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25.03.2021

Brexit und Rahmenabkommen sind indirekt relevant für Schweizer Fonds- und Asset Management

Das Thema EU-Marktzugang ist für die Schweiz zentral. Im Zusammenhang mit dem derzeit kontrovers diskutierten Rahmenabkommen entsteht der Eindruck, dass viele Protagonisten primär ausdrücken, was die Schweiz zu unterlassen hat, ohne jedoch Wege zu skizzieren, wie man konstruktiv in der Europafrage weitermachen soll. Wie sind diese Diskussionen für den Finanzdienstleistungssektor und insbesondere für das Asset Management zu würdigen?

Binnenmarkt ist nicht gleich Freihandel

Die EU unterscheidet klar zwischen einer (auch nur teilweisen) Teilnahme am Binnenmarkt und einem Freihandelsabkommen. Die Tragweite der Zusammenarbeit und die wirtschaftlichen Vorteile beider Modelle sind nicht vergleichbar. In Freihandelsabkommen mit Drittstaaten schafft die EU Zölle und Mengenbeschränkungen ab, andere kostenverursachende Handelshemmnisse bleiben bestehen. Die Teilnahme eines Drittstaats am Binnenmarkt ermöglicht hingegen die teilweise Integration in den EU-Rechtsrahmen. sodass noch mehr Handelshemmnisse entfallen.

Übernahme von EU-Recht bringt Vorteile

Schweizer Finanzdienstleister haben keinen rechtlichen Anspruch, grenzüberschreitende Dienstleistungen im EU-Raum zu erbringen. Nationale Regulierungen wirken zudem zunehmend protektionistisch. Die Schweiz übernahm mit der sinngemässen Überführung der MiFID-Regeln in die hiesige Finanzmarktregulierung weitgehend EU-Recht. Dieses ist zwar tendenziell bürokratisch, aber trotzdem die billigste Lösung, denn jede abweichende Regelung verursacht verteuernde Handelshemmnisse. Die Schweiz führte genau diejenigen Regeln und Normen ein, die unsere Finanzindustrie bei ihren Exporten in die EU sowieso einhalten muss. Als kleine Volkswirtschaft sind wir darauf angewiesen, unsere Finanzprodukte und -Dienstleistungen auch im Ausland anbieten zu dürfen.

Die Schweiz führte genau diejenigen Regeln und Normen ein, die unsere Finanzindustrie bei ihren Exporten in die EU sowieso einhalten muss.

Dem grenzüberschreitenden Asset Management für institutionelle Kunden stehen weniger nationale Hindernisse im Weg. Gemäss der EU-Verordnung MiFIR ist dies aus der Schweiz heraus möglich, sofern die hiesige Gesetzgebung als äquivalent anerkannt wird und eine Vereinbarung über die Kooperation der Aufsichtsbehörden besteht. Ist die Äquivalenz gewährt, können institutionelle Kunden mit dem sog. EU-Pass im gesamten EU/EWR-Raum bedient werden. Die erforderlichen Äquivalenzentscheide sind bei der EU jedoch noch immer pendent.

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes auch in Zukunft sicherzustellen, muss sich unser Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Regulierungsstandards befinden. Dies ist für das Asset Management besonders wichtig, da der entsprechende Schweizer Markt in den nächsten Jahren nur wenig zulegen wird. Demgegenüber sind die Wachstumsprognosen für den globalen Markt und grenzüberschreitende Finanzdienstleistung erheblich höher, v.a. unter Berücksichtigung der Demografie bzw. der stetig höheren Lebenserwartungen und damit verbundener Finanzierungsherausforderungen für die Vorsorgewerke. Da Schweizer Asset Management Dienstleistungen und -produkte zu einem wesentlichen Teil in die EU exportiert werden, ist die grundsätzliche Orientierung an der EU-Regulierung unabdingbar.

Beantwortung der Europa-Frage fordert UK und CH heraus

Bei den bilateralen Verträgen, die dem institutionellen Rahmenabkommen unterstellt werden sollen, geht es für die Schweiz um die Sicherung des möglichst diskriminierungsfreien Zugangs zum wichtigsten Exportmarkt, dem EU-Binnenmarkt. Er ist ein zentraler Pfeiler unseres Wohlstands. Dieser Zugang verschlechtert sich schleichend, weil wir die Regeln nicht mehr ständig à jour bringen können.

Dass Grossbritannien bis heute nicht weiss, wie das Verhältnis mit der EU nach dem Brexit im Detail geregelt werden soll, zeigt, auf welch dünner Faktenbasis die Briten 2016 über den EU-Austritt abstimmten. Und es ist eine Illusion zu glauben, dass am 31. Dezember 2020 ein Schlussstrich unter die Europafrage gezogen worden ist. Denn Grossbritannien wird auf Jahre hinaus mit der Europafrage beschäftigt sein. Der gesamte Prozess raubt der britischen Regierung Zeit und Kraft, notwendige anderweitige Reformen anzugehen. Ähnliche Überlegungen gelten für die Schweiz und ihre festgefahrene Beziehung zur EU. Fehlt doch auch hier oftmals der Blick für das Ganze und verhindern Partikularinteressen eine ziel- sowie interessenorientierte Beantwortung der Europafrage.

Grossbritannien wird auf Jahre hinaus mit der Europafrage beschäftigt sein

Für beide Länder geht es um einen Trade-off zwischen Souveränität und Zugang zum EU-Binnenmarkt. Dabei dürfte eine Mehrheit der Bevölkerung bereit sein, für einen Zuwachs (UK) oder die Beibehaltung (CH) von (vermeintlicher) Souveränität einen ökonomischen Preis zu zahlen. Die Frage ist, wie hoch dieser sein darf.

Erfolg beim Rahmenabkommen braucht Überwindung der Fronten

Die Wirtschaft erwartet vom Bundesrat eine Gesamtbeurteilung nach Vorliegen der Klärungsresultate zum Rahmenabkommen und wird eine solche ihrerseits ebenfalls vornehmen müssen. Denn der europapolitische Schwebezustand schadet dem Wirtschaftsstandort und der aussenpolitischen Glaubwürdigkeit der Schweiz. Leider sieht die Realität anders aus. Solange ohne spürbare Konsequenzen über den einzuschlagenden Europakurs gesprochen werden kann, lassen sich Worthülsen mit Hoffnungen, Erwartungen und Wünschen füllen. Das dürfte sich in nächster Zeit wohl wenig ändern. Wahl- und Abstimmungserfolge werden wichtiger als Problemlösungen, Polarisierung und Beharren auf Extrempositionen bedrohen Kompromisse und Angriffe auf die Person ersetzen sachliche Auseinandersetzungen. Nur wenn diese Haltung überwunden werden kann, liegen zielführende Lösungen in Reichweite.

InsightMarktzugang

Autoren

Markus Fuchs
Senior Counsel der Asset Management Association

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