Meinungen
25.09.2020

Distributed Ledger Technology – Die Schweiz als Vorreiterin

Heute hat das Parlament die Schweiz auch auf Gesetzesstufe zu einem globalen DLT-Leader gemacht. Warum ist dem so? Und was bedeutet die Vorlage für andere Chancen-Felder? Ein Erklärungsversuch.
Beitrag vonSimon Ruesch

Die Vorlage: eine Chancen-Regulierung!

Die heute vom Parlament verabschiedete Vorlage schafft endlich Rechtssicherheit für Anwendungen der Distributed Ledger Technology (DLT) im Finanzbereich. Sie eröffnet die Chance, dass sich die Schweiz als ein führender Standort für DLT-Unternehmen weiterentwickeln kann. Gleichzeitig gewährleistet sie die Integrität sowie die gute Reputation des Finanz- und Wirtschaftsplatzes Schweiz. Damit erlaubt sie die Fortführung, gar die Intensivierung der Arbeiten an zahlreichen vielversprechenden Projekten.

Die Anwendung der DLT wird in der Finanzindustrie zum Beispiel bei der Tokenisierung von Vermögenswerten für den Handel (Swiss Digital Exchange – SDX) oder auch im Trade Finance geprüft. Trade Finance ist ein äusserst Papier-lastiges und klassisches Zug-um-Zug-Geschäft. Der traditionelle Prozess ist durch die vielen involvierten Parteien, welche sich i.R. nicht kennen, stark verlangsamt. Die Transaktionsdauer wird durch den Einsatz der DLT massiv reduziert.

Was ist ein Token?

Unter einem Token versteht man im Zusammenhang mit der DLT die digitale Abbildung eines Vermögenswertes inklusive der mit diesem verbundenen Rechten und Pflichten. Diese Abbildung erfolgt oft auf einer spezifischen Ausprägung der DLT, der Blockchain, die wiederum nichts anderes als die kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, «Blöcke», ist, die mittels kryptographischer Verfahren miteinander verkettet und verschlüsselt sind. Die FINMA (LINK) unterscheidet zwischen Zahlungs-Token (z.B. Bitcoin), Nutzungs-Token (Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung) und Anlage-Token (Aktien, Obligationen, Derivate oder auch Immobilien und andere Sachwerte, wie z.B. Kunst)

Schaffung von Rechtssicherheit in bestehenden Rechtsstrukturen

Mit der DLT-Vorlage wurde kein separates «DLT-Gesetz» geschaffen, sondern es wurden gezielte punktuelle Anpassungen in bestehenden Rechtsstrukturen, insbesondere beim Wertpapierrecht, beim Finanzmarktinfrastrukturgesetz und beim Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vorgenommen. Dies erlaubt, eine sich in rasanter Entwicklung befindenden Technologie bei Bedarf flexibel in den Schweizer Rechtsrahmen zu integrieren.

Dank der DLT-Vorlage wurde Rechtssicherheit in zahlreichen, für die Finanzindustrie zentralen Bereichen geschaffen: Unter anderem wird sichergestellt, dass das Geldwäscherei- und das Finanzdienstleistungsgesetz auch für DLT-Marktteilnehmer gelten und diese, dank Anpassungen im Finanzmarktinfrastrukturgesetz, regulatorisch und aufsichtsrechtlich integriert werden. Auch wird mit Anpassungen am Wertpapierrecht dafür gesorgt, dass die als Register-Wertrechte ausgestalteten Anlage-Token eine «wertpapier-ähnliche» Funktion erfüllen können. Dank der Anpassung des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts besteht zudem neu für Token ein Aussonderungsanspruch.

