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30.06.2020

Die Kündigungsinitiative ist aus Sicht der Banken abzulehnen

Am 27. September 2020 kommt die Kündigungsinitiative zur Abstimmung. Diese Volksinitiative will die Personenfreizügigkeit der Schweiz mit der EU beenden. Eine Annahme hätte die Kündigung volkswirtschaftlich wichtiger Verträge zur Folge. Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) lehnt diese radikale Volksinitiative klar ab.

Auch ausserhalb der Politik, die mit Ausnahme der SVP die Volksinitiative durchwegs ablehnt, überwiegt der Widerstand gegen die sogenannte Kündigungsinitiative. Namhafte Organisationen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft lehnen sie ab und engagieren sich für ein Nein am 27. September 2020. Die SBVg schliesst sich den dazu ins Feld geführten Argumenten vollumfänglich an. Auch für die Bankenbranche steht viel auf dem Spiel.

Welche Folgen hätte eine Annahme der Kündigungsinitiative für die Banken?

Der bilaterale Weg sichert der Schweizer Wirtschaft einen privilegierten Zugang zum Europäischen Binnenmarkt, dem wichtigsten Exportmarkt der Schweizer Wirtschaft – und dies ohne Mitgliedschaft in der EU. Eine Annahme der Kündigungsinitiative führt zur Kündigung der Bilateralen I und zerstört damit das Kernstück des bilateralen Weges der Schweiz mit der Europäischen Union. Dies gefährdet den Wohlstand und die Freiheiten von Schweizerinnen und Schweizern.

Die Bilateralen I haben der Schweiz in den letzten 18 Jahren eine stabile wirtschaftliche Entwicklung ermöglicht. Dies gilt es zu sichern, bzw. auch laufend auszubauen. Auch für die Banken ist eine solche Entwicklung essentiell, da sie Teil der Gesamtwirtschaft sind – unabhängig davon, ob sie selbst ein eigentliches Auslandgeschäft betreiben oder nicht.

Insbesondere das Private Banking und das Asset Management sind wichtige Pfeiler des Schweizer Finanzplatzes. Sie tragen signifikant zur Wertschöpfung der Gesamtwirtschaft bei. Im Bereich der Vermögensverwaltung und Anlageberatung ist ein grosser Teil der Schweizer Banken exportorientiert und global bedeutend. EU-Kunden vertrauen Banken in der Schweiz derzeit rund 1’000 Milliarden CHF zur Verwaltung an – und dies in einem international hart umkämpften Wettbewerbsumfeld zwischen den grossen Finanzplätzen. Die Zahlen zeigen das starke Interesse an diesen Finanzdienstleistungen aus der Schweiz, die als qualitativ hochstehend gelten.

Insbesondere die jüngere Generation von Kundinnen und Kunden wünscht sich von unseren Banken eine aktive Beratung über nationalstaatliche Grenzen hinweg. Dazu fehlen zurzeit entsprechende Abkommen mit der EU, die einen sachgerechten Marktzugang gewährleisten. Eine Annahme der Kündigungsinitiative und die damit einhergehende Gefährdung des bilateralen Weges, würde die Aussichten im Hinblick auf dringend notwendige Verbesserungen des Marktzugangs in die EU für die Banken in der Schweiz arg dämpfen. Dies gilt es zu vermeiden, wenn man dieses wichtige Geschäft in der Schweiz behalten will.

Was steht auf dem Spiel?

Die Bedeutung des internationalen Vermögensverwaltungs- und Anlageberatungsgeschäfts der Schweizer Banken mit Kunden in der EU ist wichtig für die Schweiz als einem der bedeutendsten globalen Finanzplätze. Dem gilt es Sorge zu tragen. Die durch die Annahme der Volksinitiative absehbare Erosion der Beziehungen zur EU riskiert, dieses Geschäft hart zu treffen. Ein für die Schweiz bedeutendes Exportgeschäft würde entsprechend schrumpfen. Negative Auswirkungen für Wertschöpfung, Arbeitsplätze und Steuererträge auf dem Finanzplatz Schweiz wären nicht zu vermeiden. Darüber hinaus wäre gerade auch die Exportfähigkeit der Nachhaltigkeits-Expertise des Schweizer Finanzplatzes durch eine Annahme akut gefährdet.

InsightPolitik

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