Coronavirus: Bundesrat unterstützt KMU bei finanziellen Engpässen
Social Bookmarks
Für kleine und mittlere Unternehmen, die aufgrund der Corona-Situation in finanzielle Engpässe geraten, stehen bis zu 590 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. Der Bundesrat erhöht zudem seinen Beitrag an die Verwaltungskosten um 10 Millionen Franken und entlastet damit KMUs (Gebühren für Gesuchprüfung und Risikoprämien).
Gestützt auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU können vier anerkannte Bürgschaftsorganisationen Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu eine Million Franken gewähren. Die mittels Bürgschaften erhaltenen Bankkredite müssen zurückbezahlt werden.
Der Bundesrat erleichtert zudem die Bedingungen für eine Bürgschaft. Bis Ende 2020 erstattet er den Bürgschaftsorganisationen die einmaligen Kosten für die Gesuchprüfung von neuen Bürgschaften und übernimmt die Risikoprämien der Unternehmen für das erste Bürgschaftsjahr.
Bis heute besteht in der Schweiz ein Bürgschaftsvolumen von rund CHF 334 Mio. Bis zur gesetzlich festgelegten Obergrenze können noch rund CHF 590 Mio. an neuen Bürgschaften gesprochen werden.
Die SBVg hat ihre Mitgliedbanken über die Sofortmassnahme des Bundesrats mit einem Zirkular umgehend informiert. Diese werden ihre zuständigen Stellen wie Kreditabteilungen und Firmenkundenberater entsprechend instruieren. Die SBVg steht mit den zuständigen Behörden im engen Austausch.
Weitere Informationen zum Spezialregime «Bürgschaftswesen» finden Sie auf den Webseiten des SECO sowie der Bürgschaftsgenossenschaften.