Rechtssicherheit dank folgenden Anpassungen

  • Getreu dem Grundsatz «same business, same rules» und mit Blick auf die Integrität und Reputation des Finanzplatz Schweiz wird sichergestellt, dass «Querschnittsgesetze» wie z.B. das Geldwäschereigesetz (GwG) oder auch das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) auch für die neuen Marktteilnehmer mit DLT-Anwendungen gelten.
  • Mit den Anpassungen am Wertpapierrecht wird dafür gesorgt, dass die als Registerwertrechte ausgestalteten Anlage-Token eine «wertpapier-ähnliche» Funktion erfüllen können. Dadurch wird zum Beispiel sichergestellt, dass eine «tokenisierte» Aktie rechtlich gleichbehandelt wird, wie im heutigen Wertpapierrecht.
  • Mit der Schaffung eines neuen Bewilligungstyps im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) wird grundsätzlich sichergestellt, dass auch Blockchain-basierte Finanzmarktinfrastrukturen regulatorisch und aufsichtsrechtlich integriert werden.
  • Mit den Anpassungen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) wird dafür gesorgt, dass der Anleger im Falle einer Insolvenz einen Aussonderungsanspruch auch für Token hat, um sich schadlos zu halten. Die Führung von Sammelkonti wird anerkannt und der Herausgabeanspruch wird als begründet qualifiziert, sofern die Vermögenswerte einer Gemeinschaft zugeordnet sind und ersichtlich ist, welcher Anteil am Gemeinschaftsvermögen dem einzelnen Anleger zusteht.
  • Weiter werden, dank einer Anpassung im Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), DLT-Handelssysteme und allgemein Finanzdienstleister, die ausschliesslich für institutionelle oder professionelle Kundinnen und Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, administrativ entlastet. Sie müssen sich keiner Ombudsstelle anschliessen.

Schweizer Konsens-System – für einmal ein Katalysator

Die Schweiz wird oft als Konsens-Demokratie bezeichnet, deren politische Mühlen etwas langsam mahlen. Das Beispiel der DLT-Vorlage zeigt, dass genau dieses – manchmal träge anmutende Konsens-System – auch Vorteile bietet, die unter gewissen Umständen als Katalysatoren wirken können. Statt der Machtausübung durch eine bestimmte Mehrheit, steht das Finden eines Konsenses und damit der konstruktive Dialog unter allen politischen Akteuren im Fokus. Durch diesen stetigen Dialog etablieren sich stabile und offene Kommunikationskanäle. Dadurch können sich alle nachhaltig engagierten politischen Akteure frühzeitig und fortlaufend einbringen. Die DLT-Vorlage ist hierfür ein Musterbeispiel.

Behörden, Politik und Branche – der Austausch hat funktioniert

Die von der Branche identifizierten Chancen und Anliegen im Bereich der DLT konnten früh in die Politik und die Behörden getragen werden – ihre Expertise war explizit erwünscht. Der Konsensbildungs-Prozess wurde unter allen Akteuren (Behörden, Politik, Verbänden, usw.) zu einem frühen Zeitpunkt angestossen und erfolgreich vorangetrieben, was die Arbeit der zuständigen Behörden für die Vorlage unterstützte. Nach wenigen Monaten konnte Ende November 2019 der Bundesrat eine präzis ausgearbeitete und politisch stabile Chancen-Vorlage an das Parlament überweisen. Dieses nahm nur wenige, jedoch zielführende Anpassungen an der Vorlage vor. In der Folge hiessen Nationalrat (mit 192 zu 0 Stimmen) und Ständerat (mit 42:0 Stimmen) in der Sommer- bzw. Herbstsession die Vorlage einstimmig gut. Das Parlament gab vollumfänglich und wortwörtlich «grünes Licht». Ein bemerkenswert deutliches Signal.

Nationalrat

Ständerat

Grünes Licht: Mit Ihren einstimmigen Voten zur DLT-Vorlage senden National- und Ständerat ein deutliches Signal aus.

Die Schweiz muss ihre Chancen auch ausserhalb der DLT nutzen

Mit diesem Signal zeigt das Parlament die notwendige Sensibilität und das Verständnis für die Bedeutung von Chancen und wettbewerbsfähigen Rahmenbedingung für die Schweizer Wirtschaft. Dieses Bewusstsein muss jedoch ein fortwährender Richtpfeil für alle Gesetztes-Vorhaben sein. Ein Richtpfeil, der der Schweizer Politik auch künftig Orientierung gibt.

Möglichkeiten, kommende Chancen-Vorlagen ebenso beispielhaft anzugehen, werden Bundesrat, Parlament und Volk künftig zahlreiche haben: Gerade arbeiten Behörden daran, digitaluntaugliche Formvorschriften zu identifizieren, welche in der Folge in Gesetzesanpassungen im Sinne einer «digitaltauglicheren» Schweiz münden können – bzw., sollten. Das Volk seinerseits wird voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres über die Schaffung einer schweizweit harmonisierten e-ID befinden.

Für die Schweiz ist es zentral, dass sie solche Chancen – auch ausserhalb der DLT – rechtzeitig erkennt, kreiert und nutzt. Die verabschiedete DLT-Vorlage und das gleichzeitige Einnehmen einer Vorreiterrolle soll uns daran erinnern und als Vorbild dienen.

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