorgeschlagenen Maximalvariante sowie eine Gesamtsicht auf alle geplanten Massnahmen, um unnötige Belastungen für den Finanzplatz und die Realwirtschaft zu vermeiden. Ziel ist es, die Systemstabilität zu stärken und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz zu sichern.
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Die Credit Suisse-Krise war primär das Resultat von Management, Kontroll- und Governance-Versagen und nicht von zu tiefen Kapitalanforderungen. Diese bereits bestehenden und im internationalen Vergleich hohen Anforderungen wurden zudem durch weitreichende regulatorische Konzessionen über viele Jahre substanziell gesenkt. Es ist völlig ausreichend, solche Konzessionen künftig zu vermeiden.
Internationale Abstimmung statt regulatorischer Alleingänge
Die Kapitalanforderungen in der Schweiz gehören bereits heute zu den strengsten weltweit. Entscheidend ist deshalb eine verhältnismässige, zielgerichtete und international abgestimmte Regulierung ohne zusätzliche, nur für die Schweiz geltende Verschärfungen («Swiss Finish»).
Zwar hält der Bundesrat fest, dass faktisch nur die UBS direkt von der vorgeschlagenen Kapitalverschärfung betroffen wäre. Die massive Massnahme hätte jedoch weitreichende Folgen: Sie würde zu höheren Kosten und möglichen Einschränkungen bei internationalen und nationalen Bankdienstleistungen führen und das Auslandsgeschäft für Banken in der Schweiz verteuern. Dadurch entstünde ein struktureller Standortnachteil, der nicht nur international tätige Banken betrifft, sondern den gesamten Finanzplatz schwächt und die Schweizer Realwirtschaft belastet.
Der Bundesrat plant, für die Eigenmittelunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften ausschliesslich hartes Kernkapital (CET1) zuzulassen. Damit geht er deutlich über seinen eigenen Vorschlag aus dem Jahr 2024 hinaus und widerspricht sowohl den Basler Standards als auch der internationalen Praxis. Nach heutigem Recht gelten sowohl CET1 als auch AT1 als Kapital, das Verluste absorbieren kann. Der geplante Ausschluss von AT1 ist daher sachlich nicht nachvollziehbar.
Alternativen prüfen und Gesamtwirkung berücksichtigen
Im Erläuterungsbericht des Bundesrates werden andere Lösungsansätze zur gewählten Maximalvariante ausschliesslich mit qualitativen Argumenten verworfen. Die SBVg fordert deshalb erneut, tragfähige Alternativen sorgfältig zu prüfen und diese mit einer vollständigen und quantifizierten Kosten-Nutzen-Analyse sowie einer transparenten Darstellung der geprüften Varianten in der Botschaft zu unterlegen. Dabei muss klar aufgezeigt werden, wie wirksam jede Option zur Risikominderung ist und welche gesamtwirtschaftlichen Kosten sie verursacht.
Der vorgesehene Vollabzug ausländischer Beteiligungen vom CET1 würde – vor allem in Kombination mit weiteren Kapitalmassnahmen des Gesamtpakets – die bereits strengen Anforderungen der Schweiz zusätzlich und leichtfertig verschärfen. Um Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und unnötige Mehrbelastungen zu vermeiden, braucht es deshalb eine Gesamtsicht auf alle geplanten Kapitalmassnahmen. Dies wird auch in zahlreichen Stellungnahmen, insbesondere aus der Realwirtschaft, gefordert.
Die vollständige Stellungnahme (Deutsch) sowie die Zusammenfassung der Stellungnahme/Position der SBVg (Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch) finden Sie hier.